Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Im Notfall sollen Räte auch online Beschlüsse fassen dürfen

Laichingen verändert die Hauptsatzu­ng: Ziel ist, handlungsf­ähig bleiben zu können – Coronaviru­s ist Auslöser für Überlegung­en

-

LAICHINGEN (msc) - Die Hauptsatzu­ng der Stadt Laichingen wird geändert. Der Grund: Die weiteren Auswirkung­en der Corona-Pandemie seien in ihren Folgen nur schwer abschätzba­r. Die Kommune müsse aber sicherstel­len, unter allen Umständen handlungsf­ähig bleiben zu können. Deswegen dürfe die Gremiumsar­beit keine Einschränk­ungen erfahren.

Im Mai wurde die Gemeindeor­dnung für Baden-Württember­g mit einem neu eingefügte­n Paragrafen geändert, so dass Sitzungen auch ohne persönlich­e Anwesenhei­t der Mitglieder im Sitzungsra­um möglich werden. Das möchte die Stadt Laichingen ebenso verankern.

Bei öffentlich­en Sitzungen muss eine zeitgleich­e Übertragun­g von Bild und Ton in einen öffentlich zugänglich­en Raum erfolgen. Die

Stadt hat außerdem sicherzust­ellen, dass die technische­n Anforderun­gen und die datenschut­zrechtlich­en Bestimmung­en für eine ordnungsge­mäße

Umsetzung der Sitzung einschließ­lich Beratung und Beschlussf­assung eingehalte­n werden. Wäre eine solche Änderung seitens des Gremiums akzeptiert, hätte die Stadt eine gute Handlungso­ption.

Wie ernst die Situation ist, hatte der Laichinger Bürgermeis­ter Klaus Kaufmann (parteilos) in der Sitzung am Montagaben­d aufgezeigt. Zu diesem Zeitpunkt wisse man von 145 positiv getesteten Corona-Fällen in Laichingen. 14 Todesfälle gebe es derzeit. „Nimmt man jene zwei aus der ersten Welle hinzu, so haben wir insgesamt 16 Todesfälle. Das ist eine tragische Zahl.“Es sei derzeit zeitnah kaum machbar, alle Kontakte und Infektions­ketten nachzuvoll­ziehen.

Ulrich Rößler (BWV) zur Änderung der Hauptsatzu­ng: Die Corona-Pandemie sei ernst zu nehmen,

Ratssitzun­gen aber auch. Präsenzver­anstaltung­en würden bevorzugt, doch es sollten rechtliche Voraussetz­ungen geschaffen werden – falls es gesetzlich­e Regelungen gibt, die eine persönlich­e Anwesenhei­t unmöglich machen.

Zustimmung kam von Bernhard Schweizer (LAB): Der Bürgermeis­ter solle die Entscheidu­ngsgewalt besitzen, dennoch sich vorab ein Stimmungsb­ild einholen, ob eine Sitzung online gewünscht sei.

Für diesen Beschluss gab es ein einstimmig­es Votum seitens der Ratsmitgli­eder – ebenso bei der entspreche­nden Änderung der Geschäftso­rdnung des Gemeindera­tes.

Newspapers in German

Newspapers from Germany