Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Verkehrsschau sorgt für erste Änderungen
In Nellingen ändern sich Vorfahrtsregelungen, Beschilderungen und die Kennzeichnung des Flugplatzes
NELLINGEN - Die Gemeindeverwaltung Nellingen hat Ende September usammen mit der Polizei neuralgische Verkehrsknotenpunkte im ganzen Gemeindegebiet besichtigt und Anregungen gegeben, wie diese sicherer gemacht werden können. Als Ergebnis der Verkehrsschau präsentierte Bürgermeister Christoph Jung in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats einen Maßnahmenkatalog, der nun umgesetzt werden soll, um die vorhandenen Probleme zu lösen.
Insgesamt sechs Punkte ist die Liste lang die Jung seinen Ratsmitgliedern am Montagabend vorstellen konnte. Von einer neuen Beschilderung des Flugplatzes in Oppingen, der neue Schilder mit dem Hinweis auf den Flugbetreib erhält, über die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Freistraße bis hin zur Änderung der Vorfahrtsregelungen an Kreuzungen der Steinbossstraße wird viel umgesetzt, was sich Ratsmitglieder und Bürger schon lange wünschen. Ratsmitglied Herbert Bühler brachte es ganz gut auf den Punkt als er sagte: „Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Dass die Schulstraße endlich mit Tempo 30 begrenzt wird, hätte ich nicht mehr gedacht.“Somit seien nun die meisten Wohngebiete in Nellingen einheitlich mit einer Beschränkung der Durchschnittsgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer versehen. Dies trage zur Sicherheit aller Bürger und zu einem einheitlichen Verkehrskonzept für die Gemeinde bei, so Bürgermeister Jung, der aber auch anmahnte, dass es nun vordringlich auch an den Bewohnern liege, sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten. Es war dann auch erneut Herbert Bühler, der sich diesem Appell anschloss: „Als ich damals bei mir in mein Haus eingezogen bin, haben die benachbarten Eltern damals Schilder gemalt „Vorsicht Kinder!“Diese Kinder fahren jetzt manchmal mit 70 Stundenkilometern durch das Wohngebiet. Ich möchte nur auch nochmal an alle Einwohner appellieren sich dann auch an die neuen Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten.“
Allerdings wurden nicht all Wünsche bei der Verkehrsschau berücksichtigt. So bleibt beim Knotenpunkt Schulstraße-Römerstraße alles beim Alten. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung wurde von den Vertretern der Polizei mit der Begründung abgelehnt, dass sich bei Tempo 30 die Vorfahrtsregel ändere. Vom Fahrbahnbelag aus gesehen, könnte mancher, nicht nur Auswärtige, denken, dass es sich an der Kreuzung aber um eine Vorfahrtsituation handle. „Deswegen möchte man es belassen. Weil dieser Bereich auch eine zentrale Verteiler Funktion erfüllt in die benachbarten Wohngebiete. Wenn es aber dort zu einer Unfallhäufigkeit käme könnte man das nochmals mit der Polizei besprechen“, erklärte Jung die Entscheidung.
Zudem wird es im Bereich des Holsteinerwegs auf Höhe der beiden Seitenarme keine Aufstellung von Halteverbotsschildern geben. Da hier bereits von den Rahmenbedingungen her laut der Straßenverkehrsordnung ein gesetzliches Halteverbot besteht (Abstandsregelung).