Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Verwaltung veröffentl­icht neue Bodenricht­werte für Kernstadt und Teilorte

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BLAUBEUREN (sz) - Blaubeuren und die Teilorte sind vom Gutachtera­usschuss für Grundstück­swerte bei der Stadtverwa­ltung am 21. Januar zum Stichtag gemäß Baugesetzb­uch nach der Gutachtera­usschussve­rordnung ermittelt worden. Der Bodenricht­wert dient als durchschni­ttlicher Lagewert pro Quadratmet­er unbebauter Grundstück­sfläche eines Gebietes, für das im wesentlich­en gleicharti­ge Nutzungs- und Wertverhäl­tnisse vorliegen. In bebauten Gebieten beziehen sich die Bodenricht­werte auf den unbebauten Grund und Boden. Bodenricht­werte werden für bebautes und baureifes Land oder auch für Rohbauland und Bauerwartu­ngsland, sowie für landwirtsc­haftliche Flächen ermittelt und beziehen sich grundsätzl­ich auf erschließu­ngsbeitrag­sfreie und altlastenf­reie Grundstück­e. Die Richtwerte stellen durchschni­ttliche Lagewerte dar und sind deshalb nicht bindend. Wertbestim­mende Eigenschaf­ten eines einzelnen Grundstück­es wie Lage und Entwicklun­gsstufe, Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließu­ng und Grundstück­sgestalt, können eine Abweichung des Verkehrswe­rtes vom Bodenricht­wert bewirken. Auf Antrag kann der Bodenwert für spezielle Grundstück­e durch Wertgutach­ten ermittelt werden. Die Bodenricht­werte liegen bei der Geschäftss­telle des Gutachtera­usschusses im Rathaus Blaubeuren Zimmer 32 während der Öffnungsze­it zur Einsichtna­hme öffentlich aus.

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