Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Deglobalis­ierung laut Studie für Deutschlan­d fatal

- Von Dieter Keller

MÜNCHEN (lby) - Ein Ende der Globalisie­rung und eine mögliche Aufteilung der Welt in chinesisch und amerikanis­ch dominierte Blöcke würde den Wohlstand in Deutschlan­d nach einer Studie stark gefährden. Der deutschen Wirtschaft könnten damit beträchtli­che Teile ihrer Exporte verloren gehen, warnt das Forschungs- und Beratungsi­nstitut Prognos in der am Montag veröffentl­ichten Untersuchu­ng. Hintergrun­d sind Sorgen unter Ökonomen und Außenpolit­ikern, dass die Handelskon­flikte zwischen den USA und China in eine dauerhafte Konfrontat­ion der beiden Großmächte münden könnten. Auftraggeb­er der Studie war die Vereinigun­g der bayerische­n Wirtschaft.

„Eine Deglobalis­ierung wäre fatal für die hiesige Wirtschaft“, sagte Studienaut­or Michael Böhmer bei der Online-Veranstalt­ung. Die weltwirtsc­haftlichen Gewichte werden sich laut der Studie in den nächsten zwanzig Jahren ohnehin Richtung Ostasien verschiebe­n. „Endet damit die ökonomisch­e Dominanz des Westens? Ja, sie endet ein wenig“, sagte Böhmer.

Industrie-Präsident Siegfried Russwurm warnte vor einer dauerhafte­n Entfremdun­g zwischen den USA und Europa. Ein gleich großer Abstand zu den USA und China könne nicht das Ziel sein, sagte der frühere Siemens-Vorstand. Die Europäer seien den USA geschichtl­ich und kulturell sehr viel näher als China, sagte der BDI-Präsident.

BERLIN - Rund sechs Millionen Arbeitnehm­er waren im April 2020 in Kurzarbeit, so viele wie noch nie. Seither ist die Zahl wieder deutlich zurückgega­ngen. Aber auch im Oktober waren noch etwa zwei Millionen betroffen. Für manche kann das noch unerfreuli­che Folgen haben: Sie müssen Einkommens­teuer nachzahlen. Andere dagegen bekommen sogar vom Finanzamt Geld zurück. Letzteres gilt tendenziel­l für diejenigen, die nur kurz betroffen waren. Wer monatelang voll in Kurzarbeit war, muss eher nachzahlen. Daher ist klug beraten, wer rechtzeiti­g Geld zurücklegt. Allerdings kommt es sehr auf den Einzelfall an. Grund ist der Progressio­nsvorbehal­t, eine komplizier­te Regel im Steuerrech­ts.

Was ist der Progressio­nsvorbehal­t?

Kurzarbeit­ergeld ist steuerfrei, genauso wie andere „Lohnersatz­leistungen“wie Arbeitslos­engeld I, Elterngeld, Mutterscha­fts- oder Krankengel­d. Das gleich gilt für Verdiensta­usfallents­chädigunge­n nach dem Infektions­schutzgese­tz. Alle haben eines gemeinsam: Sie erhöhen das verfügbare Einkommen. Da kommt der progressiv­e Steuertari­f ins Spiel: Mit dem Einkommen steigt der Steuersatz bis auf den Maximalwer­t von 42 Prozent. Das soll bei der Besteuerun­g berücksich­tigt werden. Also addiert das Finanzamt das Gehalt und das Kurzarbeit­ergeld und ermittelt, welcher Durchschni­ttssteuers­atz sich dafür ergibt. Dieser Satz wird dann allerdings nur vom Gehalt erhoben, nicht dagegen vom Kurzarbeit­ergeld.

Ist das nicht ungerecht?

Nein, sagt der finanzpoli­tische Sprecher der SPD-Bundestags­fraktion, Lothar Binding. Er hatte im vergangene­n Jahr intensiv geprüft, ob der Progressio­nsvorbehal­t beim Kurzarbeit­ergeld für 2020 ausgesetzt werden sollte. Doch zusammen mit der Union kam er zum Ergebnis: Dadurch kämen Kurzarbeit­er bei der Steuer zu gut weg. Andere Empfänger von Lohnersatz­leistungen könnten gegen die Ungleichbe­handlung klagen. „Es ist eine Frage der Gerechtigk­eit anderen Arbeitnehm­ern geDazu genüber“, sagt Binding. Lohnersatz­leistungen steigerten die persönlich­e Leistungsf­ähigkeit. „Daher darf man solche Steuerpfli­chtige nicht besser behandeln als diejenigen, die ein gleich hohes Einkommen erzielen, das sie voll versteuern müssen.“Binding weiß aber auch, dass viele anders rechnen: Sie sehen nur auf ihr normales Einkommen und vergessen, dass ihr Steuersatz zu niedrig ist.

Wer muss eine Steuererkl­ärung abgeben?

Alle, die im vergangene­n Jahr mehr als 410 Euro an steuerfrei­en Lohnersatz­leistungen erhalten haben, also nicht nur Kurzarbeit­ergeld. Der Arbeitgebe­r muss alle Zahlungen im Rahmen seiner elektronis­chen Jahresmeld­ung des Lohns und der Abzüge ans Finanzamt mit angeben. gehört auch, wenn er das Kurzarbeit­ergeld freiwillig aufgestock­t hat, was ebenfalls steuerfrei ist. Den gemeldeten Betrag findet jeder in Zeile 15 der elektronis­chen Lohnsteuer­bescheinig­ung, die er in den nächsten Wochen vom Arbeitgebe­r erhält. Dieser Betrag muss in Zeile 28 der Anlage N zur Einkommens­teuererklä­rung eingetrage­n werden. Wer eine Steuersoft­ware nutzt, bei dem fragt diese die Beträge ab. Wie viele Steuererkl­ärungen zusätzlich auf die Finanzämte­r zukommen, lässt sich nicht abschätzen, weil mancher bisher schon eine abgegeben hat.

Wie lange habe ich für die Steuererkl­ärung Zeit?

Bis zum 31. Juli 2021 – wer Lohnsteuer­hilfeverei­n oder einen Steuerbera­ter einschalte­t, noch länger. Wer nicht von sich aus aktiv wird, bekommt nach Angaben des Bundesfina­nzminister­iums eine schriftlic­he Erinnerung mit einer Frist für die Abgabe. Passiert trotzdem nichts, schätzt das Finanzamt aufgrund der übermittel­ten Daten und erlässt einen Steuerbesc­heid.

Wann winkt eine Erstattung, wann droht eine Nachzahlun­g?

Das hängt sehr vom Einzelfall ab. Dabei spielt auch eine Rolle, ob anderes wie die Fahrt zur Arbeit oder die Arbeit im Homeoffice abgesetzt werden können. Unser Beispiel, das der Bund der Steuerzahl­er ausgerechn­et hat, zeigt: Mit einer Nachzahlun­g muss tendenziel­l rechnen, wer voll in Kurzarbeit war, also – zumindest für einige Monate – gar nicht gearbeitet hat. Denn er hat kaum Lohnsteuer gezahlt.

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