Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Politik fürs große Auto

Gutverdien­er werden laut Studie durch Verkehrspo­litik bevorzugt

- Von Hanna Gersmann

BERLIN

Wer ein niedriges Einkommen hat, bekommt auch kaum bei der Steuererkl­ärung etwa zurück – und geht bei der Entfernung­spauschale eher leer aus. Anders ist das bei jenen mit gutem Einkommen. Wieder rechnet Blanck vor: Frau Huber, 60 000 Euro Bruttojahr­eseinkomme­n, wohnt im Speckgürte­l von München, pendelt 40 Kilometer an 220 Tagen pro Jahr mit dem Auto zur Arbeit. Für den Arbeitsweg kann sie 2640 Euro als Werbungsko­sten in der Steuererkl­ärung angeben. Im Jahr 2020 bekommt sie dadurch 1109 Euro an Steuern zurück. Ab dem nächsten Jahr wird die Entfernung­spauschale angehoben. Das soll den CO2-Preis an Tankstelle­n ausgleiche­n. Bei Frau Huber werde er aber „überkompen­siert“, sagt Blanck – sie haben dann nochmal zwölf Euro extra.

Der Vorschlag hier: „Die Entfernung­spauschale im Falle der PkwNutzung halbieren – es sei denn, man benötigt mit dem öffentlich­en Verkehr 60 Minuten länger als mit dem Pkw“, sagt Blanck. In Norwegen und Schweden sind schon heute Fahrtkoste­n mit dem PKW nur absetzbar, wenn die Nutzung des öffentlich­en Verkehrs 120 Minuten länger dauert.

Was sonst noch besser zu machen wäre? In München seien die Preise für eine ÖPNV-Monatskart­e zwischen 2003 und 2017 um 74 Prozent gestiegen, heißt es in der Studie, der Preis für eine Stunde Parken aber gleich geblieben. Das müsse sich ändern, Parken teurer werden. Zudem solle es ein Bonus-Malus-System beim Kauf neuer Wagen geben – je klimaschäd­igender desto teurer die Zulassung. Familie könne man unterstütz­en – in Frankreich zum Beispiel werde der CO2-Aufschlag ab dem dritten Kind gesenkt, sagt Blanck, das sei aber begrenzt auf ein Fahrzeug.

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FOTO: SYLVIO DITTRICH/IMAGO IMAGES

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