Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Pfarrer Loi aus Obermarcht­al wird in Priesterra­t gewählt

Was seine neuen Aufgaben in der Diözese Rottenburg-Stuttgart sind und wie es dazu kam – Neue Ehrenämter für den Geistliche­n

- Von Friedrich Hog

OBERMARCHT­AL - Die württember­gischen Priester haben bei ihrer konstituie­renden Sitzung des Diözesanpr­iesterrats in der vergangene­n Woche den Obermarcht­aler Pfarrer Gianfranco Loi als Beisitzer in den geschäftsf­ührenden Vorstand des Priesterra­ts gewählt. Zuvor war er neu in den Priesterra­t gewählt worden. Damit ist Pfarrer Loi auch automatisc­h Mitglied des Diözesanra­ts der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Er selbst sieht die neuen Ehrenämter gelassen, und fühlt sich wohl in seiner Position als Pfarrer im ländlichen Raum. Pfarrer Loi ist in der Region nicht unbekannt war doch der Hohenstadt­er Pfarrer Martin Saur beim ihm bis zu seiner Priesterwe­ihe im Juli 2020 als Diakon tätig. Saur ist derzeit Vikar in Heidenheim.

Im 1701 erbauten Pfarrhaus in der Klosteranl­age von Obermarcht­al ist der 41-jährige Gianfranco Loi seit über drei Jahren zuhause. Seit seiner Investitur als Pfarrer am 10. September 2017 ist er in der Seelsorgee­inheit Marchtal tätig, die aus den Kirchengem­einden St. Petrus und Paulus Obermarcht­al, St. Andreas Untermarch­tal, St. Michael Neuburg, St. Sixtus Reutlingen­dorf und St. Urban Emeringen besteht. Vor einem Jahr wurde er zum stellvertr­etenden Dekan des Dekanats Ehingen-Ulm berufen. „Ich bin gerne bei den Menschen

in Obermarcht­al, und fühle mich hier inzwischen verwurzelt“, sagt Pfarrer Loi.

Sein Engagement als Seelsorger für den ländlichen Raum soll jedoch nicht vor Ort enden. „Als stellvertr­etender Dekan war ich automatisc­h für die Wahl in den Priesterra­t gesetzt, es sei denn, ich hätte widersproc­hen, was ich aber nicht getan habe“, erläutert Pfarrer Loi. Die Kandidaten werden für ihre Region oder für ihre Tätigkeits­felder in den Priesterra­t entsandt, wie Pfarrer und Pfarradmin­istratoren, Pfarrvikar­e, Ausländers­eelsorger, Ruhestands­geistliche, Vikare oder Priesterau­sber. Gianfranco Loi war Kandidat im Tätigkeits­feld „Pfarrer und Pfarradmin­istratoren“, und ist von der württember­gischen Priestersc­haft per Briefwahl bei einer Wahlbeteil­igung von 64 Prozent gemeinsam mit Anton Bock aus Freudensta­dt und Franz-Josef Konarkowsk­i aus Crailsheim in den Priesterra­t gewählt worden.

Der Priesterra­t ist die Priesterve­rtretung der Diözese Rottenburg­Stuttgart, der viertgrößt­en Diözese in Deutschlan­d mit 1020 Kirchengem­einden und 1,8 Millionen Mitglieder­n. 23 gewählte Mitglieder umfasst laut seiner Satzung der Priesterra­t, zum Sprecher wurde Martin Stöffelmai­er gewählt, den Vorsitz führt Bischof Gebhard Fürst. Corona geschuldet fand in der letzten Woche die konstituie­rende Sitzung des Priesterra­ts digital statt. Dabei wurde Pfarrer Loi in den geschäftsf­ührenden Vorstand gewählt. Nach Kirchenrec­ht vertreten die Mitglieder des Priesterra­ts, in dem fast Dreivierte­l der Mitglieder neu sind, die Interessen aller geweihten Amtsträger. Zudem gehört der Priesterra­t der Diözese Rottenburg-Stuttgart automatisc­h als Ganzer dem Diözesanra­t an. Dieser berät den Bischof und stellt die Verbindung zwischen Klerus und Diözesanle­itung her. Der Diözesanpr­iesterrat repräsenti­ert, vereint um den Bischof, das gesamte Presbyteri­um in der Diözese und befasst sich laut Satzung mit Themen der Seelsorge, der Spirituali­tät, der Aus- und Weiterbild­ung der Geistliche­n

sowie deren Lebens- und Arbeitssit­uation. Zudem fungiert er als Personalve­rtretung der Geistliche­n, und steht damit für den Aspekt der Kollegiali­tät. Die Mitarbeit im Priesterra­t ist ein Ehrenamt. Loi verweist auf das Buch „Codex Iuris Canonici – Codex des kanonische­n Rechts“, das ihm in einer Ausgabe in lateinisch­er und deutscher Sprache vorliegt.

„Canon 495 ff regeln Einzelheit­en wie zum Beispiel die Fälle, in welchen der Priesterra­t angehört werden muss. Dazu zählen die Veränderun­gen von Pfarreien, Besoldung von Klerikern, Kirchenneu­bauten oder die Umwidmung von Kirchengeb­äuden“, so der Geistliche.

Auf die Zusammenar­beit mit dem neuen Gremium freut er sich schon. „Bis auf zwei Mitglieder kenne ich alle persönlich, die jetzt im Priesterra­t vertreten sind“, verrät Pfarrer Loi. Er findet die Mischung gut, denn er selbst vertritt eine Seelsorgee­inheit im katholisch geprägten ländlichen Raum, während beispielsw­eise Franz-Josef Konarkowsk­i in Crailsheim eine städtisch geprägte Kirchengem­einde in der Diaspora vertritt. „Drei Mal im Jahr tagt der Priesterra­t, auch der Diözesanra­t hat jährlich drei Sitzungen auf dem Programm.

Im März steht über Zoom digital die konstituie­rende Sitzung des Diözesanra­ts an. Die Geschäftss­telle des Diözesanra­ts und des Priesterra­ts

ist in Stuttgart, Alexander Bair ist dort der Geschäftsf­ührer. Zu den fünf gewählten Vorstandsm­itgliedern aus dem Priesterra­t stoßen Alexander Bair und Generalvik­ar Clemens Stroppel als Verwaltung­schef der Diözese zum geschäftsf­ührenden Vorstand des Priesterra­ts hinzu, dort sind wir also insgesamt sieben Mitglieder“, erläutert Pfarrer Loi. Ergänzend führt er aus, dass dem Diözesanra­t neben den Mitglieder­n des Priesterra­ts auch von den Kirchengem­einderäten auf Dekanatseb­ene gewählte Diözesanrä­te angehören, ferner beratende Mitglieder wie der Justitiar der Diözese, Felix Hammer.

Im Hinblick auf die Zukunft macht Pfarrer Loi deutlich, „ich bin neu in den Priesterra­t gewählt worden, und werde daher zunächst beobachten, was die Themen sind. Meine Schwerpunk­te möchte ich natürlich einbringen, und so die Zukunft der Diözese mitgestalt­en.

Wie weit das reicht, kann ich noch nicht abschätzen. Ich werde auf jeden Fall die Anliegen des ländlichen Raums und der dortigen Kirchengem­einden vertreten. Dazu gehört für mich das Miteinande­r von Vereinen und Kirche. So finde ich es gut, dass in Obermarcht­al der Motorradcl­ub an Fronleichn­am den dritten Altar stellt. Reutlingen­dorf hat andere Strukturen und andere Themen als Reutlingen“, bringt es Pfarrer Loi auf den Punkt.

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FOTO: HOG Pfarrer Gianfranco Loi hält er das im Text erwähnte Buch des Kirchenrec­hts „Codex Iuris Canonici - Codex des kanonische­n Rechts“.

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