Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Im Notfall sollen Räte auch online Beschlüsse fassen dürfen
Laichingen verändert die Hauptsatzung: Ziel ist, handlungsfähig bleiben zu können – Coronavirus ist Auslöser für Überlegungen
LAICHINGEN (msc) - Die Hauptsatzung der Stadt Laichingen wird geändert. Der Grund: Die weiteren Auswirkungen der Corona-Pandemie seien in ihren Folgen nur schwer abschätzbar. Die Kommune müsse aber sicherstellen, unter allen Umständen handlungsfähig bleiben zu können. Deswegen dürfe die Gremiumsarbeit keine Einschränkungen erfahren.
Im Mai wurde die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg mit einem neu eingefügten Paragrafen geändert, so dass Sitzungen auch ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum möglich werden. Das möchte die Stadt Laichingen ebenso verankern.
Bei öffentlichen Sitzungen muss eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einen öffentlich zugänglichen Raum erfolgen. Die
Stadt hat außerdem sicherzustellen, dass die technischen Anforderungen und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen für eine ordnungsgemäße
Umsetzung der Sitzung einschließlich Beratung und Beschlussfassung eingehalten werden. Wäre eine solche Änderung seitens des Gremiums akzeptiert, hätte die Stadt eine gute Handlungsoption.
Wie ernst die Situation ist, hatte der Laichinger Bürgermeister Klaus Kaufmann (parteilos) in der Sitzung am Montagabend aufgezeigt. Zu diesem Zeitpunkt wisse man von 145 positiv getesteten Corona-Fällen in Laichingen. 14 Todesfälle gebe es derzeit. „Nimmt man jene zwei aus der ersten Welle hinzu, so haben wir insgesamt 16 Todesfälle. Das ist eine tragische Zahl.“Es sei derzeit zeitnah kaum machbar, alle Kontakte und Infektionsketten nachzuvollziehen.
Ulrich Rößler (BWV) zur Änderung der Hauptsatzung: Die Corona-Pandemie sei ernst zu nehmen,
Ratssitzungen aber auch. Präsenzveranstaltungen würden bevorzugt, doch es sollten rechtliche Voraussetzungen geschaffen werden – falls es gesetzliche Regelungen gibt, die eine persönliche Anwesenheit unmöglich machen.
Zustimmung kam von Bernhard Schweizer (LAB): Der Bürgermeister solle die Entscheidungsgewalt besitzen, dennoch sich vorab ein Stimmungsbild einholen, ob eine Sitzung online gewünscht sei.
Für diesen Beschluss gab es ein einstimmiges Votum seitens der Ratsmitglieder – ebenso bei der entsprechenden Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates.