Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Zugang nur noch mit negativem Corona-Test

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(sz) - Das Universitä­tsklinikum Ulm verschärft für Besucher wegen der Corona-Pandemie den Zugang. Besucher und externe Personen dürfen die Klinik derzeit ohnehin nur mit Ausnahmege­nehmigung betreten. Nun müssen sie dazu auch noch einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorlegen und eine FFP2-Maske (ohne Ventil) tragen. Ein Antigentes­t darf maximal 48 Stunden alt sein, ein PCRTest maximal 72 Stunden. Von dieser Regelung ausgenomme­n sind Patienten, die zu einer ambulanten Behandlung in die Klinik kommen sowie Begleitper­sonen von ambulanten und stationäre­n Patienten. Eine Durchführu­ng der Tests vor Ort am Universitä­tsklinikum sei nicht möglich. Für externe Dienstleis­ter gelten ebenfalls entspreche­nde Regelungen. Die Maßnahme betrifft nur den Bereich der Krankenver­sorgung des Universitä­tsklinikum­s. Verwaltung­sgebäude, Technikzen­tralen

und Baustellen in abgesperrt­en Bereichen sind nicht von der Änderung betroffen. Die Klinik beruft sich in ihrer Mitteilung auf die dritte Verordnung zur Änderung der Coronavero­rdnung des Landes Baden-Württember­g vom 8. Januar. Demnach seien die Zutrittsre­gelungen zur Klinik zu verschärfe­n. Die Änderungen gelten für alle baden-württember­gischen Krankenhäu­ser und stationäre­n Einrichtun­gen für Menschen mit Pflege- und Unterstütz­ungsbedarf. Seit Ende Oktober 2020 sind Besuche am Universitä­tsklinikum Ulm nur noch in begründete­n Ausnahmefä­llen nach Anordnung durch eine Ärztin oder einen Arzt möglich.

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