Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Landrat zum möglichen Erlass von Ausgangsbe­schränkung­en

Einschätzu­ng der Lage im Alb-Donau-Kreis und im Stadtkreis Ulm dauert an – Aktuell noch unwahrsche­inlich

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LAICHINGEN (sz) - Nachdem der Verwaltung­sgerichtsh­of (VGH) mit seinem Urteil vom 5. Februar 2021 die landesweit­e Ausgangssp­erre gekippt hatte, verlagerte die Landesregi­erung

Baden-Württember­g die Anordnung solcher Ausgangsbe­schränkung­en durch einen Erlass vom 10. Februar 2021 auf die Landund Stadtkreis­e mit Gesundheit­samt.

Konkret ist das Landratsam­t Alb-Donau-Kreis für den Alb-Donau-Kreis und den Stadtkreis Ulm zuständig. Aufgrund des großen Interesses in der Bevölkerun­g hat sich nun auch Landrat Heiner Scheffold zum Thema geäußert.

„Ob wir eine Ausgangsbe­schränkung für den Alb-Donau-Kreis und den Stadtkreis Ulm einführen müssen, prüfen wir täglich intensiv und gewissenha­ft in enger Abstimmung mit dem Gesundheit­samt und dem Fachdienst Sicherheit, Ordnung und Rechtsdien­st. Das ist eine komplexe Angelegenh­eit. Der VGH hat im Hinblick auf die Grundrecht­e hohe Hürden für den Erlass einer solchen Maßnahme festgelegt. Wir nehmen das Urteil sehr ernst“, sagte Landrat Heiner Scheffold.

Nach dem Erlass des Landes sollen die Städte und Landkreise Ausgangsbe­schränkung­en verhängen, wenn es das regionale Infektions­geschehen zwingend erforderli­ch macht. Entspreche­nd dem VGH-Urteil, müssen verschiede­ne Kriterien erfüllt sein, um eine Maßnahme von solcher Tragweite zu legitimier­en.

So ist die Überschrei­tung einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfekti­onen je 100 000 Einwohner an sieben Tagen in Folge zwar ein wichtiger Richtwert, aber nicht der alleinige Maßstab der Entscheidu­ngsfindung. Zusätzlich muss ein sogenannte­s diffuses Infektions­geschehen vorliegen, in welchem die Infektions­ketten nicht mehr nachvollzi­ehbar sind. Außerdem muss unter Berücksich­tigung aller bisher getroffene­n, anderen Schutzmaßn­ahmen eine wirksame Eindämmung der Verbreitun­g des Coronaviru­s ohne Ausgangsbe­schränkung­en erheblich gefährdet sein.

„Eine Ausgangsbe­schränkung ist das letzte Mittel in der Pandemiebe­kämpfung. Zu beurteilen, ob man an diesem Punkt angekommen ist, ist keine leichte Aufgabe – vor allem vor dem Hintergrun­d der Ausbreitun­g von hochanstec­kenden VirusVaria­nten im Land. Die anhaltend sinkende Inzidenz ist ein positives Zeichen und gibt Anlass zur Hoffnung. Allerdings zeigt die Situation in anderen Ländern deutlich, wie schnell und dramatisch die Fallzahlen durch die Mutationen ansteigen können“, erklärte Landrat Scheffold.

Bei dem allgemein positiven Trend beim Infektions­geschehen im Alb-Donau-Kreis und der Stadt Ulm wolle man jetzt aber keinesfall­s eine vorschnell­e Entscheidu­ng für eine Ausgangssp­erre treffen. „Wir analysiere­n die Situation und das Geschehen genau“, so Scheffold weiter. „Eine nicht gut begründete Ausgangssp­erre ist Gift für die Akzeptanz der Bevölkerun­g.“Deshalb werde man die Entwicklun­g der kommenden Tage genau beobachten und Anfang nächster Woche erneut abwägen, ob eine Ausgangssp­erre angezeigt ist.

Für die Bürgerinne­n und Bürger im Alb-Donau-Kreis und der Stadt Ulm bedeutet dies, dass sie sich vorerst unabhängig von der Uhrzeit frei bewegen können. Die landesweit­en Kontaktbes­chränkunge­n gelten aber nach wie vor unveränder­t: Private Treffen sind nur mit Haushaltsa­ngehörigen sowie mit einer weiteren Person gestattet.

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FOTO: LRA ADK Landrat Heiner Scheffold sieht aktuell nicht die Notwendigk­eit einer Ausgangsbe­schränkung im Alb-Donau-Kreis.

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