Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Mann fährt aus triftigem Grund aber leider berauscht
LAICHINGEN (sz) - Montagnacht hat die Polizei in Laichingen einen Fahrer aus dem Verkehr gezogen. Er war zwar aus triftigem Grund unterwegs, schreibt die Polizei. Aber er hatte getrunken.
Die Polizeistreife stoppte den BMW-Fahrer gegen 22.30 Uhr in Laichingen. Dafür, dass er nach 20 Uhr noch unterwegs war, konnte der Mann zwar einen triftigen Grund anführen. Er roch aber nach Alkohol. Ein Test bestätigte, dass er zu viel davon getrunken hatte. Deshalb musste der Mann sein Auto stehen lassen und eine Blutprobe abgeben. Je nach Alkoholgehalt im Blut drohen ihm unten genannte Sanktionen.
Diese Grenzen
- 0,0 Promille/Absolutes Alkoholverbot am Steuer für Fahranfänger und junge Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Ab 0,3 Promille kann sich strafbar machen, wer einen Unfall verursacht oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.
- Ab 0,5 Promille und mehr muss ein Kraftfahrzeugfahrer mit einer Geldbuße, Fahrverbot und Punkten in Flensburg rechnen. Bei einem Unfall können weitere Sanktionen hinzukommen.
- Ab 1,1 Promille gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig. Ihnen drohen Punkte in Flensburg, der Führerscheinentzug und eine Geldoder Freiheitsstrafe.
- Wer mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut auf dem Fahrrad oder Pedelec erwischt wird, begeht ebenfalls eine Straftat und kann seine Fahrerlaubnis verlieren.
gelten: