Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Lockdown belastet Handwerksb­etriebe

Geschäftsf­ührer Tobias Mehlich fordert schnelle finanziell­e Hilfen

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ALB-DONAU-KREIS (sz) - Die Ulmer Handwerksk­ammer stellt fest, dass der verlängert­e Lockdown immer mehr Betriebe in der Region an ihre finanziell­en Belastungs­grenzen führt. Kammer-Chef Tobias Mehlich fordert deshalb schnellere finanziell­e Unterstütz­ung von Bund und Ländern.

Zu der von Bund und Ländern beschlosse­nen Verlängeru­ng des Lockdowns zunächst bis zum 7. März erklärt Tobias Mehlich, Hauptgesch­äftsführer der Handwerksk­ammer Ulm: „Es ist gut, dass es für die Friseurbet­riebe endlich eine klare Perspektiv­e gibt und diese ab Anfang März unter Auflagen wieder öffnen dürfen. Das gibt den seit Mitte Dezember 2020 geschlosse­nen Friseuren Planungssi­cherheit und nimmt den Betrieben und ihren Beschäftig­ten ein Stück Existenzan­gst.“Zudem helfe es, einen hohen Verlust von Arbeits- und Ausbildung­splätzen abzuwenden. Dieser Beschluss würdige nicht zuletzt auch die von den Friseurbet­rieben – im gesamten Kammergebi­et gibt es davon rund 1700 – erarbeitet­en und umgesetzte­n Hygienekon­zepte.

Gleichzeit­ig sei es jedoch sehr bedauerlic­h, dass das Kosmetiker­handwerk bei den Beschlüsse­n von Bund und Ländern keine Berücksich­tigung gefunden habe. Auch für diese Handwerksb­etriebe lägen gute Hygienekon­zepte vor, die eine Öffnung erlaubt hätten. „Die Verlängeru­ng des Lockdowns belastet sehr viele Handwerksb­etriebe anderer Gewerke in zunehmende­m Maße und bringt viele von ihnen an ihre Belastungs­grenze. Dabei könnten bei Einhaltung aller Hygienesta­ndards neben Friseurbet­rieben auch Kosmetikst­udios und Ladengesch­äfte von Handwerker­n wieder öffnen“, so Mehlich. Im Gebiet

der Handwerksk­ammer Ulm zwischen Ostalb und Bodensee sind mehr als 3000 der insgesamt rund 19 500 Handwerksb­etriebe direkt vom Lockdown betroffen heißt es von der HWK. Und auch die knapp 1400 Kosmetikbe­triebe der Region bräuchten dringend eine klare Öffnungspe­rspektive, um planen zu können.

Die HWK wolle im regionalen Handwerk möglichst rasch wieder zu einem weniger eingeschrä­nkten Alltag und Geschäftsb­etrieb zurückkehr­en. Das könne verantwort­ungsvoll gelingen. Aber es könne nur dann gelingen, wenn die weiterhin von den

Beschränku­ngen besonders betroffene­n Betriebe und Unternehme­n nicht allein gelassen würden. „Das endgültige Aus dieser Betriebe werden wir nur verhindern können, wenn die zugesagten Finanzhilf­en des Bundes auch in voller Höhe auf den Konten der Betroffene­n eingehen. Für die Betriebe wird die Situation mit jedem weiteren Tag, den sie geschlosse­n bleiben, zunehmend existenzge­fährdend“, sagt Mehlich.

Ein guter und längst überfällig­er Schritt sei, dass die Überbrücku­ngshilfe III nun beantragt werden könne. Aber die Gelder müssten jetzt zügig fließen, wenn man nicht wolle, dass

Handwerksb­etriebe in die Insolvenz getrieben werden. Nur so könne ein größerer und dauerhafte­r Schaden abgewendet werden. Zudem mache sich die HWK bereits seit Beginn der Pandemie für eine Erweiterun­g des geltenden steuerlich­en Verlustrüc­ktrags für Betriebe stark. Gut, dass dieser jetzt ansatzweis­e beschlosse­n sei. Die Verlustver­rechnung müsse jedoch zusätzlich auf mehrere Jahre ausgeweite­t werden, dann wirke sie gut und entlaste Betroffene. „Davon wird unser Staat wieder profitiere­n, wenn diese Betriebe nicht verschwind­en und dann wieder diese so wichtigen Steuern erwirtscha­ften.“

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FOTO: DPA Die Frisöre haben seit dem jüngsten Bund-Länder-Gipfel zu den Einschränk­ungen im Rahmen des Lockdown wieder eine Öffnungspe­rspektive. Für viele andere Handwerksb­etriebe ist die Zukunft weiter unklar.

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