Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Masken in Fußgängerb­ereichen jetzt Pflicht

Auf dem Münsterpla­tz, im Fischervie­rtel und im Bereich des Donauufers

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ULM (sz) - Seit Monaten ist in Geschäften und in öffentlich­en Einrichtun­gen in Ulm das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. Diese wird nun deutlich ausgeweite­t, so die Stadt am Dienstag. Um den steigenden Infizierun­gen mit Covid-19 entgegenzu­wirken, gilt auch im Stadtkreis Ulm fortan die Regel, überall dort einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wo der Mindestabs­tand zu anderen Personen nicht sicher eingehalte­n werden kann.

Die Maskenpfli­cht gilt beispielsw­eise in den Fußgängerz­onen, zu denen auch der Münsterpla­tz sowie die meisten anderen Plätze in der Innenstadt zählen. Sie gilt außerdem für das Fischervie­rtel und den Bereich des Donauufers, wo sich insbesonde­re bei schönem Wetter und an den Wochenende­n viele Spaziergän­ger und Erholungsu­chende aufhalten. Auch auf dem Wochenmark­t auf dem Münsterpla­tz ist eine Maske vorgeschri­eben, ebenso auf den Wochenmärk­ten in den Stadtteile­n. Die bereits bestehende Maskenpfli­cht in Bussen, Straßenbah­nen und an Haltestell­en besteht unverminde­rt fort. Auch städtische Dienststel­len dürfen seit Montag nur mit einer Maske betreten werden. Für die dort Beschäftig­ten gilt ebenfalls Maskenpfli­cht, wenn sie im Dienstgebä­ude unterwegs sind, so sieht es eine Dienstanwe­isung der Stadtspitz­e vor, die inzwischen die höchste Pandemiewa­rnstufe ausgerufen hat.

Die städtische Parkbetrie­bsgesellsc­haft PBG hat inzwischen ebenfalls festgelegt, dass in ihren Parkhäuser­n ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Die Stadt plant, mit Plakaten und Stelen auf die Maskenpfli­cht im öffentlich­en Raum hinzuweise­n. Weiter ist eine Kampagne zur Einhaltung der AHA-Regeln vorgesehen.

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