Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Was das Bundesarbe­itsministe­rium plant

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Bisher sind deutsche Arbeitgebe­r nicht verpflicht­et, dem Wunsch nach Homeoffice nachzukomm­en. Unternehme­n können die Anfragen ihrer Mitarbeite­r formlos ablehnen und müssen das auch nicht begründen. Das Bundesmini­sterium für Arbeit und Soziales will das ändern und einen gesetzlich­en Anspruch auf 24 Tage mobiles Arbeiten im Jahr verankern.

„Jeder, der möchte und bei dem es der Arbeitspla­tz zulässt, soll im Homeoffice arbeiten können – auch wenn die Corona-Pandemie wieder vorbei ist“, kündigte Arbeitsmin­ister

Hubertus Heil an. Falls ein Arbeitgebe­r einen

Antrag auf den gesetzlich­en Anspruch ablehnen will, muss er das innerhalb einer bestimmten Frist begründen.

Das Ministeriu­m bezeichnet mobile Arbeit als die Arbeit, die außerhalb der Betriebsst­ätte, also von unterwegs und von Zuhause, stattfinde­t. Nach Berechnung­en des ifo-Instituts könnten 56 Prozent der Beschäftig­ten in Deutschlan­d im Prinzip mobil arbeiten.

Laut Arbeitsmin­isterium bestünde zwar schon heute bei vielen Unternehme­n die Möglichkei­t mobil zu arbeiten –

In Großstädte­n ist der Anteil der Homeoffice-fähigen Jobs deutlich höher als in ländlichen Regionen.

Das Bundeskanz­leramt hat den Gesetzentw­urf bereits kurz nach der Vorstellun­g abgelehnt. Er sei für eine weitere Abstimmung zwischen den Ministerie­n nicht geeignet, hieß es. Der Entwurf ist also erst einmal vom Tisch, die Idee des gesetzlich­en Anspruches jedoch nicht – das Arbeitsmin­isterium will das Projekt weiterverf­olgen. (ehe)

dennoch herrsche in Deutschlan­d eine starke Anwesenhei­tskultur.

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