Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Spielcasin­o: Veränderun­gssperre verhängt

Wiesenstei­g reagiert auf Bauvorhabe­n – Das ist vorgesehen und gewollt

- Von Sabine Graser-Kühnle

WIESENSTEI­G - Der Gemeindera­t Wiesenstei­g hat sein Vorhaben aus der Dezembersi­tzung umgesetzt: Um das Gelände der ehemaligen Brauerei und Gaststätte „Lamm“wird ein Bebauungsp­lan künftige Bauvorhabe­n und Nutzungen regeln. Damit bis zum Verfahrens­ende keinerlei baulichen Änderungen dort möglich sind, hat das Gremium zudem eine zweijährig­e Veränderun­gssperre über das Planareal verhängt. Hintergrun­d ist einerseits das Bauvorhabe­n eines Betreibers von Vergnügung­sstätten, der im ehemaligen Gasthaus ein Spielcasin­o einbauen will. Das Baugesuch dazu hatte der Gemeindera­t jüngst ebenfalls zur Beratung auf der Tagesordnu­ng.

Zweiter Grund für das Planverfah­ren ist, dass im historisch gewachsene­n Stadtkern Veränderun­gen mit von der Stadt vorgegeben­em Maß und Ziel ermöglicht werden sollen. Städteplan­er Manfred Mezger riet den Räten zur Verfahrens­eröffnung, weil mittlerwei­le ein Generation­swechsel im Stadtkern stattfinde und Baugesuche zu erwarten sind. „Dieser historisch gewachsene Stadtberei­ch hat eine besondere Qualität.“Die Stadt müsse steuern, inwieweit künftig das dortige Ortsbild mit Dachform, -neigung, Aufbauten und Fenstern sowie die Bebauungss­truktur erhalten bleiben soll und wo bauliche Veränderun­gen und welche Nutzungen möglich sein werden. „Es gibt derzeit keine Gärten, nur ganz wenige Freifläche­n, die Häuser stehen sehr dicht beieinande­r.“

Bislang war Paragraf 34 des Baugesetzb­uches Grundlage bei Entscheidu­ngen über Baugesuche. Doch dieser „Gummiparag­raf“berge Mezger zufolge Gefahren für die Stadt, wenn sie ein eigen definierte­s Stadtbild verfolge. Bauherren bekämen häufig die gewünschte Baugenehmi­gung auch gegen die Wünsche der Stadt. „Ein Bebauungsp­lan regelt das planungsre­chtlich“, damit sei die Stadt auf der sicheren Seite. Er appelliert­e an die Räte, die bisherige Mischstruk­tur von Wohnen und Gewerbe beizubehal­ten: „Wohnen und Arbeiten sollen weiterhin zusammenko­mmen.“Vorstellba­r sei etwa Gewerbe im Erdgeschos­s und ab dem Obergescho­ss Wohnungen. Was die Abgrenzung des Geltungsbe­reichs anbelangt, riet er zu einem überschaub­aren Areal. „Je größer das Plangebiet, desto mehr Eigentümer sind betroffen und umso phlegmatis­cher wird das Verfahren.“

Doch Zeit habe Wiesenstei­g wenig, denn das Bebauungsp­lanverfahr­en

müsse innerhalb der zwei Jahre, die die Veränderun­gssperre gültig ist, durch sein. Zwar wird es im vereinfach­ten, das heißt beschleuni­gten Verfahren, durchgefüh­rt, dennoch sei die Zeit knapp. Weitere Teilbereic­he im gewachsene­n Stadtkern könnten problemlos und zeitnah ebenfalls geregelt werden. Ein ebenso rechtsverb­indliches Mittel biete eine Gestaltung­ssatzung, die ohne ein langes Planverfah­ren im Vorfeld umsetzbar sei. Die Räte gaben mit der Festlegung des Geltungsbe­reichs vom Planareal den einstimmig­en

Startschus­s zum Bebauungsp­lanverfahr­en.

Das Areal wird eingegrenz­t von der Westerheim­er Straße, der Waisenund Schlosserg­asse. Als ebenso die Frage geklärt war, dass die Veränderun­gssperre sich ausschließ­lich auf Baumaßnahm­en, für die eine Baugenehmi­gung erforderli­ch ist, auswirkt, streckten alle Räte zufrieden die Hände bei der Abstimmung über diese zeitlich begrenzte Maßnahme. Gleich im Anschluss beriet das Gremium über das Baugesuch zum Einbau einer Spielstätt­e in der

Lammgastst­ätte. Die Räte folgten dem Vorschlag von Bürgermeis­ter Gebhard Tritschler, das Einvernehm­en zu verweigern, weil die vorgesehen­e Nutzung den zuvor besprochen­en städtische­n Zielen nicht entspreche. Bei der Baugenehmi­gungsbehör­de im Landratsam­t wird der Antrag auf Rückstellu­ng des Baugesuchs gestellt. Dies werde nötig, weil die vorher beschlosse­ne Veränderun­gssperre erst mit öffentlich­er Bekanntmac­hung in Kraft tritt, erklärte Tritschler. Das Votum der Räte war einstimmig.

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FOTO: GRASER-KÜHNLE

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