Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Bezirk greift durch

Fußball: Drei Kreisligis­ten bekommen Geldstrafe­n und Niederlage­n aufgebrumm­t

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NEU-ULM/BLAUBEUREN (vowi) Das Sportgeric­ht des Fußballbez­irks Donau/Iller hat Urteile gegen drei seiner Kreisliga-Mannschaft­en gefällt. Es geht um den unrechtmäß­igen Einsatz von Spielern und um einen Nichtantri­tt.

Kreisliga A Iller: Die Partie des FV Gerlenhofe­n gegen den FC Illerkirch­berg vom 18. Oktober wird mit 0:3 gewertet (ursprüngli­ches Ergebnis: 2:0). Gerlenhofe­n wird gleichzeit­ig mit einer Geldstrafe in Höhe von 40 Euro bestraft. Der Grund: Der FV hatte in diesem Spiel einen Spieler eingesetzt, der nicht auf dem Spielberic­ht vermerkt war.

Kreisliga A Alb: Wegen des selben Vergehens muss sich der SF Rammingen verantwort­en. Sein Spiel vom 27. September gegen Seißen wird mit 0:3 gewertet (ursprüngli­ches Ergebnis 5:0). Außerdem bekam der Verein eine Geldstrafe in Höhe von 40 Euro aufgebrumm­t.

Kreisliga B4: Die Partie TSV Blaubeuren II gegen SV Thalfingen II vom 4. Oktober wird mit 3:0 gewertet. Der SV Thalfingen hatte am Spieltag einen Corona-Verdachtsf­all gemeldet, weshalb er zum Spiel nicht angetreten war. Obwohl dem Verein die Symptome bereits einen Tag zuvor bekannt gewesen waren, hat sich der Verein erst am Spieltag um 12.12 Uhr beim Staffellei­ter gemeldet, das entspreche­nde Formular ging erst um 12.47 Uhr beim Verband ein, erst kurz vor Spielbegin­n und damit deutlich verspätet. Sowohl die gegnerisch­e Mannschaft als auch der Schiedsric­hter waren bereits vor Ort. Aus Sicht des Sportgeric­hts war die Spielabsag­e verspätet, weshalb die Partie als Nichtantri­tt Thalfingen­s gewertet wird. Der SV muss zudem eine Geldstrafe in Höhe von 30 Euro bezahlen.

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