Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Lockdown belastet Handwerksbetriebe
Geschäftsführer Tobias Mehlich fordert schnelle finanzielle Hilfen
ALB-DONAU-KREIS (sz) - Die Ulmer Handwerkskammer stellt fest, dass der verlängerte Lockdown immer mehr Betriebe in der Region an ihre finanziellen Belastungsgrenzen führt. Kammer-Chef Tobias Mehlich fordert deshalb schnellere finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern.
Zu der von Bund und Ländern beschlossenen Verlängerung des Lockdowns zunächst bis zum 7. März erklärt Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm: „Es ist gut, dass es für die Friseurbetriebe endlich eine klare Perspektive gibt und diese ab Anfang März unter Auflagen wieder öffnen dürfen. Das gibt den seit Mitte Dezember 2020 geschlossenen Friseuren Planungssicherheit und nimmt den Betrieben und ihren Beschäftigten ein Stück Existenzangst.“Zudem helfe es, einen hohen Verlust von Arbeits- und Ausbildungsplätzen abzuwenden. Dieser Beschluss würdige nicht zuletzt auch die von den Friseurbetrieben – im gesamten Kammergebiet gibt es davon rund 1700 – erarbeiteten und umgesetzten Hygienekonzepte.
Gleichzeitig sei es jedoch sehr bedauerlich, dass das Kosmetikerhandwerk bei den Beschlüssen von Bund und Ländern keine Berücksichtigung gefunden habe. Auch für diese Handwerksbetriebe lägen gute Hygienekonzepte vor, die eine Öffnung erlaubt hätten. „Die Verlängerung des Lockdowns belastet sehr viele Handwerksbetriebe anderer Gewerke in zunehmendem Maße und bringt viele von ihnen an ihre Belastungsgrenze. Dabei könnten bei Einhaltung aller Hygienestandards neben Friseurbetrieben auch Kosmetikstudios und Ladengeschäfte von Handwerkern wieder öffnen“, so Mehlich. Im Gebiet
der Handwerkskammer Ulm zwischen Ostalb und Bodensee sind mehr als 3000 der insgesamt rund 19 500 Handwerksbetriebe direkt vom Lockdown betroffen heißt es von der HWK. Und auch die knapp 1400 Kosmetikbetriebe der Region bräuchten dringend eine klare Öffnungsperspektive, um planen zu können.
Die HWK wolle im regionalen Handwerk möglichst rasch wieder zu einem weniger eingeschränkten Alltag und Geschäftsbetrieb zurückkehren. Das könne verantwortungsvoll gelingen. Aber es könne nur dann gelingen, wenn die weiterhin von den
Beschränkungen besonders betroffenen Betriebe und Unternehmen nicht allein gelassen würden. „Das endgültige Aus dieser Betriebe werden wir nur verhindern können, wenn die zugesagten Finanzhilfen des Bundes auch in voller Höhe auf den Konten der Betroffenen eingehen. Für die Betriebe wird die Situation mit jedem weiteren Tag, den sie geschlossen bleiben, zunehmend existenzgefährdend“, sagt Mehlich.
Ein guter und längst überfälliger Schritt sei, dass die Überbrückungshilfe III nun beantragt werden könne. Aber die Gelder müssten jetzt zügig fließen, wenn man nicht wolle, dass
Handwerksbetriebe in die Insolvenz getrieben werden. Nur so könne ein größerer und dauerhafter Schaden abgewendet werden. Zudem mache sich die HWK bereits seit Beginn der Pandemie für eine Erweiterung des geltenden steuerlichen Verlustrücktrags für Betriebe stark. Gut, dass dieser jetzt ansatzweise beschlossen sei. Die Verlustverrechnung müsse jedoch zusätzlich auf mehrere Jahre ausgeweitet werden, dann wirke sie gut und entlaste Betroffene. „Davon wird unser Staat wieder profitieren, wenn diese Betriebe nicht verschwinden und dann wieder diese so wichtigen Steuern erwirtschaften.“