Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Photovoltaik ja, aber nicht überall
Blaubeuren ergänzt Freifläche in Asch und erteilt Anfrage für Beiningen eine Absage
BLAUBEUREN - Die Stadt Blaubeuren weist als zusätzliche Fläche für PV-Freiflächenanlagen, neben der bereits im Bebauungsplanverfahren Hessensträßchen befindlichen privaten Fläche, die angrenzende städtische Fläche im Bereich Atenlauher Spitz, Gemarkung Asch, aus. Weitere Flächen für PV-Freiflächenanlagen werden derzeit nicht ausgewiesen. Weitere aktuell zur Entscheidung anstehenden Anfragen hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung abgelehnt, darunter eine Fläche bei Beiningen. Künftige Anträge werden weiterhin vom Gremium im Einzelfall betrachtet.
Die Stadt Blaubeuren erreichen regelmäßig Anfragen, die auf in der Regel privaten landwirtschaftlichen Flächen neue Photovoltaik(PV) Freiflächenanlagen errichten wollen. Durch die Energiewende und dem damit verbundenen Ausstieg aus der Gewinnung von Strom aus den Bereichen Atom, Kohle und Gas ist es zweifelsohne notwendig alternative Energiequellen zu nutzen, erläuterte Bürgermeister Jörg Seibold in der jüngsten Ratssitzung in Blaubeuren.
Da diese Betrachtung nicht nur auf der Gemarkung der Stadt Blaubeuren relevant ist, wird dies unter anderem auch in dem Entwurf zur aktuell vorliegenden Gesamtfortschreibung des Regionalplans des Regionalverbandes Donau-Iller thematisiert. Anlagen zur Nutzung der Solarenergie sollen vorrangig auf oder an baulichen Anlagen errichtet werden. Freiflächen-Solaranlagen sollen vorrangig in vorbelasteten Bereichen, wie auf bereits versiegelten Flächen und Konversionsflächen errichtet werden. Darüber hinaus können sich Standorte an bestehenden oder geplanten landschaftswirksamen technischen Infrastrukturen für eine Bündelung mit Freiflächen-Solaranlagen eignen. Bei der Planung von Freiflächen-Solaranlagen soll eine gute Einbindung in das Landschaftsbild vorgesehen werden.
Die Errichtung von FreiflächenSolaranlagen in der freien Landschaft sowie insbesondere innerhalb regionalplanerischer Gebietsfestlegungen zum Freiraumschutz soll vermieden werden. Sollen dennoch derartige Standorte in Anspruch genommen werden, soll, möglichst im Rahmen einer umfassenden Standortkonzeption, die Flächeneignung oder das Fehlen besser geeigneter Standortalternativen nachgewiesen werden. Zur Begründung und den weiteren Ausführungen wird auf den öffentlich zugänglichen Entwurf zur Gesamtfortschreibung des Regionalplanes verwiesen.
Favorisiert wird dabei insbesondere auch die Betrachtung von bestehenden Gebäuden und technischen Anlagen wie auch von Parkierungsflächen, die ohne zusätzliche Inanspruchnahme weiterer Flächen bereits belegte Flächen einer zusätzlichen Nutzung zuführen könnte. Der Regionalplan greift damit unterschiedliche Problemlagen und Betrachtungsweisen auf, thematisiert diese und kommt zu einer Wertung. Darüber hinaus werden der Landwirtschaft im Allgemeinen immer mehr Flächen entzogen, was gerade auch aus dem Blickwinkel der
Stadtentwicklung das Konfliktpotential mehrt. Den Kommunen werden im Wettbewerb zu anderen Nutzungsarten dadurch zunehmend Handlungsspielräume entzogen. Die gesamte Gemarkung der Stadt Blaubeuren liegt nach der darin enthaltenen „alten“Gebietskulisse vollumfänglich innerhalb der als benachteiligte Gebiete ausgewiesenen Flächen. In einer aktualisierten Anpassung wurde die Gemarkung Pappelau hiervon ausgenommen. Welche Faktoren und Aspekte bei der Bewertung berücksichtigt wurden, ist der Verwaltung nicht bekannt. Demzufolge wären PV-Freiflächenanlagen auf der gesamten Gemarkung grundsätzlich möglich. Daran wird auch das relativ große Interesse von Investoren liegen, auf der Blaubeurer Gemarkung weitere Flächen auszuweisen. Die Stadt Blaubeuren hat auf ihrer Gemarkung bereits PV-Freiflächenanlagen etabliert. Dies wurde durch die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Jahr 2010 sowie im Jahr 2011 ermöglicht.
Beide Flächen wurden jeweils durch eine ortsansässige Firma realisiert. Eine Anlage wurde auf einer vormals klassischen landwirtschaftlichen Fläche errichtet und befindet sich auf Gemarkung Asch aus Sonderbuch kommend vor dem Stadtteil Asch. Die zweite Fläche ist innerhalb des ehemaligen Steinbruchs von Heidelberger Zement auf Gemarkung Gerhausen. In der in diesem Zusammenhang noch erforderlichen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes soll auf Wunsch des Ortschaftsrates Asch auch die angrenzende städtische Fläche im Gewann Atenlauher Spitz einbezogen werden. Beide dortigen Flächen, also sowohl die private als auch die städtische Fläche, werden seit Jahrzehnten nicht mehr landwirtschaftlich, also nicht als Wiese oder Ackerland, genutzt.
Eine seit mehreren Monaten vorliegende Anfrage bezieht sich auf die Realisierung einer Anlage auf Gemarkung Beiningen. Daher hat sich der Ortschaftsrat Beiningen bereits mehrfach und auch sehr intensiv mit diesem Thema und auch ganz konkret mit dieser Anfrage beschäftigt. Der Ortschaftsrat hat in seiner Beratung dabei PV-Freiflächenanlagen, die an sehr dominanten Stellen und nahe zur Ortschaft stehen grundsätzlich kritisch betrachtet und in seiner Stellungnahme abgelehnt. Eine grundsätzliche Ablehnung gegenüber dem Neubau von PV-Freiflächenanlagen sieht der Ortschaftsrat jedoch ausdrücklich nicht. Die Verwaltung und der Rat schlossen sich der Argumentation und Schlussfolgerung des Ortschaftsrates trotz Widerstand der Grünen-Fraktion an, derzeit keine Ausweisung von Flächen auf Gemarkung Beiningen vorzunehmen. Die Grünen argumentierten, dass die betroffene Fläche von landwirtschaftlich schlechter Qualität sei und deswegen sehr wohl als Standort genutzt werden könne. Ortsvorsteher Klaus Gerster entgegnete jedoch deutlich: „Auf dem Hochsträß sind viele landwirtschaftliche Flächen keine Top-Lagen und eignen sich meist nur für Grünlandwirtschaft. Es gibt aber noch deutlich schlechtere als das betroffene Grundstück.“
Die Erarbeitung einer Gesamtkonzeption für Freiflächenanlagen ist in einem sinnvollen Rahmen aus Sicht der Verwaltung inhaltlich kaum möglich, erläuterte Seibold. Selbst die Ausweisung von Schwerpunktbereichen ist äußerst schwierig, da die Ausweisung im Flächennutzungsplan zwar nicht Flurstückscharf, aber doch relativ genau festgelegt werden müsse. Da jedoch nicht konkret vorhersehbar ist, wo Anfragen eingehen, könne jegliche Festlegung falsch oder richtig sein. Sie ist auf jeden Fall aber zu ungenau. Eine Konkretisierung auf bestimmte Radien, die Erarbeitung von Kriterien oder auch nur von Rahmenbedingungen kann derzeit aufgrund der zahlreichen anderen bauleitplanerischen und städtebaulichen Projekte nicht geleistet werden. „Daher wird es weiterhin unsere Aufgabe sein, Anfragen individuell zu betrachten und jeden Einzelfall separat zu entscheiden“, so der Blaubeurer Bürgermeister.
„Auf dem Hochsträß sind viele landwirtschaftliche Flächen keine Top-Lagen und eignen sich meist nur für Grünlandwirtschaft. Es gibt aber noch deutlich schlechtere als das betroffene Grundstück.“
Klaus Gerster, Ortsvorsteher Beiningen