Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Wertstoffhof soll in Westerheim bleiben
WESTERHEIM (hjs) - Auch der Gemeinderat Westerheim hat sich – wie die meisten anderen Kommunen in der Region – mit der künftigen Betriebsführung der Wertstoffhöfe und Grüngut-Sammelplätze im Alb-Donau-Kreis befasst. Drei Varianten zur künftigen Handhabung der Recyclinghöfe standen bei der jüngsten Sitzung zur Debatte und Westerheims Räte votierten einstimmig für die Beibehaltung des bisherigen BringSystems: Wertstoffhof und GrüngutSammelplatz sollen vor Ort in Westerheim bleiben.
Nur die Variante eins mit Recyclinghof und Grüngut-Sammelplatz im Ort nah bei der Bevölkerung sei sinnvoll, lautete der Tenor im Rat. Die Ratsmitglieder teilten die Ansichten von Wolfram Meyer und Ingo Hiller. „Nur ein Wertstoffhof im Ort und in Eigenregie macht Sinn“, erklärte Meyer, denn „somit fallen die langen Fahrten zur Entsorgung in andere Gemeinden weg.“Das sei die kostengünstigste Variante, zumal die Gemeinde Aufwandsentschädigungen erhalte. „Die Variante eins ist am effektivsten und bietet das ordentlichste System“, meinte Ingo Hiller.
Der Alb-Donau-Kreis wird zum 1. Januar 2023, wie bereits mehrfach berichtet, öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und übernimmt im Wege einer Rückdelegation von seinen Gemeinden die Aufgabe der Abfalleinsammlung. Die 55 Kommunen sind in den Prozess eingebunden und sollen über drei verschiedene Varianten bei der Betriebsführung der Wertstoffhöfe und Grünabfallsammelplätze ein Votum abgeben. Dazu war nun auch der Westerheimer Gemeinderat aufgefordert.
Das Bringsystem ist in allen drei Varianten gleich aufgebaut und besteht aus Grünabfallsammelplätzen, Wertstoffhöfen und vom Kreis betriebenen Entsorgungszentren. Bei allen drei Varianten organisiert der Landkreis die Verwertung der Wertstoffe und Abfälle.
Variante eins sieht den Betrieb der Wertstoffhöfe und Grünabfallsammelplätze wie bisher durch die Gemeinden vor. Dies bedeutet gegen Kostenersatz den Weiterbetrieb der örtlichen Anlagen. Hier wird am Status quo festgehalten. Der Landkreis erstattet die Kosten für das Personal und den Betrieb. Notwendige und offene Investitionen übernimmt der Landkreis zum Verkehrswert.
Bei der Variante zwei wird der Landkreis in neun Zonen eingeteilt. In jeder Zone werden ein Wertstoffhof und zwei Grünabfallsammelplätze eingerichtet und betrieben. In vier Zonen sollen Entsorgungszentren errichtet werden. In Variante zwei betreibt der Alb-Donau-Kreis insgesamt fünf Wertstoffhöfe und 14 Grüngutsammelplätze sowie vier Entsorgungszentren.
Variante drei sieht den Betrieb von fünf Wertstoffhöfen beim Landkreis vor, während in den Gemeinden 46 Grüngutsammelplätze angeboten werden. Vier Entsorgungszentren sind in Ehingen, Blaustein, Erbach und Langenau angedacht.
Westerheims Räte sprachen sich einhellig für Variante eins aus und erhalten als Entschädigung für die Leistungen 11 200 Euro für den Betrieb des Werthoffhofs und 1700 Euro für die Grüngut-Abfallannahme.