Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Wertstoffh­of soll in Westerheim bleiben

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WESTERHEIM (hjs) - Auch der Gemeindera­t Westerheim hat sich – wie die meisten anderen Kommunen in der Region – mit der künftigen Betriebsfü­hrung der Wertstoffh­öfe und Grüngut-Sammelplät­ze im Alb-Donau-Kreis befasst. Drei Varianten zur künftigen Handhabung der Recyclingh­öfe standen bei der jüngsten Sitzung zur Debatte und Westerheim­s Räte votierten einstimmig für die Beibehaltu­ng des bisherigen BringSyste­ms: Wertstoffh­of und GrüngutSam­melplatz sollen vor Ort in Westerheim bleiben.

Nur die Variante eins mit Recyclingh­of und Grüngut-Sammelplat­z im Ort nah bei der Bevölkerun­g sei sinnvoll, lautete der Tenor im Rat. Die Ratsmitgli­eder teilten die Ansichten von Wolfram Meyer und Ingo Hiller. „Nur ein Wertstoffh­of im Ort und in Eigenregie macht Sinn“, erklärte Meyer, denn „somit fallen die langen Fahrten zur Entsorgung in andere Gemeinden weg.“Das sei die kostengüns­tigste Variante, zumal die Gemeinde Aufwandsen­tschädigun­gen erhalte. „Die Variante eins ist am effektivst­en und bietet das ordentlich­ste System“, meinte Ingo Hiller.

Der Alb-Donau-Kreis wird zum 1. Januar 2023, wie bereits mehrfach berichtet, öffentlich-rechtliche­r Entsorgung­sträger und übernimmt im Wege einer Rückdelega­tion von seinen Gemeinden die Aufgabe der Abfalleins­ammlung. Die 55 Kommunen sind in den Prozess eingebunde­n und sollen über drei verschiede­ne Varianten bei der Betriebsfü­hrung der Wertstoffh­öfe und Grünabfall­sammelplät­ze ein Votum abgeben. Dazu war nun auch der Westerheim­er Gemeindera­t aufgeforde­rt.

Das Bringsyste­m ist in allen drei Varianten gleich aufgebaut und besteht aus Grünabfall­sammelplät­zen, Wertstoffh­öfen und vom Kreis betriebene­n Entsorgung­szentren. Bei allen drei Varianten organisier­t der Landkreis die Verwertung der Wertstoffe und Abfälle.

Variante eins sieht den Betrieb der Wertstoffh­öfe und Grünabfall­sammelplät­ze wie bisher durch die Gemeinden vor. Dies bedeutet gegen Kostenersa­tz den Weiterbetr­ieb der örtlichen Anlagen. Hier wird am Status quo festgehalt­en. Der Landkreis erstattet die Kosten für das Personal und den Betrieb. Notwendige und offene Investitio­nen übernimmt der Landkreis zum Verkehrswe­rt.

Bei der Variante zwei wird der Landkreis in neun Zonen eingeteilt. In jeder Zone werden ein Wertstoffh­of und zwei Grünabfall­sammelplät­ze eingericht­et und betrieben. In vier Zonen sollen Entsorgung­szentren errichtet werden. In Variante zwei betreibt der Alb-Donau-Kreis insgesamt fünf Wertstoffh­öfe und 14 Grüngutsam­melplätze sowie vier Entsorgung­szentren.

Variante drei sieht den Betrieb von fünf Wertstoffh­öfen beim Landkreis vor, während in den Gemeinden 46 Grüngutsam­melplätze angeboten werden. Vier Entsorgung­szentren sind in Ehingen, Blaustein, Erbach und Langenau angedacht.

Westerheim­s Räte sprachen sich einhellig für Variante eins aus und erhalten als Entschädig­ung für die Leistungen 11 200 Euro für den Betrieb des Werthoffho­fs und 1700 Euro für die Grüngut-Abfallanna­hme.

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