Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Zugang nur noch mit negativem Corona-Test
(sz) - Das Universitätsklinikum Ulm verschärft für Besucher wegen der Corona-Pandemie den Zugang. Besucher und externe Personen dürfen die Klinik derzeit ohnehin nur mit Ausnahmegenehmigung betreten. Nun müssen sie dazu auch noch einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorlegen und eine FFP2-Maske (ohne Ventil) tragen. Ein Antigentest darf maximal 48 Stunden alt sein, ein PCRTest maximal 72 Stunden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Patienten, die zu einer ambulanten Behandlung in die Klinik kommen sowie Begleitpersonen von ambulanten und stationären Patienten. Eine Durchführung der Tests vor Ort am Universitätsklinikum sei nicht möglich. Für externe Dienstleister gelten ebenfalls entsprechende Regelungen. Die Maßnahme betrifft nur den Bereich der Krankenversorgung des Universitätsklinikums. Verwaltungsgebäude, Technikzentralen
und Baustellen in abgesperrten Bereichen sind nicht von der Änderung betroffen. Die Klinik beruft sich in ihrer Mitteilung auf die dritte Verordnung zur Änderung der Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg vom 8. Januar. Demnach seien die Zutrittsregelungen zur Klinik zu verschärfen. Die Änderungen gelten für alle baden-württembergischen Krankenhäuser und stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf. Seit Ende Oktober 2020 sind Besuche am Universitätsklinikum Ulm nur noch in begründeten Ausnahmefällen nach Anordnung durch eine Ärztin oder einen Arzt möglich.