Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Was das Bundesarbeitsministerium plant
Bisher sind deutsche Arbeitgeber nicht verpflichtet, dem Wunsch nach Homeoffice nachzukommen. Unternehmen können die Anfragen ihrer Mitarbeiter formlos ablehnen und müssen das auch nicht begründen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales will das ändern und einen gesetzlichen Anspruch auf 24 Tage mobiles Arbeiten im Jahr verankern.
„Jeder, der möchte und bei dem es der Arbeitsplatz zulässt, soll im Homeoffice arbeiten können – auch wenn die Corona-Pandemie wieder vorbei ist“, kündigte Arbeitsminister
Hubertus Heil an. Falls ein Arbeitgeber einen
Antrag auf den gesetzlichen Anspruch ablehnen will, muss er das innerhalb einer bestimmten Frist begründen.
Das Ministerium bezeichnet mobile Arbeit als die Arbeit, die außerhalb der Betriebsstätte, also von unterwegs und von Zuhause, stattfindet. Nach Berechnungen des ifo-Instituts könnten 56 Prozent der Beschäftigten in Deutschland im Prinzip mobil arbeiten.
Laut Arbeitsministerium bestünde zwar schon heute bei vielen Unternehmen die Möglichkeit mobil zu arbeiten –
In Großstädten ist der Anteil der Homeoffice-fähigen Jobs deutlich höher als in ländlichen Regionen.
Das Bundeskanzleramt hat den Gesetzentwurf bereits kurz nach der Vorstellung abgelehnt. Er sei für eine weitere Abstimmung zwischen den Ministerien nicht geeignet, hieß es. Der Entwurf ist also erst einmal vom Tisch, die Idee des gesetzlichen Anspruches jedoch nicht – das Arbeitsministerium will das Projekt weiterverfolgen. (ehe)
dennoch herrsche in Deutschland eine starke Anwesenheitskultur.