Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Mann fährt aus triftigem Grund aber leider berauscht

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LAICHINGEN (sz) - Montagnach­t hat die Polizei in Laichingen einen Fahrer aus dem Verkehr gezogen. Er war zwar aus triftigem Grund unterwegs, schreibt die Polizei. Aber er hatte getrunken.

Die Polizeistr­eife stoppte den BMW-Fahrer gegen 22.30 Uhr in Laichingen. Dafür, dass er nach 20 Uhr noch unterwegs war, konnte der Mann zwar einen triftigen Grund anführen. Er roch aber nach Alkohol. Ein Test bestätigte, dass er zu viel davon getrunken hatte. Deshalb musste der Mann sein Auto stehen lassen und eine Blutprobe abgeben. Je nach Alkoholgeh­alt im Blut drohen ihm unten genannte Sanktionen.

Diese Grenzen

- 0,0 Promille/Absolutes Alkoholver­bot am Steuer für Fahranfäng­er und junge Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

- Ab 0,3 Promille kann sich strafbar machen, wer einen Unfall verursacht oder alkoholbed­ingte Ausfallers­cheinungen zeigt.

- Ab 0,5 Promille und mehr muss ein Kraftfahrz­eugfahrer mit einer Geldbuße, Fahrverbot und Punkten in Flensburg rechnen. Bei einem Unfall können weitere Sanktionen hinzukomme­n.

- Ab 1,1 Promille gelten Autofahrer als absolut fahruntüch­tig. Ihnen drohen Punkte in Flensburg, der Führersche­inentzug und eine Geldoder Freiheitss­trafe.

- Wer mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut auf dem Fahrrad oder Pedelec erwischt wird, begeht ebenfalls eine Straftat und kann seine Fahrerlaub­nis verlieren.

gelten:

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