Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Alle Tonnen kommen in die Tonne
Die Müllentsorgung im Alb-Donau-Kreis wird einheitlich, umfassender und teurer
ALB-DONAU-KREIS - Aus einem Flickenteppich wird ein einheitliches System. In der letzten Kreistagssitzung des vergangenen Jahres gab es einstimmig grünes Licht dafür, die Müllentsorgung im Alb-Donau-Kreis auf neue, zeitgemäße Beine zu stellen. Vor allem die Bürger sollen ab 2023 profitieren. Der ausgedehnte Service hat aber seinen Preis.
Zwei Jahre haben die Kommunen und die Kreisverwaltung nun Zeit, das neue System so vorzubereiten, dass es seine Praxistauglichkeit mit dem Jahreswechsel 2022/23 unter Beweis stellen kann. Dies betrifft fast jegliche Facette der Müllentsorgung, vom Hausmüll über den Sperrmüll bis zur Entsorgung auf Wertstoffhöfen. Kernanliegen der Müll-Reform: Die Bürger sollen in allen 55 Kommunen denselben Service zum selben Preis bekommen. Bislang nicht der Fall.
Dies ändert sich nach dem Beschluss des Kreistags (dem monatelange Verhandlungen und Beratungen zwischen Kreis und Kommunen vorangegangen waren) ab 2023 durch die Umstellung:
wird alle zwei Wochen abgeholt. Die Jahresgebühr für den sogenannten Hausmüll setzt sich zusammen aus einer Jahresgebühr, die abhängig ist von der Größe des Mülleimers sowie einer Gebühr je nach Anzahl der Leerungen. Für eine vernünftige Erfassung ist es notwendig, dass die Mülltonnen mit einem Identifikationschip ausgerüstet werden. Alle bisherigen Tonnen kommen deshalb in die Tonne. Wählen können die Bürger bei ihren neuen Tonnen zwischen den Größen 40, 60, 80, 120, 240 und 1100 Liter.
Restmüll Biomüll
wird ebenfalls (wenn gewünscht, keine Pflicht; auch die Eigenkompostierung bleibt möglich) alle zwei Wochen abgeholt.
Hierfür gibt es eigene Tonnen in den Größen 60, 120 und 240 Liter. Allerdings fällt lediglich eine Jahresgebühr an, keine Gebühr nach Anzahl der Leerungen. Grund: Vor allem im Sommer könnten längere Standzeiten zu unangenehmen Gerüchen führen. Deshalb werden die Biotonnen stets alle 14 Tage geleert.
Sperrmüll
wird ebenfalls kreisweit abgeholt. Je nach Kommune soll es zwischen sechs und acht Termine pro Jahr geben. Eine Entsorgung pro Jahr ist kostenfrei.
wird ab 2023 einheitlich von den Kommunen entsorgt, der Kreis unterstützt aber finanziell und stellt die Container zur Verfügung.
Wilder Müll Wertstoffhöfe
bleiben den (größeren) Kommunen erhalten. Dies war umstrittenen. Zunächst sah der Vorschlag des Kreises eine Reduzierung von Wertstoffhöfen vor (wir berichteten). Die Gemeinden haben sich aber durchgesetzt. Sie bekommen in der Fläche nun sogar mehr Entsorgungseinrichtungen (Stellen, an denen die Bürger ihren Müll selbst entsorgen). So sollen im Kreis nun statt vier sogar sechs „Entsorgungszentren“eingerichtet werden. In diesen kann fast jeglicher Müll abgegeben werden, vom Grüngut bis zum Sperr- oder Sondermüll. Entsorgungszentren entstehen in Ehingen, Erbach, Blaustein, Langenau, Blaubeuren (neu) und Laichingen (neu).
Daneben soll es ab 2023 elf Wertstoffhöfe mit Grünabfallannahme, sechs Wertstoffhöfe ohne Grünabfallannahme, sowie 34 Grünabfallsammelplätze geben.
Die Städte und Gemeinden betreiben die
Wer hat das Sagen?
Wertstoffhöfe und Grünabfallsammelplätze ab 2023 im Rahmen einer Beistandsleistungsvereinbarung. Das bedeutet: Der Kreis gibt einen einheitlichen Rahmen für den Betrieb vor, an den sich die Kommunen halten müssen. Der Kreis aber zahlt. Der Landkreis betreibt hingegen die großen Entsorgungszentren.
Die Umstellung verläuft nun vor allem nach dem Geschmack jener Gemeinden, die nach wie vor involviert sein möchten bei der Müllentsorgung. Dies sind, ergab eine Umfrage, immerhin 46 von 55 Kreis-Kommunen. Während sich für die Beistandsleistungen etwa Schelklingen, Heroldstatt und Munderkingen ausgesprochen haben, votierten beispielsweise Ehingen, Laichingen und Blaubeuren für eine reine Kreislösung. Da der Kreis aber zuständig zeichnet für die Entsorgungszentren, kann die gefundene Lösung durchaus als eine Art Kompromiss beurteilt werden.
Was kostet die Müll-Reform?
Eine ganze Menge, die Kreisverwaltung kalkuliert mit insgesamt rund 15 Millionen Euro pro Jahr, die ab 2023 fällig werden. Dies sind rund drei Millionen Euro mehr pro Jahr als die Summe, die die 55 Kommunen aktuell gemeinsam an Gebühren von den Bürgern verlangen.