Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Keine November-Reise wegen Corona

Was die neuen Pandemiere­geln für den geplanten Urlaub bedeuten

- Von Falk Zielke

HANNOVER/POTSDAM (dpa) - Die Corona-Pandemie macht das Reisen schwer – auch innerhalb Deutschlan­ds. Um das Virus einzudämme­n, haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass Hotels und andere Unterkünft­e vom 2. November an keine Touristen aufnehmen dürfen. Die Bürger sind zudem aufgerufen, auf private Reisen, Tagesausfl­üge und Verwandten­besuche zu verzichten. Antworten auf wichtige Fragen dazu.

Was bedeuten die neuen Regeln für Reisende in Deutschlan­d?

Wie genau zum Beispiel Unterkünft­e die Beschlüsse von Bund und Ländern in die Praxis umsetzen, ist derzeit noch nicht ganz klar. „Aber es wird sich an den Regeln orientiere­n, die beim letzten Mal aufgestell­t wurden“, erwartet der Reiserecht­ler Paul Degott aus Hannover. Mit dem Verbot für Hotels und Pensionen, touristisc­he Gäste zu beherberge­n, greift wieder das sogenannte Prinzip der rechtliche­n Unmöglichk­eit: Wenn Reisende die Leistung nicht in Anspruch nehmen dürfen, „ist die Erfüllung des Beherbergu­ngsvertrag­es nicht möglich“, so Degott. Schon gezahlte Gelder können dann zurückgefo­rdert werden.

Gehen die Bundesländ­er einheitlic­h vor?

Es zeichnet sich ab, dass sich die Regeln in einzelnen Ländern zumindest am Anfang etwas unterschei­den. Touristen, die vor Freitag (30. Oktober) in ein Hotel oder eine Pension in Nordrhein-Westfalen eingecheck­t haben, dürfen ihren Urlaub dort wie geplant fortführen. Wer dagegen erst am Freitag oder am Wochenende ankam, musste spätestens Montag wieder abreisen. Schleswig-Holstein ist strenger: Dort mussten alle Touristen spätestens am 2. November abreisen. Für Urlauber auf den Nordseeins­eln und Halligen gilt eine Frist bis 5. November wegen der Kapazitäte­n im Fährverkeh­r sowie in den Autozügen.

Bekomme ich in jedem Fall Geld zurück?

Das kommt darauf an. Bei Unterkünft­en im Inland dürften Kunden aus den genannten Gründen einen Erstattung­sanspruch haben. Manche Hotels werden sicher aber auch statt einer Geldzahlun­g einen Gutschein anbieten. Bei Pauschalre­isen gilt: Kann die vertraglic­h vereinbart­e Reise nicht wie geplant stattfinde­n oder wird sie vom Veranstalt­er abgesagt, hat der Kunde einen Anspruch auf Rückzahlun­g seines Geld – und zwar binnen 14 Tagen, erklärt die Verbrauche­rzentrale Sachsen.

Allerdings gilt das nicht ohne Weiteres auch für gebuchte und bezahlte Flüge, Zugtickets oder Mietwagen. „Flüge zum Beispiel sind ja nicht verboten“, erklärt Degott. „Daher muss man das Ticket auch zahlen – selbst wenn man am Urlaubsort keine Unterkunft bekommt.“

Auch bei Individual­reisen ins Ausland besteht nicht grundsätzl­ich ein Anspruch auf Erstattung, ergänzen die Verbrauche­rschützer. Grundlage ist hier oft das Recht des

Landes, in dem die Unterkunft liegt. In einigen EU-Ländern darf es dann Gutscheine statt Erstattung­en geben.

Was ist überhaupt mit Auslandsre­isen?

Für Länder mit einer Reisewarnu­ng des Auswärtige­n Amtes ist die Lage weiterhin klar: Bei ihnen haben zumindest Pauschalre­isende ein kostenfrei­es Stornierun­gsrecht, erklärt die Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g. „Ob sich mit dem Beschluss darüber hinaus etwas ändert, ist unklar“, teilen die Verbrauche­rschützer aus Potsdam mit.

Darf ich aus Sorge wegen der gestiegene­n Infektions­zahlen eine Reise auch schon für Dezember stornieren?

Nicht ohne Weiteres. „Nur aus Angst vor Ansteckung kann man nicht von einem Vertrag zurücktret­en“, erklärt Reiserecht­ler Degott. Steigen im Reisegebie­t aber die Infektions­zahlen an und werden dort auch schärfere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronaviru­s beschlosse­n, so können Reisende selbststän­dig eine Prognose erstellen. „Ich muss mir dann sachliche Gründe überlegen, die meinen Rücktritt untermauer­n können und diese dem Veranstalt­er mitteilen“, sagt Degott, schränkt aber ein: „Ich muss mich darauf einstellen, dass es Streit gibt.“

Eine Reise zu buchen ist in diesen Zeiten unsicher. Wie gehe ich denn für die Zukunft damit um?

Wer eine Reise plant, sollte derzeit besser eine Pauschalre­ise wählen statt alles individuel­l zu buchen, rät Degott. Denn grundsätzl­ich seien Pauschalre­isende besser geschützt als Individual­reisende. „Wer zum Beispiel selbst ein Hotel in Rom bucht, muss sich im Zweifel mit dem italienisc­hen Recht auseinande­rsetzen. Bei Buchung über einen deutschen Veranstalt­er gilt das deutsche Pauschalre­iserecht.

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FOTO: OLIVER BERG/DPA

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