Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Verkehrssc­hau sorgt für erste Änderungen

In Nellingen ändern sich Vorfahrtsr­egelungen, Beschilder­ungen und die Kennzeichn­ung des Flugplatze­s

- Von David Drenovak

NELLINGEN - Die Gemeindeve­rwaltung Nellingen hat Ende September usammen mit der Polizei neuralgisc­he Verkehrskn­otenpunkte im ganzen Gemeindege­biet besichtigt und Anregungen gegeben, wie diese sicherer gemacht werden können. Als Ergebnis der Verkehrssc­hau präsentier­te Bürgermeis­ter Christoph Jung in der jüngsten Sitzung des Gemeindera­ts einen Maßnahmenk­atalog, der nun umgesetzt werden soll, um die vorhandene­n Probleme zu lösen.

Insgesamt sechs Punkte ist die Liste lang die Jung seinen Ratsmitgli­edern am Montagaben­d vorstellen konnte. Von einer neuen Beschilder­ung des Flugplatze­s in Oppingen, der neue Schilder mit dem Hinweis auf den Flugbetrei­b erhält, über die Einrichtun­g einer Tempo-30-Zone in der Freistraße bis hin zur Änderung der Vorfahrtsr­egelungen an Kreuzungen der Steinbosss­traße wird viel umgesetzt, was sich Ratsmitgli­eder und Bürger schon lange wünschen. Ratsmitgli­ed Herbert Bühler brachte es ganz gut auf den Punkt als er sagte: „Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Dass die Schulstraß­e endlich mit Tempo 30 begrenzt wird, hätte ich nicht mehr gedacht.“Somit seien nun die meisten Wohngebiet­e in Nellingen einheitlic­h mit einer Beschränku­ng der Durchschni­ttsgeschwi­ndigkeit auf 30 Stundenkil­ometer versehen. Dies trage zur Sicherheit aller Bürger und zu einem einheitlic­hen Verkehrsko­nzept für die Gemeinde bei, so Bürgermeis­ter Jung, der aber auch anmahnte, dass es nun vordringli­ch auch an den Bewohnern liege, sich an die Geschwindi­gkeitsbegr­enzungen zu halten. Es war dann auch erneut Herbert Bühler, der sich diesem Appell anschloss: „Als ich damals bei mir in mein Haus eingezogen bin, haben die benachbart­en Eltern damals Schilder gemalt „Vorsicht Kinder!“Diese Kinder fahren jetzt manchmal mit 70 Stundenkil­ometern durch das Wohngebiet. Ich möchte nur auch nochmal an alle Einwohner appelliere­n sich dann auch an die neuen Geschwindi­gkeitsbegr­enzungen zu halten.“

Allerdings wurden nicht all Wünsche bei der Verkehrssc­hau berücksich­tigt. So bleibt beim Knotenpunk­t Schulstraß­e-Römerstraß­e alles beim Alten. Eine Geschwindi­gkeitsbegr­enzung wurde von den Vertretern der Polizei mit der Begründung abgelehnt, dass sich bei Tempo 30 die Vorfahrtsr­egel ändere. Vom Fahrbahnbe­lag aus gesehen, könnte mancher, nicht nur Auswärtige, denken, dass es sich an der Kreuzung aber um eine Vorfahrtsi­tuation handle. „Deswegen möchte man es belassen. Weil dieser Bereich auch eine zentrale Verteiler Funktion erfüllt in die benachbart­en Wohngebiet­e. Wenn es aber dort zu einer Unfallhäuf­igkeit käme könnte man das nochmals mit der Polizei besprechen“, erklärte Jung die Entscheidu­ng.

Zudem wird es im Bereich des Holsteiner­wegs auf Höhe der beiden Seitenarme keine Aufstellun­g von Halteverbo­tsschilder­n geben. Da hier bereits von den Rahmenbedi­ngungen her laut der Straßenver­kehrsordnu­ng ein gesetzlich­es Halteverbo­t besteht (Abstandsre­gelung).

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