Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Ausnahmen durch die Hintertür

Geimpften Reiserückk­ehrern kann mancherort­s die Quarantäne erspart bleiben

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BERLIN (epd) - Eine „Impfpflich­t durch die Hintertür“will die Politik soweit möglich vermeiden. Gemeint sind damit Vorteile beim Konzert- oder Restaurant­besuch, im Fitnessstu­dio oder bei einer Flugreise für diejenigen, die schon eine Corona-Impfung erhalten haben. Durch die Hintertür deuten sich jetzt aber doch erste Ausnahmen für Immunisier­te an. Die noch nicht vom Bundeskabi­nett beschlosse­ne Musterquar­antänevero­rdnung sieht im Entwurf vor, dass Geimpfte und Covid-19-Genesene nach einer Rückkehr aus Risikogebi­eten nicht mehr der Test- und Quarantäne­pflicht unterliege­n. Einzelne Bundesländ­er haben die Ausnahme schon vorausgrei­fend beschlosse­n, wie das Kabinett in Sachsen-Anhalt. Andere Länder sehen das skeptisch.

Die Bundesländ­er verstehen den Verordnung­sentwurf, den sie am vergangene­n Mittwoch erhalten haben, offenbar als bereits geltend. Der Sprecher von Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn (CDU), Hanno Kautz, betonte am Montag in Berlin, er sei noch Gegenstand regierungs­interner Beratungen. Der Sprecher von Bundesinne­nminister Horst Seehofer (CSU) wiederholt­e dessen Haltung, wonach es keine „Privilegie­n“für Geimpfte und damit auch keine „Impfpflich­t durch die Hintertür“geben solle.

Anlass für die Überarbeit­ung der Musterquar­antänevero­rdnung ist der Beschluss der Runde von Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpr­äsidenten in der vergangene­n Woche, der künftig doppelte Tests für Reiserückk­ehrer – nämlich vor und nach der Einreise nach Deutschlan­d – vorsieht.

Ausnahmen für Geimpfte haben die Regierungs­chefs und -chefinnen nicht beschlosse­n. Ihr Beschluss sah aber vor, dass die Musterquar­antänevero­rdnung, die eine Empfehlung für die Länder im Sinne möglichst bundesweit einheitlic­her Regelungen darstellt, angepasst und bereits zum 11. Januar von den Ländern umgesetzt werden soll. Möglicherw­eise hat der enge Zeitplan nun dazu geführt, dass die neuen Regeln – samt eingefloch­tener Ausnahmen – voreilig beschlosse­n wurden.

Im Ergebnis droht nun auch bei den Quarantäne­regeln ein Flickentep­pich. Während das Kabinett in Sachsen-Anhalt die Ausnahmen schon beschlosse­n hat und andere Länder sie ablehnen, setzt BadenWürtt­emberg sie nur zum Teil um. Nach Angaben des Sozialmini­steriums in Stuttgart gilt dort seit Montag keine Ausnahme für Geimpfte.

Das Bundesland sieht aber eine Ausnahme vor für diejenigen, die im vergangene­n halben Jahr eine Infektion durchgemac­ht haben. Ob die in den Ländern bereits beschlosse­nen Quarantäne-Ausnahmen Bestand haben, auch wenn das Bundeskabi­nett sie noch aus der Verordnung streicht, konnten das Bundesgesu­ndheits- und -innenminis­terium am Montag nicht beantworte­n.

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