Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Herbstsynode findet am 26. November unter Corona-Bedingungen in Blaubeuren statt
BLAUBEUREN ( sz) - Der Kirchenbezirksausschuss hat in seiner letzten Sitzung darüber beraten, ob und in welcher Form die für den 26. November geplante Herbstsynode unter den gegenwärtigen Corona-Bedingungen stattfinden kann, das teilt Dekan Frithjof Schwesig mit. In der Herbstsynode geht es inhaltlich um Haushaltsberatungen. Die hier zu fällenden Beschlüsse sind die Voraussetzung dafür, dass die Kirchengemeinden und die kirchlichen Einrichtungen die finanziellen Mittel zugeteilt bekommen, die sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Auf diesem Hintergrund hat der Kirchenbezirksausschuss entschieden, sich gegen eine zeitliche Verschiebung der Herbstsynode in das nächste Jahr auszusprechen, sondern eine Mini-Synode mit nur einem einzigen Tagesordnungspunkt, nämlich „Haushaltsberatungen“, in der Blaubeurer Stadthalle abzuhalten. „Mini-Synode“bedeutet, dass die Teilnehmer maximal 75 Minuten tagen. Unter den Bezirkssynodalen gibt es einige „Neue“, die zum ersten Mal an Haushaltsberatungen des Kirchenbezirks teilnehmen. „Haushaltspläne sind eine komplexe Materie. Sie benötigen fachliche Erläuterung. Das ist die Aufgabe unserer Kirchenbezirksrechnerin Frau
Paulus. Das geht in einer Präsenzsitzung besser als beispielsweise in einer Videokonferenz, zumal nicht alle Synodalinnen und Synodale Videotechnik zur Verfügung haben“, erklärt Schwesig. Die Blaubeurer Stadthalle, in der wir tagen werden, ist den Teilnehmern von der JuliSynode her bekannt. Der Saal ist groß genug, dass wir die Abstandsregelungen und Hygienevorschriften einhalten können, heißt es von den Veranstaltern. Die Sitzung der Herbstsynode ist von der Stadt Blaubeuren nach Vorlage des Hygienekonzepts genehmigt worden. Auch nach Auskunft der „CoronaFachleute“des Oberkirchenrats ist die Sitzung der Bezirkssynode als Präsenzsitzung in der oben beschriebenen Form verantwortbar, argumentieren die Verantwortlichen weiter. Sitzungen der Bezirkssynode sind öffentlich. Um Öffentlichkeit herzustellen, soll die Sitzung im Livestream (Internet) mitzuverfolgen sein. Die eingeladenen Teilnehmer werden von den Veranstaltern um Anmeldung gebeten.