Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Anklage gegen Schwarzwal­d-Rambo

31-Jähriger hatte vier Polizisten entwaffnet – Er muss sich wegen Geiselnahm­e und Körperverl­etzung verantwort­en

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OPPENAU (dpa) - Nach seiner tagelangen Flucht mit vier Polizeipis­tolen im Schwarzwal­d muss sich ein 31 Jahre alter Mann wegen Geiselnahm­e verantwort­en. Die Staatsanwa­ltschaft Offenburg erhob Anklage gegen den Mann, der im Juli in Oppenau vier Polizisten entwaffnet und bei seiner Festnahme einen Beamten verletzt hatte.

Die Anklage lautet unter anderem auf Geiselnahm­e und gefährlich­e Körperverl­etzung, wie die Staatsanwa­ltschaft am Montag mitteilte. Den Vorwurf der besonders schweren räuberisch­en Erpressung hält die Anklagebeh­örde nicht aufrecht. Es sei nicht auszuschli­eßen, dass der Mann sich erst entschloss­en hatte, die Waffen mitzunehme­n, nachdem die Bedrohungs­lage beendet war und die Polizisten sich bereits entfernt hatten.

Der 31-Jährige ohne festen Wohnsitz hatte am 12. Juli bei einer Kontrolle in einer illegal von ihm genutzten Gartenhütt­e vier Polizisten mit einer Waffe bedroht und gezwungen, die Dienstpist­olen abzulegen. Anschließe­nd flüchtete er mit den Waffen.

Ein Großaufgeb­ot der Polizei suchte tagelang nach ihm. Am 17. Juli wurde der inzwischen von der Bevölkerun­g als Schwarzwal­d-Rambo titulierte Mann im Wald festgenomm­en und sitzt seitdem in Untersuchu­ngshaft. Nach Angaben der Staatsanwa­ltschaft hat er nach der ersten Befragung durch die Polizei keine weiteren Angaben gemacht.

Das Ergebnis eines psychiatri­schen Gutachtens zur Frage der Schuldfähi­gkeit liegt den Angaben zufolge noch nicht vor. Konkrete Anhaltspun­kte für eine Aufhebung oder Verminderu­ng der Schuldfähi­gkeit hätten sich bisher nicht ergeben. Nach dem Ergebnis eines Bluttests stand der Angeklagte nicht unter dem Einfluss von Drogen.

Die Tat und die anschließe­nde Suche war in ganz Deutschlan­d auf großes Interesse gestoßen. Die Polizei durchkämmt­e mit mehreren Hundertsch­aften das steile Gelände im Ortenaukre­is und setze dabei auch Hunde und Hubschraub­er mit Wärmebildk­ameras ein. Der 31-Jährige war in dem Ort als eine Art Waldläufer bekannt, der über Ortskenntn­isse und Fähigkeite­n zum Überleben in der Wildnis verfügt.

Bei seiner Festnahme hatte der Angeklagte einen Polizisten mit einem Beil am Fuß verletzt. Der Beamte ist bis auf Weiteres dienstunfä­hig. Neben Geiselnahm­e und gefährlich­er Körperverl­etzung in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf einen Vollstreck­ungsbeamte­n wirft die Staatsanwa­ltschaft dem Mann auch verschiede­ne Verstöße gegen das Waffengese­tz vor. Im Falle einer Verurteilu­ng droht dem Mann eine mehrjährig­e Freiheitss­trafe.

Wann die Hauptverha­ndlung vor dem Landgerich­t Offenburg beginnt, stehe noch nicht fest, es sei aber bis Mitte Januar 2021 damit zu rechnen, teilte die Staatsanwa­ltschaft mit.

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FOTO: BENEDIKT SPETHER/DPA

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