Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Deglobalisierung laut Studie für Deutschland fatal
MÜNCHEN (lby) - Ein Ende der Globalisierung und eine mögliche Aufteilung der Welt in chinesisch und amerikanisch dominierte Blöcke würde den Wohlstand in Deutschland nach einer Studie stark gefährden. Der deutschen Wirtschaft könnten damit beträchtliche Teile ihrer Exporte verloren gehen, warnt das Forschungs- und Beratungsinstitut Prognos in der am Montag veröffentlichten Untersuchung. Hintergrund sind Sorgen unter Ökonomen und Außenpolitikern, dass die Handelskonflikte zwischen den USA und China in eine dauerhafte Konfrontation der beiden Großmächte münden könnten. Auftraggeber der Studie war die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft.
„Eine Deglobalisierung wäre fatal für die hiesige Wirtschaft“, sagte Studienautor Michael Böhmer bei der Online-Veranstaltung. Die weltwirtschaftlichen Gewichte werden sich laut der Studie in den nächsten zwanzig Jahren ohnehin Richtung Ostasien verschieben. „Endet damit die ökonomische Dominanz des Westens? Ja, sie endet ein wenig“, sagte Böhmer.
Industrie-Präsident Siegfried Russwurm warnte vor einer dauerhaften Entfremdung zwischen den USA und Europa. Ein gleich großer Abstand zu den USA und China könne nicht das Ziel sein, sagte der frühere Siemens-Vorstand. Die Europäer seien den USA geschichtlich und kulturell sehr viel näher als China, sagte der BDI-Präsident.
BERLIN - Rund sechs Millionen Arbeitnehmer waren im April 2020 in Kurzarbeit, so viele wie noch nie. Seither ist die Zahl wieder deutlich zurückgegangen. Aber auch im Oktober waren noch etwa zwei Millionen betroffen. Für manche kann das noch unerfreuliche Folgen haben: Sie müssen Einkommensteuer nachzahlen. Andere dagegen bekommen sogar vom Finanzamt Geld zurück. Letzteres gilt tendenziell für diejenigen, die nur kurz betroffen waren. Wer monatelang voll in Kurzarbeit war, muss eher nachzahlen. Daher ist klug beraten, wer rechtzeitig Geld zurücklegt. Allerdings kommt es sehr auf den Einzelfall an. Grund ist der Progressionsvorbehalt, eine komplizierte Regel im Steuerrechts.
Was ist der Progressionsvorbehalt?
Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, genauso wie andere „Lohnersatzleistungen“wie Arbeitslosengeld I, Elterngeld, Mutterschafts- oder Krankengeld. Das gleich gilt für Verdienstausfallentschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Alle haben eines gemeinsam: Sie erhöhen das verfügbare Einkommen. Da kommt der progressive Steuertarif ins Spiel: Mit dem Einkommen steigt der Steuersatz bis auf den Maximalwert von 42 Prozent. Das soll bei der Besteuerung berücksichtigt werden. Also addiert das Finanzamt das Gehalt und das Kurzarbeitergeld und ermittelt, welcher Durchschnittssteuersatz sich dafür ergibt. Dieser Satz wird dann allerdings nur vom Gehalt erhoben, nicht dagegen vom Kurzarbeitergeld.
Ist das nicht ungerecht?
Nein, sagt der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lothar Binding. Er hatte im vergangenen Jahr intensiv geprüft, ob der Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld für 2020 ausgesetzt werden sollte. Doch zusammen mit der Union kam er zum Ergebnis: Dadurch kämen Kurzarbeiter bei der Steuer zu gut weg. Andere Empfänger von Lohnersatzleistungen könnten gegen die Ungleichbehandlung klagen. „Es ist eine Frage der Gerechtigkeit anderen Arbeitnehmern geDazu genüber“, sagt Binding. Lohnersatzleistungen steigerten die persönliche Leistungsfähigkeit. „Daher darf man solche Steuerpflichtige nicht besser behandeln als diejenigen, die ein gleich hohes Einkommen erzielen, das sie voll versteuern müssen.“Binding weiß aber auch, dass viele anders rechnen: Sie sehen nur auf ihr normales Einkommen und vergessen, dass ihr Steuersatz zu niedrig ist.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Alle, die im vergangenen Jahr mehr als 410 Euro an steuerfreien Lohnersatzleistungen erhalten haben, also nicht nur Kurzarbeitergeld. Der Arbeitgeber muss alle Zahlungen im Rahmen seiner elektronischen Jahresmeldung des Lohns und der Abzüge ans Finanzamt mit angeben. gehört auch, wenn er das Kurzarbeitergeld freiwillig aufgestockt hat, was ebenfalls steuerfrei ist. Den gemeldeten Betrag findet jeder in Zeile 15 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, die er in den nächsten Wochen vom Arbeitgeber erhält. Dieser Betrag muss in Zeile 28 der Anlage N zur Einkommensteuererklärung eingetragen werden. Wer eine Steuersoftware nutzt, bei dem fragt diese die Beträge ab. Wie viele Steuererklärungen zusätzlich auf die Finanzämter zukommen, lässt sich nicht abschätzen, weil mancher bisher schon eine abgegeben hat.
Wie lange habe ich für die Steuererklärung Zeit?
Bis zum 31. Juli 2021 – wer Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater einschaltet, noch länger. Wer nicht von sich aus aktiv wird, bekommt nach Angaben des Bundesfinanzministeriums eine schriftliche Erinnerung mit einer Frist für die Abgabe. Passiert trotzdem nichts, schätzt das Finanzamt aufgrund der übermittelten Daten und erlässt einen Steuerbescheid.
Wann winkt eine Erstattung, wann droht eine Nachzahlung?
Das hängt sehr vom Einzelfall ab. Dabei spielt auch eine Rolle, ob anderes wie die Fahrt zur Arbeit oder die Arbeit im Homeoffice abgesetzt werden können. Unser Beispiel, das der Bund der Steuerzahler ausgerechnet hat, zeigt: Mit einer Nachzahlung muss tendenziell rechnen, wer voll in Kurzarbeit war, also – zumindest für einige Monate – gar nicht gearbeitet hat. Denn er hat kaum Lohnsteuer gezahlt.