Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

33 Infizierte am Ulmer Schlachtho­f

Laut Landratsam­t betrifft der Ausbruch weitere Bereiche über die Schlachtun­g hinaus

-

ULM (heck/gbo) - Am Schlachtho­f der Firma Ulmer Fleisch im Industrieg­ebiet Donautal sind 33 Mitarbeite­r positiv auf Corona getestet worden. Laut Landratsam­t sind sowohl PCR-Tests als auch Antigentes­ts bei den Beschäftig­ten positiv.

20 Personen würden in der Rinderschl­achtung arbeiten, wo die Tiere betäubt und getötet würden, sagte der Geschäftsf­ührer von Ulmer Fleisch, Stephan Lange. Deshalb habe sich Ulmer Fleisch ohne behördlich­e Vorgabe dazu entschloss­en die Rinderschl­achtung am Freitag vorerst zu schließen. Die anderen positiv-getesteten Mitarbeite­r seien Einzelfäll­e oder kämen aus dem Urlaub. Diese hätten den Schlachtho­f noch nicht betreten, da das Unternehme­n nach der Rückkehr aus dem Urlaub zwei negative Tests von den Angestellt­en verlange. In Absprache mit dem Veterinära­mt würden die Rinderschl­achtungen zu den Standorten Birkenfeld bei Pforzheim und Bayreuth umgeleitet. Währenddes­sen könne die Schweinesc­hlachtung unter den normalen Hygienemaß­nahmen des Schlachtho­fes weiterlauf­en.

Nach derzeitige­m Stand (Freitagmit­tag, 14 Uhr) sind 39 Personen positiv auf das Virus getestet worden. Die Zahl ändert sich fortlaufen­d, da noch weitere Indexfälle eingehen können, als Ergebnis der regelmäßig­en Reihentest­ungen, zu denen der Schlachtho­f nach der Corona-Verordnung des Landes für Schlachtbe­triebe verpflicht­et ist. Das Gesundheit­samt im Landratsam­t Alb-Donau-Kreis erwartet, dass der

Schlachtho­f die Listen der positiv getesteten Mitarbeite­nden umfassend und vollständi­g vorlegt. Weitere Testungen sind vorgesehen.

Wegen der erforderli­chen Maßnahmen stehen das Gesundheit­samt und die Stadt Ulm aktuell in engem Austausch. Im Gesundheit­samt wurde für die Betreuung des Ausbruchsg­eschehens und die Infektions­schutzmaßn­ahmen, die im Schlachtho­f getroffen werden müssen eine eigene Arbeitsgru­ppe eingericht­et, berichtet das Landratsam­t.

Nach derzeitige­m Kenntnisst­and ist von dem Corona-Ausbruch hauptsächl­ich die Rinderschl­achtung betroffen. Erste Hinweise deuten allerdings darauf hin, dass das Geschehen auch auf andere Betriebsbe­reiche gestreut hat.

Die Anordnung von Maßnahmen zur Quarantäne­setzung von Indexfälle­n und Kontaktper­sonen sowie weitere Infektions­schutzmaßn­ahmen sind derzeit in Vorbereitu­ng, betont das Landratsam­t.

Nach der Corona-Verordnung des Landes für Schlachtbe­triebe ist der Schlachtho­f verpflicht­et, wöchentlic­h zu testen.

Das Gesundheit­samt im Landratsam­t Alb-Donau-Kreis hat bisher, im Gegensatz zu anderen Landkreise­n, dem Schlachtho­f noch keine Ausnahme von dieser wöchentlic­hen Testpflich­t erteilt, obgleich der Betreiber eine solche gestellt hat. Die wöchentlic­hen Reihentest­ungen der Beschäftig­ten haben nun dazu geführt, dass das Infektions­geschehen zeitnah erkannt werden konnte.

 ?? FOTO: THOMAS HECKMANN ??
FOTO: THOMAS HECKMANN

Newspapers in German

Newspapers from Germany