Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Die Beschlüsse
Unternehmen: Der steuerliche Verlustvortrag wird auf zehn Millionen Euro verdoppelt. Dadurch können sie mehr Verluste in den Jahren 2020 und 2021 mit Gewinnen aus 2019 verrechnen. Das bringt Firmen liquide Mittel: Sie bekommen einen Teil der Steuern zurück, die sie für 2019 gezahlt haben. Gastronomie: Die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent, die am 30. Juni nach einem Jahr auslaufen sollte, wird bis zum 31. Dezember verlängert. Gaststätten seien von der Corona-Krise besonders betroffen und hätten während der Schließungen nicht profitiert, heißt es zur Begründung. Künstler: Das Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“wird um eine Milliarde Euro aufgestockt. Damit werden die 2020 bereitgestellten Mittel verdoppelt.
Kinderbonus: Für jedes Kind erhalten die Eltern einmalig 150 Euro. Dies wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. In den Genuss kommen alle Empfänger von Kindergeld. Gutverdiener profitieren letztlich nicht davon, da der Bonus mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet wird, der unverändert bleibt. Corona-Zuschuss: Erwachsenen Empfängern von Hartz IV sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung winkt eine einmalige Sonderzahlung von 150 Euro. Damit sollen Mehraufwendungen in der Pandemie ausgeglichen werden. Wann das Geld fließt, steht wie beim Kinderbonus noch nicht fest. Grundsicherung: Der erleichterte Zugang zu Hartz IV wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Eigentlich sollte die Sonderregelung im März auslaufen, dass angespartes Vermögen nicht erst aufgebraucht werden muss. Davon sollen neben Kurzarbeitern auch in Not geratene Selbständige profitieren. (dik)