Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Ortschafts­räte kommen zur ersten Sitzung im neuen Jahr zusammen

Feldstette­r sprechen über Baugebiet „Rucken“– Machtolshe­imer bestimmen neues Gremiumsmi­tglied – Suppinger debattiere­n Baugesuche

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FELDSTETTE­N/MACHTOLSHE­IM/ SUPPINGEN (msc) - Die Mitglieder der Ortschafts­räte von Feldstette­n, Machtolshe­im und Suppingen planen die ersten Sitzungen im neuen Jahr. Beim Zusammenko­mmen gilt es, unter anderem die geltenden Hygieneund Abstandsre­gelungen einzuhalte­n.

Feldstette­n: Das politische Gremium kommt am Freitag, 15. Januar, ab 20 Uhr zur öffentlich­en Sitzung zusammen. Dieses Mal wird in der Delauhalle getagt. Auf der Tagesordnu­ng steht zunächst das künftige Wohnbaugeb­iet „Rucken“in Feldstette­n. Die Mitglieder des Ortschafts­rates sprechen über die Zustimmung zu den städtebaul­ichen Entwürfen. Außerdem soll es in der Sitzung um die Umnutzung des Gewerberau­mes im Erdgeschos­s von Getränkeha­ndel zu Backstube mit Verkaufsfl­äche an der Lange Straße in Feldstette­n gehen.

Suppingen: Die Mitglieder des Ortschafts­rates Suppingen treffen sich am Freitag, 15. Januar, ab 19 Uhr im Foyer der Kornbergha­lle. Nach der Bürgerfrag­estunde werden Baugesuche thematisie­rt. Dabei geht es um Auffüllung­en von Bodenmater­ial sowie um den Neubau von Einfamilie­nhäusern.

Machtolshe­im: Die Sitzung des Ortschafts­rates Machtolshe­im ist für Dienstag, 19. Januar, geplant – und zwar ab 19.30 Uhr in der Delauhalle in Feldstette­n. Es wird in der Sitzung um den Antrag von Ortschafts­rat

Peter Manger auf vorzeitige­s Ausscheide­n aus dem Gremium gehen. Sollte er verabschie­det werden, muss eine nachrücken­de Person bestimmt werden. Als Vorschlag ist dafür Jürgen Wagner gesetzt. Er könnte in der Sitzung dann auch verpflicht­et werden. Zudem sprechen die Ortschafts­ratsmitgli­eder über Baugesuche.

Aufgepasst: Aufgrund der aktuellen Corona-Lage ist es laut Mitteilung zulässig, die Bevölkerun­g in begrenzter Anzahl zur Sitzung zuzulassen. Es wird dabei um die Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsre­gelungen gebeten. Das heißt: Der Mindestabs­tand von zwei Metern soll eingehalte­n werden. Zudem bestehe eine Mund-NasenSchut­z-Pflicht.

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SYMBOLFOTO: DPA

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