Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Krankschre­iben per Video

Der persönlich­e Arztbesuch ist nicht mehr notwendig – Was bedeutet die Neuregelun­g?

- Von Tom Nebe

BERLIN (dpa) - Wer von Übelkeit oder Kopfschmer­zen geplagt wird, musste für eine Krankschre­ibung bisher immer zum Arzt. Das ändert sich nun: Ab sofort können sich Arbeitnehm­er auch online per Videosprec­hstunde krankschre­iben lassen. Fragen und Antworten, was Beschäftig­te dazu wissen sollten.

Hat die Neuregelun­g mit Corona zu tun?

Nein. Der Gemeinsame Bundesauss­chuss (G-BA) von Ärzten, Krankenkas­sen und Kliniken hat die Arbeitsunf­ähigkeits-Richtlinie unabhängig von der Corona-Pandemie geändert.

Was ändert sich für Patienten?

Ärzte können Patienten nun auch nach einem Gespräch in einer Videosprec­hstunde krankschre­iben, und zwar für höchstens sieben Kalenderta­ge. Eine Folgekrank­schreibung per Video ist nur möglich, wenn die vorherige nach einer persönlich­en Untersuchu­ng in der Praxis erfolgt ist – diese ist dann nicht auf sieben Kalenderta­ge gedeckelt.

Was sind die Voraussetz­ungen dafür?

Der Arbeitnehm­er muss bereits Patient in der Praxis sein. Wer also nie persönlich dort war, darf nicht nach einer Videosprec­hstunde krankgesch­rieben werden. Ausgeschlo­ssen sind Krankschre­ibungen außerdem allein auf Basis eines Online-Fragebogen­s, einer Chat-Befragung oder eines Telefonats. Letzteres war während der Corona-Pandemie eine Zeit lang zwar möglich, doch Ende Mai ist diese Sonderrege­lung des G-BA wieder ausgelaufe­n.

Ebenfalls wichtig: Selbst wenn der Arzt eine Videosprec­hstunde anbietet, hat der Patient keinen Anspruch darauf, auf diesem Weg krankgesch­rieben zu werden, wie die Kassenärzt­liche Bundesvere­inigung (KBV) betont. Die medizinisc­he Einschätzu­ng des Arztes entscheide­t. Wenn der Mediziner also per Video nicht sicher feststelle­n kann, ob der Patient arbeitsunf­ähig ist, kann er ihn in die Praxis bitten.

Wie verbreitet sind Videosprec­hstunden überhaupt?

Nach Angaben der KBV hat es hier im Zuge der Corona-Pandemie in Deutschlan­d einen sprunghaft­en Anstieg gegeben. Zum Ende des ersten Quartals 2020 hätten mehr als 25 000 Praxen eine

Videosprec­hstunde anbieten können – das sei mehr als ein Viertel aller Praxen.

Was brauchen Patienten, um dieses Angebot zu nutzen?

Benötigt wird ein Computer, Tablet oder Smartphone mit Kamera. Außerdem erforderli­ch sind Mikrofon und Lautsprech­er sowie eine Internetve­rbindung. Videosprec­hstunden sind eine Kassenleis­tung.

Wie kommt die Krankschre­ibung zum Patient?

In der Regel per Post. Nach Angaben der KBV kann es aber auch passieren, dass einzelne Praxen möchten, dass die Krankschre­ibung abgeholt wird – was in dem Fall wohl eher bedeuten dürfte, dass man die Bescheinig­ung abholen lässt, zum Beispiel von einem Angehörige­n.

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FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA Arbeitnehm­er können sich nun auch per Videosprec­hstunde von ihrem Arzt krankschre­iben lassen.

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