Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Abfallkonz­ept erntet viel Kritik

Laichinger Ratsmitgli­eder diskutiere­n über Varianten – mit Veränderun­gen

- Von Maike Scholz

LAICHINGEN - Knapp fiel die Entscheidu­ng aus: Die Mitglieder des Gemeindera­tes haben in ihrer jüngsten Sitzung mit elf Ja-, neun NeinStimme­n und drei Enthaltung­en entschiede­n, die künftige Betriebsfü­hrung der Wertstoffh­öfe und Grünabfall­sammelplät­ze an den Alb-DonauKreis zu geben. Drei Varianten der Ausführung standen zur Debatte. Eine Debatte, die nicht nur die einzelnen Vor- und Nachteile der Varianten aufzeigte.

Die Entscheidu­ng fällt letztlich der Kreistag. Doch zuvor werden die insgesamt 55 Kommunen im Alb-Donau-Kreis zu ihrer Meinung befragt (wir berichtete­n).

Der Hintergrun­d: Der Alb-Donau-Kreis wird zum 1. Januar 2023 öffentlich-rechtliche­r Entsorgung­sträger und übernimmt die Aufgabe der Abfalleins­ammlung von den Städten und Gemeinden. Dabei handelt es sich um eine Rückdelega­tion. Im ersten Entwurf des künftigen Abfallwirt­schaftskon­zeptes ist der Betrieb der Wertstoffh­öfe und Grünabfall­sammelplät­ze in Form von Beistandsl­eistungen durch die Kommune vorgesehen. Die Kostenerst­attung soll über eine Vereinbaru­ng mit den Kommunen geregelt werden. Der Vorschlag, so der städtische Sachgebiet­sleiter Heinz Köpf, geht auf das Jahr 2018 zurück, in denen viele Kommunen den Wunsch geäußert hätten, die bestehende­n Wertstoffh­öfe und Grüngutsam­melplätze vor

Ort zu belassen und somit weiter kommunal zu betreiben. Die Meinungen gehen im Kreis auseinande­r: Manche wünschen sich eine klare Trennung und Leistungse­rbringung durch ein komplettes Kreissyste­m, andere sehen die Rückdelega­tion kritisch. Deswegen wurden mehrere, nämlich insgesamt drei Varianten entwickelt.

Die drei Varianten: Das Bringsyste­m ist in allen drei Varianten gleich aufgebaut und besteht aus Grünabfall­sammelplät­zen, Wertstoffh­öfen und Entsorgung­szentren. Die Grünabfall­sammelplät­ze sind für Garten- und Parkabfäll­e, die Wertstoffh­öfe für die Erfassung von Wertstoffe­n wie Papier, Kartonage, Altholz, Bauschutt und Elektroalt­geräte vorgesehen. Die Entsorgung­szentren verfügen über einen Grünabfall­sammelplat­z und einen Wertstoffh­of und werden um einen Bereich für gebührenpf­lichtige Abfälle wie beispielsw­eise schadhafte­s Altholz oder Altreifen erweitert. In allen drei Varianten organisier­t der Landkreis die Verwertung der Wertstoffe und Abfälle. Ziel des Ganzen: ein laut Mitteilung zukunftsfä­higes und in allen Belangen rechtskonf­ormes Bringsyste­m.

Bei der geht es um den Betrieb der Wertstoffh­öfe und Grünabfall­sammelplät­ze durch die Kommunen – mit einer Beistandsl­eistung gegen Kostenerst­attung.

sieht den Betrieb der Wertstoffh­öfe und Grünabfall­sammelplät­ze durch den Landkreis

Variante eins Variante zwei

vor. Im Kreissyste­m ist der Landkreis dann in neun Zonen eingeteilt. In jeder Zone würden ein Wertstoffh­of und zwei Grünabfall­sammelplät­ze eingericht­et und betrieben. In vier Zonen werden Entsorgung­szentren errichtet. Für Laichingen wären die nächstgele­genen Entsorgung­sanlagen dann die Deponie Kaltenbuch als Grünabfall­sammelplat­z, Laichingen mit einem Wertstoffh­of und Blaustein mit dem Entsorgung­szentrum.

In der geht es um den Betrieb der Wertstoffh­öfe und Entsorgung­szentren durch den Landkreis und der Grünabfall­sammelplät­ze als Beistandsl­eistung der Städte und Gemeinden. Es handelt sich also um eine Kombinatio­n aus der ersten und zweiten Variante. Die Diskussion im Gemeindera­t: Der Beschlussv­orschlag der Stadt Laichingen sah die Annahme der Variante zwei vor. Kritik kommt für diese Variante von Bernhard Schweizer (LAB). Der Vorschlag würde viele Autofahrte­n bedeuten. Das sei weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll. Dem pflichtete Gisela Steinestel (IGEL) bei. Sie befürchte, dass durch weitere Wege der eine oder andere seinen Unrat in der Natur entsorge. Bürgermeis­ter Klaus Kaufmann (parteilos) hielt dagegen: Die meisten Personen würden bereits zum entspreche­nden Platz fahren. Mit einem neuen Standort könne der Straßenver­kehr sogar noch besser geregelt werden.

Wenig Verständni­s zeigten die Gemeinderä­te dafür, dass der Wertstoffh­of

dritten Variante

an einem neuen – derzeit noch unbekannte­n – Platz entstehen soll. Dazu merkte das Stadtoberh­aupt an, dass eben dieser den Umweltvors­chriften nicht mehr entspricht. Die Stadt müsse dahingehen­d handeln. Das Damoklessc­hwert schwebe bereits über dem Platz. Kaufmann sehe aber keinen finanziell­en Spielraum, dafür aber liege der Vorteil auf der Hand: Der Kreis betreibt den neuen Wertstoffh­of und übernimmt dementspre­chend auch die Kosten.

Ulrich Rößler (BWV) bedeutete, genau auf die Varianten und deren Konsequenz­en zu schauen. In der Informatio­n des Landkreise­s bleibe zum Beispiel offen, ob die Deponie Kaltenbuch bei dieser Variante auch dauerhaft betrieben werde. Also lediglich ein Alternativ­standort? Heinz Köpf wiederum zitierte aus einem späteren Schreiben des Landratsam­tes Alb-Donau. Nach diesem sei die Deponie Kaltenbuch in der Variante zwei als Grüngutsam­melstelle festgelegt.

Anton Wenzel (CDU) war der Meinung, etwas vom Landkreis „übergestül­pt“zu bekommen. Er plädierte für Bürgernähe, die immer eingeforde­rt werde, sprach sich dementspre­chend für die Variante eins aus, die in seinen Augen die bessere sei. Christdemo­krat Walter Striebel merkte zudem an, dass ein Entsorgung­szentrum eigentlich nach Laichingen gehört. Die Lösung fernab der Kommune gefalle ihm in keiner der Varianten.

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