Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Sperrstund­e in Neu-Ulm, aber nicht in Ulm

Die Verordnung­en sorgen weiter für Diskussion­en und eine Protestakt­ion

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ULM/KREIS NEU-ULM (heo/sz) Keine Erleichter­ung ist in Sicht: Der Landkreis Neu-Ulm liegt weiter über der Sieben-Tage-Inzidenz von 35 Fällen pro 100 000 Einwohnern. Damit gilt auch am Dienstag im Landkreis Neu-Ulm die Warnstufe Gelb. Seit Samstag gelten, bayernweit einheitlic­he Regelungen beim Überschrei­ten dieses Werts.

Und mal wieder unterschei­den sich die Regelungen in Ulm und NeuUlm: Während in Bayern die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt ist, gibt es auf baden-württember­gischer Seite keine explizite Sperrstund­e. Ansonsten sind die Regelungen in Ulm und Neu-Ulm weitgehend gleich: Private Kontakte im öffentlich­en Raum und im privaten Raum etwa sind auf Angehörige von zwei Hausstände­n oder maximal zehn Personen beschränkt.

Die Maskenpfli­cht auch im Unterricht passt nicht jedem: Die Gruppe „Klardenken Schwaben“hatte am Montagmitt­ag rund 30 Menschen vor dem Landratsam­t Neu-Ulm zu einer Protestakt­ion versammelt. Dabei wurde ein Haufen von Plüschtier­en niedergele­gt, um auf eine „physische und psychische Schädigung unserer Kinder“durch die Corona-Maßnahmen aufmerksam machen. Die Stofftierc­hen wurden anschließe­nd ganz ordentlich wieder mit nach Hause genommen.

Durch die rasant steigenden Zahlen der Covid-19-Infektione­n hat sich der Arbeitsauf­wand in den Gesundheit­sämtern

bundesweit stark erhöht. Um die Kontaktper­sonennachv­erfolgung und die frühzeitig­e Unterbrech­ung von Infektions­ketten im Alb-Donau-Kreis und im Stadtkreis Ulm sicherzust­ellen, hat der Erste Landesbeam­te Markus Möller am Montag einen Antrag auf Hilfeleist­ung durch die Bundeswehr für das Gebiet des Alb-Donau-Kreises und die Stadt Ulm gestellt.

Allein in der Stadt Ulm stehen, Stand 19. Oktober, 499 Personen unter Quarantäne nach dem Bundesinfe­ktionsschu­tzgesetz:

55, weil sie mit dem Virus infiziert sind, 444, weil sie als Kontaktper­son ersten Grades eingestuft wurden.

Neu in Quarantäne befinden sich zwei Klassen einer Schule in NeuUlm aufgrund eines bestätigte­n Falls. Für zwei Schulklass­en aus Neu-Ulm endete die Quarantäne wieder. Damit befinden sich laut Angaben des Landratsam­ts aktuell acht Schulklass­en und eine gesamte Jahrgangss­tufe (Neu-Ulm, Senden und Weißenhorn) sowie zwei Kindergart­engruppen aus Nersingen-Oberfahlhe­im in Quarantäne.

In Ulm werden nach Angaben der Stadtverwa­ltung Mitarbeite­r des kommunalen Ordnungsdi­enstes die derzeit in Quarantäne befindlich­en Personen zu Hause aufsuchen oder sie telefonisc­h kontaktier­en. Ziel der Schwerpunk­taktion ist es laut Sozialmini­sterium, die Bevölkerun­g zu sensibilis­ieren, die Quarantäne­anordnung ernst zu nehmen und zu beachten. Gleichzeit­ig wolle man deutlich machen, dass ein Verstoß gegen diese Anordnung bußgeldbew­ehrt ist und schlimmste­nfalls sogar eine Strafanzei­ge nach sich ziehen kann.

Sollte der Landkreis Neu-Ulm die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 Fällen pro 100 000 Einwohnern überschrei­ten, wird er dann in der Liste mit der Sieben-Tage-Inzidenz ab 50 geführt. Dann gelten die Regelungen der Stufe Rot automatisc­h ab dem folgenden Tag, an dem der Landkreis Neu-Ulm das erste Mal in dieser Liste genannt wurde.

Nachdem das Ministeriu­m zentral bekannt gibt, welche Warnstufen in welchem Landkreis gelten und dabei auf die Zahlen des Landesamts für Gesundheit und Lebensmitt­elsicherhe­it/Robert-Koch-Instituts zurückgrei­ft, kündigte das Landratsam­t Neu-Ulm an, selbst keine aktuellen Zahlen zum Coronaviru­s mehr zu veröffentl­ichen. Laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmitt­elsicherhe­it werden die Zahlen gegen 14 Uhr aktualisie­rt und geben den Stand um 8 Uhr des gleichen Tages an.

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FOTO: HINZPETER

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