Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Der Gang zur Urne ändert sich auch in kleineren Gemeinden
Landtagswahl 2021 schickt schon jetzt organisatorische Vorboten aus – Kommunen bereiten sich auf Wahl unter Coronabedingungen vor
REGION - Die Wahlperiode des gewählten 16. Landtags von BadenWürttemberg endet regulär am 30. April 2021. Die Neuwahl des 17. Landtags findet am 14. März 2021 statt. Schon jetzt treffen die Kommunen in der Region organisatorische Vorkehrungen für einen Urnengang unter Corona-Bedingungen. Ob die Konzepte greifen wird sich zeigen, denn viele waren davon ausgegangen, dass nach dem Vorschlag der Grünenfraktion im Landtag, die fürchtete, dass die Stimmabgabe an den Urnen durch die Pandemie erheblich erschwert wird, die Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl gleich mit der Wahlbenachrichtigung verschickt werden, um die Briefwahl zu erleichtern. Der Gesetzesentwurf der Grünen ist jedoch mittlerweile am Widerstand der CDU gescheitert.
Wie viele Amtskollegen rechnet Berghülens Bürgermeister Bernd Mangold jedoch damit, dass zahlreiche Bürger die Briefwahl nutzen werden, anstatt persönlich im Wahllokal ihr Kreuzchen zu machen und den Wahlschein abzugeben. Unlängst beschloss der Berghüler Gemeinderat deshalb nur einen Wahlbezirk
zu bilden und als großes Wahllokal in die Auhalle zu gehen. „Rechtlich ist das möglich, da ein Wahlbezirk bis zu 2500 Einwohner zulässt“, erklärte Bernd Mangold und fügte an, dass sämtliche Fachleute davon ausgehen, dass es eine Landtagswahl unter Corona-Bedingungen sein wird. Diese Prognose stärkt auch die neueste Verlängerung der Lock-Down-Maßnahmen vom Mittwoch. Mangold geht davon aus, dass nur eine bestimmte Menge an Personen gleichzeitig ins Wahllokal darf und die allgemeinen Hygieneund Abstandsregeln sowie eine dauerhafte Maskenpflicht während des Besuchs gelten wird.
Den gleichen Weg wird auch die Gemeinde Merklingen einschlagen. Auch sie bildet entsprechend der Landeswahlordnung bei unter 2500 Einwohnern nur einen Wahlbezirk zur kommenden Landtagswahl. Da durch die bei den vergangenen Wahlen eingegangene Zahl von Wahlbriefen die Möglichkeit eines eigenen Briefwahlbezirks mit eigenem Briefwahlvorstand gegeben ist, hat Merklingen diesen bei der jüngsten Gemeinderatssitzung ebenfalls beschlossen.
Das Wahllokal wird in der Merklinger Gemeindehalle (GHM), Rollstuhl-gerecht und für den Auszählungsvorgang und Sitzung des Wahlvorstandes ebenfalls in der Gemeindehalle (GHM) eingerichtet. Bei der anstehenden Landtagswahl plant die Gemeinde im Gegensatz zu den vorangegangenen Wahlen nur mit zwei Schichten, die das Wahllokal von 8 bis 13 Uhr und von 13 bis 18 Uhr besetzen. „Wir gehen davon aus, dass viele Wähler die Möglichkeit der Briefwahl nutzen werden, deshalb werden wir mit der Auszählung der Briefwahlstimmen bereits um 15 Uhr beginnen“, erklärte Merklingens Schultes Sven Kneipp.
Einen eigenen Briefwahlbezirk hat Nellingen schon lange und dieser habe sich bewährt. Die Gemeindeverwaltung plant jedoch ob der zu erwartend steigende Briefwahlzahlen den Wahlvorstand in diesem Bereich deutlich aufzustocken. „Briefwahl ist immer umfangreicher auszuzählen und bedarf mehr Zeit, alleine schon weil kontrolliert werden muss, ob die Unterlagen alle vollständig sind“, erklärt Nellingens Bürgermeister Christoph Jung. Die Briefwahlauszählung, wie in Merklingen, früher zu beginnen, hält er für einen richtigen Schritt, auch in Nellingen sei dies angedacht. Ob der großen räumlichen Distanz zwischen Nellingen und dem Teilort Oppingen bleibt es aber hier weiterhin bei zwei Wahlbezirken, was das Präsenzwählen angehe. Bedenken, dass einer seiner Bürger sein Wahlrecht aufgrund von Corona nicht ausüben kann, hat er nicht. Im Rathaus sei ein Bereitschaftsdienst vor Ort, der gewährleiste, dass man, wie in der Landeswahlordnung (§18 und §19) vermerkt, Briefwahlunterlagen in speziellen Fällen sogar noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragen kann und diese dem Bürger rechtzeitig ausgehändigt werden, sodass dieser seine Stimme bis 18 Uhr abgeben kann.