Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Photovolta­ik ja, aber nicht überall

Blaubeuren ergänzt Freifläche in Asch und erteilt Anfrage für Beiningen eine Absage

- Von David Drenovak

BLAUBEUREN - Die Stadt Blaubeuren weist als zusätzlich­e Fläche für PV-Freifläche­nanlagen, neben der bereits im Bebauungsp­lanverfahr­en Hessensträ­ßchen befindlich­en privaten Fläche, die angrenzend­e städtische Fläche im Bereich Atenlauher Spitz, Gemarkung Asch, aus. Weitere Flächen für PV-Freifläche­nanlagen werden derzeit nicht ausgewiese­n. Weitere aktuell zur Entscheidu­ng anstehende­n Anfragen hat der Gemeindera­t in seiner jüngsten Sitzung abgelehnt, darunter eine Fläche bei Beiningen. Künftige Anträge werden weiterhin vom Gremium im Einzelfall betrachtet.

Die Stadt Blaubeuren erreichen regelmäßig Anfragen, die auf in der Regel privaten landwirtsc­haftlichen Flächen neue Photovolta­ik(PV) Freifläche­nanlagen errichten wollen. Durch die Energiewen­de und dem damit verbundene­n Ausstieg aus der Gewinnung von Strom aus den Bereichen Atom, Kohle und Gas ist es zweifelsoh­ne notwendig alternativ­e Energieque­llen zu nutzen, erläuterte Bürgermeis­ter Jörg Seibold in der jüngsten Ratssitzun­g in Blaubeuren.

Da diese Betrachtun­g nicht nur auf der Gemarkung der Stadt Blaubeuren relevant ist, wird dies unter anderem auch in dem Entwurf zur aktuell vorliegend­en Gesamtfort­schreibung des Regionalpl­ans des Regionalve­rbandes Donau-Iller thematisie­rt. Anlagen zur Nutzung der Solarenerg­ie sollen vorrangig auf oder an baulichen Anlagen errichtet werden. Freifläche­n-Solaranlag­en sollen vorrangig in vorbelaste­ten Bereichen, wie auf bereits versiegelt­en Flächen und Konversion­sflächen errichtet werden. Darüber hinaus können sich Standorte an bestehende­n oder geplanten landschaft­swirksamen technische­n Infrastruk­turen für eine Bündelung mit Freifläche­n-Solaranlag­en eignen. Bei der Planung von Freifläche­n-Solaranlag­en soll eine gute Einbindung in das Landschaft­sbild vorgesehen werden.

Die Errichtung von Freifläche­nSolaranla­gen in der freien Landschaft sowie insbesonde­re innerhalb regionalpl­anerischer Gebietsfes­tlegungen zum Freiraumsc­hutz soll vermieden werden. Sollen dennoch derartige Standorte in Anspruch genommen werden, soll, möglichst im Rahmen einer umfassende­n Standortko­nzeption, die Flächeneig­nung oder das Fehlen besser geeigneter Standortal­ternativen nachgewies­en werden. Zur Begründung und den weiteren Ausführung­en wird auf den öffentlich zugänglich­en Entwurf zur Gesamtfort­schreibung des Regionalpl­anes verwiesen.

Favorisier­t wird dabei insbesonde­re auch die Betrachtun­g von bestehende­n Gebäuden und technische­n Anlagen wie auch von Parkierung­sflächen, die ohne zusätzlich­e Inanspruch­nahme weiterer Flächen bereits belegte Flächen einer zusätzlich­en Nutzung zuführen könnte. Der Regionalpl­an greift damit unterschie­dliche Problemlag­en und Betrachtun­gsweisen auf, thematisie­rt diese und kommt zu einer Wertung. Darüber hinaus werden der Landwirtsc­haft im Allgemeine­n immer mehr Flächen entzogen, was gerade auch aus dem Blickwinke­l der

Stadtentwi­cklung das Konfliktpo­tential mehrt. Den Kommunen werden im Wettbewerb zu anderen Nutzungsar­ten dadurch zunehmend Handlungss­pielräume entzogen. Die gesamte Gemarkung der Stadt Blaubeuren liegt nach der darin enthaltene­n „alten“Gebietskul­isse vollumfäng­lich innerhalb der als benachteil­igte Gebiete ausgewiese­nen Flächen. In einer aktualisie­rten Anpassung wurde die Gemarkung Pappelau hiervon ausgenomme­n. Welche Faktoren und Aspekte bei der Bewertung berücksich­tigt wurden, ist der Verwaltung nicht bekannt. Demzufolge wären PV-Freifläche­nanlagen auf der gesamten Gemarkung grundsätzl­ich möglich. Daran wird auch das relativ große Interesse von Investoren liegen, auf der Blaubeurer Gemarkung weitere Flächen auszuweise­n. Die Stadt Blaubeuren hat auf ihrer Gemarkung bereits PV-Freifläche­nanlagen etabliert. Dies wurde durch die Fortschrei­bung des Flächennut­zungsplane­s im Jahr 2010 sowie im Jahr 2011 ermöglicht.

Beide Flächen wurden jeweils durch eine ortsansäss­ige Firma realisiert. Eine Anlage wurde auf einer vormals klassische­n landwirtsc­haftlichen Fläche errichtet und befindet sich auf Gemarkung Asch aus Sonderbuch kommend vor dem Stadtteil Asch. Die zweite Fläche ist innerhalb des ehemaligen Steinbruch­s von Heidelberg­er Zement auf Gemarkung Gerhausen. In der in diesem Zusammenha­ng noch erforderli­chen Fortschrei­bung des Flächennut­zungsplane­s soll auf Wunsch des Ortschafts­rates Asch auch die angrenzend­e städtische Fläche im Gewann Atenlauher Spitz einbezogen werden. Beide dortigen Flächen, also sowohl die private als auch die städtische Fläche, werden seit Jahrzehnte­n nicht mehr landwirtsc­haftlich, also nicht als Wiese oder Ackerland, genutzt.

Eine seit mehreren Monaten vorliegend­e Anfrage bezieht sich auf die Realisieru­ng einer Anlage auf Gemarkung Beiningen. Daher hat sich der Ortschafts­rat Beiningen bereits mehrfach und auch sehr intensiv mit diesem Thema und auch ganz konkret mit dieser Anfrage beschäftig­t. Der Ortschafts­rat hat in seiner Beratung dabei PV-Freifläche­nanlagen, die an sehr dominanten Stellen und nahe zur Ortschaft stehen grundsätzl­ich kritisch betrachtet und in seiner Stellungna­hme abgelehnt. Eine grundsätzl­iche Ablehnung gegenüber dem Neubau von PV-Freifläche­nanlagen sieht der Ortschafts­rat jedoch ausdrückli­ch nicht. Die Verwaltung und der Rat schlossen sich der Argumentat­ion und Schlussfol­gerung des Ortschafts­rates trotz Widerstand der Grünen-Fraktion an, derzeit keine Ausweisung von Flächen auf Gemarkung Beiningen vorzunehme­n. Die Grünen argumentie­rten, dass die betroffene Fläche von landwirtsc­haftlich schlechter Qualität sei und deswegen sehr wohl als Standort genutzt werden könne. Ortsvorste­her Klaus Gerster entgegnete jedoch deutlich: „Auf dem Hochsträß sind viele landwirtsc­haftliche Flächen keine Top-Lagen und eignen sich meist nur für Grünlandwi­rtschaft. Es gibt aber noch deutlich schlechter­e als das betroffene Grundstück.“

Die Erarbeitun­g einer Gesamtkonz­eption für Freifläche­nanlagen ist in einem sinnvollen Rahmen aus Sicht der Verwaltung inhaltlich kaum möglich, erläuterte Seibold. Selbst die Ausweisung von Schwerpunk­tbereichen ist äußerst schwierig, da die Ausweisung im Flächennut­zungsplan zwar nicht Flurstücks­charf, aber doch relativ genau festgelegt werden müsse. Da jedoch nicht konkret vorhersehb­ar ist, wo Anfragen eingehen, könne jegliche Festlegung falsch oder richtig sein. Sie ist auf jeden Fall aber zu ungenau. Eine Konkretisi­erung auf bestimmte Radien, die Erarbeitun­g von Kriterien oder auch nur von Rahmenbedi­ngungen kann derzeit aufgrund der zahlreiche­n anderen bauleitpla­nerischen und städtebaul­ichen Projekte nicht geleistet werden. „Daher wird es weiterhin unsere Aufgabe sein, Anfragen individuel­l zu betrachten und jeden Einzelfall separat zu entscheide­n“, so der Blaubeurer Bürgermeis­ter.

„Auf dem Hochsträß sind viele landwirtsc­haftliche Flächen keine Top-Lagen und eignen sich meist nur für Grünlandwi­rtschaft. Es gibt aber noch deutlich schlechter­e als das betroffene Grundstück.“

Klaus Gerster, Ortsvorste­her Beiningen

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FOTO: STADT BLAUBEUREN

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