Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Spielcasino: Veränderungssperre verhängt
Wiesensteig reagiert auf Bauvorhaben – Das ist vorgesehen und gewollt
WIESENSTEIG - Der Gemeinderat Wiesensteig hat sein Vorhaben aus der Dezembersitzung umgesetzt: Um das Gelände der ehemaligen Brauerei und Gaststätte „Lamm“wird ein Bebauungsplan künftige Bauvorhaben und Nutzungen regeln. Damit bis zum Verfahrensende keinerlei baulichen Änderungen dort möglich sind, hat das Gremium zudem eine zweijährige Veränderungssperre über das Planareal verhängt. Hintergrund ist einerseits das Bauvorhaben eines Betreibers von Vergnügungsstätten, der im ehemaligen Gasthaus ein Spielcasino einbauen will. Das Baugesuch dazu hatte der Gemeinderat jüngst ebenfalls zur Beratung auf der Tagesordnung.
Zweiter Grund für das Planverfahren ist, dass im historisch gewachsenen Stadtkern Veränderungen mit von der Stadt vorgegebenem Maß und Ziel ermöglicht werden sollen. Städteplaner Manfred Mezger riet den Räten zur Verfahrenseröffnung, weil mittlerweile ein Generationswechsel im Stadtkern stattfinde und Baugesuche zu erwarten sind. „Dieser historisch gewachsene Stadtbereich hat eine besondere Qualität.“Die Stadt müsse steuern, inwieweit künftig das dortige Ortsbild mit Dachform, -neigung, Aufbauten und Fenstern sowie die Bebauungsstruktur erhalten bleiben soll und wo bauliche Veränderungen und welche Nutzungen möglich sein werden. „Es gibt derzeit keine Gärten, nur ganz wenige Freiflächen, die Häuser stehen sehr dicht beieinander.“
Bislang war Paragraf 34 des Baugesetzbuches Grundlage bei Entscheidungen über Baugesuche. Doch dieser „Gummiparagraf“berge Mezger zufolge Gefahren für die Stadt, wenn sie ein eigen definiertes Stadtbild verfolge. Bauherren bekämen häufig die gewünschte Baugenehmigung auch gegen die Wünsche der Stadt. „Ein Bebauungsplan regelt das planungsrechtlich“, damit sei die Stadt auf der sicheren Seite. Er appellierte an die Räte, die bisherige Mischstruktur von Wohnen und Gewerbe beizubehalten: „Wohnen und Arbeiten sollen weiterhin zusammenkommen.“Vorstellbar sei etwa Gewerbe im Erdgeschoss und ab dem Obergeschoss Wohnungen. Was die Abgrenzung des Geltungsbereichs anbelangt, riet er zu einem überschaubaren Areal. „Je größer das Plangebiet, desto mehr Eigentümer sind betroffen und umso phlegmatischer wird das Verfahren.“
Doch Zeit habe Wiesensteig wenig, denn das Bebauungsplanverfahren
müsse innerhalb der zwei Jahre, die die Veränderungssperre gültig ist, durch sein. Zwar wird es im vereinfachten, das heißt beschleunigten Verfahren, durchgeführt, dennoch sei die Zeit knapp. Weitere Teilbereiche im gewachsenen Stadtkern könnten problemlos und zeitnah ebenfalls geregelt werden. Ein ebenso rechtsverbindliches Mittel biete eine Gestaltungssatzung, die ohne ein langes Planverfahren im Vorfeld umsetzbar sei. Die Räte gaben mit der Festlegung des Geltungsbereichs vom Planareal den einstimmigen
Startschuss zum Bebauungsplanverfahren.
Das Areal wird eingegrenzt von der Westerheimer Straße, der Waisenund Schlossergasse. Als ebenso die Frage geklärt war, dass die Veränderungssperre sich ausschließlich auf Baumaßnahmen, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, auswirkt, streckten alle Räte zufrieden die Hände bei der Abstimmung über diese zeitlich begrenzte Maßnahme. Gleich im Anschluss beriet das Gremium über das Baugesuch zum Einbau einer Spielstätte in der
Lammgaststätte. Die Räte folgten dem Vorschlag von Bürgermeister Gebhard Tritschler, das Einvernehmen zu verweigern, weil die vorgesehene Nutzung den zuvor besprochenen städtischen Zielen nicht entspreche. Bei der Baugenehmigungsbehörde im Landratsamt wird der Antrag auf Rückstellung des Baugesuchs gestellt. Dies werde nötig, weil die vorher beschlossene Veränderungssperre erst mit öffentlicher Bekanntmachung in Kraft tritt, erklärte Tritschler. Das Votum der Räte war einstimmig.