Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Masken in Fußgängerbereichen jetzt Pflicht
Auf dem Münsterplatz, im Fischerviertel und im Bereich des Donauufers
ULM (sz) - Seit Monaten ist in Geschäften und in öffentlichen Einrichtungen in Ulm das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. Diese wird nun deutlich ausgeweitet, so die Stadt am Dienstag. Um den steigenden Infizierungen mit Covid-19 entgegenzuwirken, gilt auch im Stadtkreis Ulm fortan die Regel, überall dort einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wo der Mindestabstand zu anderen Personen nicht sicher eingehalten werden kann.
Die Maskenpflicht gilt beispielsweise in den Fußgängerzonen, zu denen auch der Münsterplatz sowie die meisten anderen Plätze in der Innenstadt zählen. Sie gilt außerdem für das Fischerviertel und den Bereich des Donauufers, wo sich insbesondere bei schönem Wetter und an den Wochenenden viele Spaziergänger und Erholungsuchende aufhalten. Auch auf dem Wochenmarkt auf dem Münsterplatz ist eine Maske vorgeschrieben, ebenso auf den Wochenmärkten in den Stadtteilen. Die bereits bestehende Maskenpflicht in Bussen, Straßenbahnen und an Haltestellen besteht unvermindert fort. Auch städtische Dienststellen dürfen seit Montag nur mit einer Maske betreten werden. Für die dort Beschäftigten gilt ebenfalls Maskenpflicht, wenn sie im Dienstgebäude unterwegs sind, so sieht es eine Dienstanweisung der Stadtspitze vor, die inzwischen die höchste Pandemiewarnstufe ausgerufen hat.
Die städtische Parkbetriebsgesellschaft PBG hat inzwischen ebenfalls festgelegt, dass in ihren Parkhäusern ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Die Stadt plant, mit Plakaten und Stelen auf die Maskenpflicht im öffentlichen Raum hinzuweisen. Weiter ist eine Kampagne zur Einhaltung der AHA-Regeln vorgesehen.