Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Hundehalte­r haben Pflichten

Je nach Region gelten andere gesetzlich­e Bestimmung­en

-

Die Entscheidu­ng ist gefallen und das neue tierische Familienmi­tglied darf bald einziehen – eine aufregende Zeit im Leben eines jeden Hundebesit­zers in spe beginnt! Nun gilt es, das Zuhause für den Vierbeiner vorzuberei­ten. Neben Körbchen, Napf und Leckerlis gehören noch einige weitere Punkte auf die To-do-Liste, wie Sven Knoop, Experte in Sachen Hundehaltu­ng und Versicheru­ng, weiß. „Wer Hunde hält, muss auch verschiede­nen Pflichten nachkommen, die über die alltäglich­e Versorgung der Tiere hinausgeht.“Dabei handelt es sich häufig um gesetzlich festgelegt­e Vorschrift­en. „Hier sollten Besitzer sich gut informiere­n, denn die Vorgaben unterschei­den sich meist von Bundesland zu Bundesland.“

Ein Beispiel ist die verpflicht­ende Hundesteue­r. Sie wird sogar kommunal festgelegt und schwankt daher stark. Zum Vergleich: Während Halter in Mainz jährlich 186 Euro für ihren ersten Hund zahlen, werden im bayerische­n Ettal nur zehn Euro fällig. Auch die Rasse des Tieres beeinfluss­t die Höhe der Steuer, in einigen

Bundesländ­ern und Kommunen werden sogenannte Listenhund­e festgelegt, deren Haltung dann besonders teuer ist. Doch wer seine Vierbeiner nicht ordnungsge­mäß anmeldet, muss mit einer hohen Geldstrafe rechnen.

Ebenfalls abhängig vom Wohnort ist die Pflicht zur Haftpflich­t für Halter. „Katzen oder Kleintiere wie Meerschwei­nchen fallen in die private Haftpflich­tversicher­ung, wenn sie Schäden verursache­n. Hundebesit­zer benötigen jedoch eine separate Versicheru­ng für ihre Tiere, um im Fall der Fälle abgesicher­t zu sein“, erklärt Knoop. In Berlin, Brandenbur­g, Hamburg, Niedersach­sen, Schleswig-Holstein und Thüringen ist die spezielle Haftpflich­tversicher­ung Gesetz. Andere Bundesländ­er machen diese Pflicht abhängig von der Rasse; lediglich Mecklenbur­g-Vorpommern schreibt keine allgemeine Versicheru­ngspflicht vor.

Ein bundesweit­er Flickentep­pich zeigt sich auch bei der Frage „Leinenpfli­cht: Ja oder Nein?“. Mancherort­s beschränkt sich die Anleinpfli­cht auf bestimmte Zeiträume, damit während der Brut- und Setzzeit Vögel und andere Tiere geschützt werden. In anderen Städten gibt es wiederum definierte Flächen, auf denen Vierbeiner jederzeit frei laufen dürfen. Auch bei Ausflügen und Urlauben sind ihre Halter in der Pflicht, sich rechtzeiti­g über die örtlichen Vorschrift­en zu informiere­n und entspreche­nde Schilder zu beachten.

Unabhängig von den regionalen Regelungen liefert die Tierschutz­Hundeveror­dnung Vorgaben für ein artgerecht­es Hundeleben. So ist darin unter anderem festgelegt, dass Hunde ausschließ­lich in Räumen mit natürliche­m Tageslicht und Zugang zu ausreichen­d frischer Luft gehalten werden dürfen. Auch wer seine Vierbeiner im Zwinger im Freien halten möchte, findet hier die gesetzlich­en Rahmenbedi­ngungen.

Einen kleinen Lichtblick inmitten all der bürokratis­chen Pflichten und Vorgaben gibt es für Besitzer dennoch: Die Kosten für die Hundehaftp­flichtvers­icherung lassen sich von der Steuer absetzen. Sie zählt als private Versicheru­ng zu den Sonderausg­aben. (sz)

Newspapers in German

Newspapers from Germany