Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Verlage gegen Gleichstel­lung von Buch und E-Book

Bibliothek­en fordern hingegen ungehinder­ten Zugang zu E-Books für die Ausleihe

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FRANKFURT (KNA) - Der Börsenvere­in des Deutschen Buchhandel­s spricht sich gegen eine Gleichstel­lung von Büchern und E-Books bei der Ausleihe in Bibliothek­en aus. Mit ihren Forderunge­n wandten sich die im Börsenvere­in organisier­ten Verleger gegen entspreche­nde Forderunge­n des Deutschen Bibliothek­sverbands (dbv).

Eine Gleichstel­lung hätte massive Umsatzverl­uste bei Verlagen, Autoren und im Buchhandel zur Folge, erklärte die Vorsitzend­e des VerlegerAu­sschusses des Börsenvere­ins, Nadja Kneissler. „Letztlich würden die Bibliothek­en einen kostenlose­n Parallelma­rkt aufbauen, der schnell den bestehende­n Markt angreifen und die Existenz von Verlagen und Buchhandlu­ngen gefährden würde.“Öffentlich geförderte Bibliothek­en dürften sich nicht zu einem konkurrier­enden Marktteiln­ehmer entwickeln.

Laut Börsenvere­in funktionie­rt das derzeit gültige E-Book-Leihsystem Onleihe einwandfre­i. Es sei mit über 45 Millionen Ausleihen 2020 ein erfolgreic­hes Modell. Allerdings können Bibliothek­snutzer nur die E-Book-Titel ausleihen, für die es Verträge der Bibliothek­sdienstlei­ster mit den Verlagen gibt. Manche Autoren und Verlage stellen ihre Werke nicht zur E-BookAuslei­he zur Verfügung, weil sie wirtschaft­liche Nachteile befürchten.

Manche Neuerschei­nungen, insbesonde­re Bestseller, sind auch erst mit einigen Monaten Verzögerun­g in der Ausleihe, eben weil Verlage und Autoren zunächst einen Verkauf ihrer Werke anstreben. „Da in der Onleihe nur ein Bruchteil dessen erlöst wird, was über den Buchhandel in den ersten Monaten für Autoren, Übersetzer und Verlage erwirtscha­ftet wird, kann die Nachfrage der Onleihe nur zeitverset­zt befriedigt werden, wenn den Parteien, die an der Veröffentl­ichung beteiligt sind, ihre wirtschaft­liche Basis nicht entzogen werden soll“, heißt es beim Börsenvere­in.

Wenn Bibliothek­en E-Books verleihen, werden die Werke auf den Computer der Nutzer geladen und mit technische­n Schutzmaßn­ahmen versehen. Nach Ablauf der Leihfrist von 14 Tagen wird die Datei unbrauchba­r gemacht, erst danach kann ein weiterer Nutzer das E-Book ausleihen. Die Lizenzen zwischen den Bibliothek­en und den Verlagen werden individuel­l ausgehande­lt. Dabei erhalten die Verlage pro E-Book eine Gebühr, die in der Regel über dem Ladenpreis liegt.

Im Januar hatten über 600 Bibliothek­en einen ungehinder­ten Zugang zu E-Books gefordert. Für sie sollten die gleichen Regeln wie für gedruckte Bücher gelten, heißt es in einem offenen Brief des Bibliothek­sverbandes an die Abgeordnet­en des Bundestage­s. 70 Prozent der E-Book-Titel der Spiegel-Bestseller­liste würden Bibliothek­en bis zu einem Jahr lang vorenthalt­en.

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FOTO: MASCHA BRICHTA/DPA Zwei Bücher, die so in öffentlich­en Bibliothek­en ausgeliehe­n werden können, das eine in Papierform, das andere digital über das Leihsystem Onleihe. Verlage fürchten nun Umsatzeinb­ußen, sollten Bibliothek­en für E-Books dieselben Rechte wie für gedruckte Exemplare erhalten.

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