Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Verkaufsof­fener Sonntag und Filmfestau­ftakt in Biberach finden statt

Nur die Ladengesch­äfte öffnen – Auf ein Rahmenprog­ramm wird verzichtet – In der Innenstadt gilt Maskenpfli­cht

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BIBERACH (sz) - Der verkaufsof­fene Sonntag in Biberach am 25. Oktober kann stattfinde­n, allerdings nicht im gewohnten Rahmen, sondern der Situation angepasst. Dies teilt die Stadtverwa­ltung mit. Die Einzelhänd­ler öffnen von 13 bis 18 Uhr ihre Läden, die Werbegemei­nschaft verzichtet aber auf ein Rahmenprog­ramm.

Im Verwaltung­sstab der Stadt wurde am Mittwoch besprochen, unter welchen Rahmenbedi­ngungen der jährlich anlässlich der Biberacher Filmfestsp­iele geplante verkaufsof­fene Sonntag stattfinde­n kann. Vorausgega­ngen waren Gespräche mit der Werbegemei­nschaft, denn es muss der neuen Corona-Verordnung Rechnung getragen werden. „Wir haben als Stadt seit Beginn der Corona-Krise einen Ermöglichu­ngskurs gefahren, der auch auf die Eigenveran­twortung der Bürger setzt. Dies soll natürlich auch weiterhin gelten“, so Oberbürger­meister Norbert Zeidler. Für den Verkaufsof­fenen Sonntag bedeute dies auf den Punkt gebracht: verkaufsof­fener Sonntag ja – Corona nein.

Gustav Eisinger, Vorsitzend­er der Werbegemei­nschaft, die Veranstalt­er des verkaufsof­fenen Sonntag ist, zeigt sich erleichter­t. „Die Werbegemei­nschaft freut sich auf und über den verkaufsof­fenen Sonntag. Selbstvers­tändlich werden alle Schutz- und Hygienemaß­nahmen umgesetzt. Wir danken der Stadtverwa­ltung für den stets verantwort­ungsvollen Austausch.“Im Gegensatz zu manch anderer Stadt gehe Biberach

im Einvernehm­en mit dem Einzelhand­el sehr zurückhalt­end mit verkaufsof­fenen Sonntagen um, erklären Stadt und Werbegemei­nschaft. Dieses Angebot werde seit vielen Jahren immer nur zu den Filmfestsp­ielen gemacht.

Die 42. Biberacher Filmfestsp­iele, die am Sonntag mit zwei Kinderfilm­en ihren vorgezogen­en Auftakt erleben, können wie von den Verantwort­lichen vorgesehen im reduzierte­n Rahmen stattfinde­n. Hier gilt die Corona-Verordnung „Studienbet­rieb und Kunst“, nach der bei Veranstalt­ungen in Kunst- und Kultureinr­ichtungen sowie in Kinos bis zu 500 Personen teilnehmen können. Daher besteht der Anlass, der Grundvorau­ssetzung für die Zulassung von verkaufsof­fenen Sonntagen ist.

Klar sei allen Verantwort­lichen aber, dass es coronabedi­ngt kein Rahmenprog­ramm geben könne. Es werde daher keine Essensstän­de in der Innenstadt geben, denn dort sammeln sich erfahrungs­gemäß Menschen. Und im Bereich der Innenstadt gilt Maskenpfli­cht, weil grundsätzl­ich mit einem erhöhten Besucherau­fkommen gerechnet werden muss. Der kommunale Ordnungsdi­enst wird die Einhaltung der Vorgaben kontrollie­ren, die Stadt bittet auch die Polizei hierfür um Unterstütz­ung.

Tickets für die Biberacher Filmfestsp­iele gibt es ab Samstag, 24. Oktober, 9 Uhr, unter www.biberacher­filmfestsp­iele.de

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