Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Verwaltung veröffentlicht neue Bodenrichtwerte für Kernstadt und Teilorte
BLAUBEUREN (sz) - Blaubeuren und die Teilorte sind vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte bei der Stadtverwaltung am 21. Januar zum Stichtag gemäß Baugesetzbuch nach der Gutachterausschussverordnung ermittelt worden. Der Bodenrichtwert dient als durchschnittlicher Lagewert pro Quadratmeter unbebauter Grundstücksfläche eines Gebietes, für das im wesentlichen gleichartige Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. In bebauten Gebieten beziehen sich die Bodenrichtwerte auf den unbebauten Grund und Boden. Bodenrichtwerte werden für bebautes und baureifes Land oder auch für Rohbauland und Bauerwartungsland, sowie für landwirtschaftliche Flächen ermittelt und beziehen sich grundsätzlich auf erschließungsbeitragsfreie und altlastenfreie Grundstücke. Die Richtwerte stellen durchschnittliche Lagewerte dar und sind deshalb nicht bindend. Wertbestimmende Eigenschaften eines einzelnen Grundstückes wie Lage und Entwicklungsstufe, Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließung und Grundstücksgestalt, können eine Abweichung des Verkehrswertes vom Bodenrichtwert bewirken. Auf Antrag kann der Bodenwert für spezielle Grundstücke durch Wertgutachten ermittelt werden. Die Bodenrichtwerte liegen bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Rathaus Blaubeuren Zimmer 32 während der Öffnungszeit zur Einsichtnahme öffentlich aus.