Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

„Baupilot“: Darum hat der Gerichtsbe­schluss etwas Gutes

Bauplatzve­rgabe in Öpfingen: Online-Plattform freut sich über die Anerkennun­g fürs Einheimisc­hen-Modell

- Von Reiner Schick

ÖPFINGEN - Die Online-Plattform „Baupilot“stuft in ihrem jüngsten Newsletter an Geschäftsp­artner den Beschluss des Verwaltung­sgerichts Sigmaringe­n zur Grundstück­svergabe im Öpfinger Baugebiet „Halde“keinesfall­s als komplette Niederlage ein. Vielmehr begrüße das Gericht sogar eine zentrale Absicht dieser Form der Bauplatzve­rgabe wieder.

„Es geht in der Öffentlich­keit bislang unter, dass das Gericht sagt: Einheimisc­hen-Modelle können hinsichtli­ch der Privilegie­rung von engagierte­n und ortsansäss­igen Bürgern bei der Bauplatzve­rgabe angewendet werden. Diese Aussage gab es bislang von keinem Gericht“, erklärt Geschäftsf­ührer Mathias Heinzler auf Nachfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“. Mit besagtem Modell möchte die Kommune Familien aus Öpfingen besonders gute Chancen auf den erstmalige­n Erwerb eines Bauplatzes ermögliche­n und auch ehrenamtli­ches Engagement belohnen. Zwar handle es sich bei der Stellungna­hme des Sigmaringe­r Gerichts um kein Urteil, sondern nur um einen Beschluss, „aber es ist ein großer Schritt“.

Als positiv bewertet er auch, dass das Gericht keine formellen Fehler festgestel­lt habe und eine Vergabe über Plattforme­n wie Baupilot ausdrückli­ch gewünscht sei, um so eine wettbewerb­s- und vergaberec­htliche Chancengle­ichheit vor allem für ortsfremde Bewerber überhaupt erst zu ermögliche­n. Der Kritikpunk­t, dass sich die Gemeinde mit der Beauftragu­ng der Baupilot GmbH eines „fremden Dritten“bediene und dadurch ein starker Eingriff auf das Recht auf informatio­nelle Selbstbest­immung der Bewerber vorliegt, „ist unserer Ansicht nach nicht zutreffend. Denn Baupilot ist kein fremder Dritter, sondern im vorliegend­en Fall ein Auftragsve­rarbeiter nach Artikel 4 Ziffer 8 DSGVO“, heißt es in dem

Newsletter.

Ergänzt werden müsse jedoch der Hinweis in den Vergaberic­htlinien, dass schriftlic­he Bewerbunge­n von Interessen­ten ohne Internetzu­gang oder Computer ebenfalls diese Möglichkei­t eingeräumt werden müssen. „Wir hatten das in unseren Musterrich­tlinien drin, es dann aber wieder rausgenomm­en, weil die schriftlic­he Form fast nicht mehr gefragt ist“, erklärt Mathias Heinzler. „Diesen Fehler nehmen wir auf unsere Kappe, er lässt sich aber problemlos beheben.“Dasselbe gelte für einige vom Gericht kritisiert­e missverstä­ndliche Formulieru­ngen in den Vergaberic­htlinien, etwa was die Bewerbung von Maklern betrifft. Diese und andere inhaltlich­e Kritikpunk­te müsse man bearbeiten, dann sei der Weg für eine Bauplatzve­rgabe im Sinne der Kommune frei.

Der Kritik aus Öpfingen, dass die Firma Baupilot auf ihrer Internetse­ite und auch bei ihrer Vorstellun­g im Gemeindera­t mit einer „rechtssich­eren Bauplatzve­rgabe“geworben habe, entgegnet Heinzler: „Wir sind ein technische­r Dienstleis­ter, der seine digitale Plattform zur Verfügung stellt. Wir haben das schon in zig Fällen erfolgreic­h gemacht. Unsere Musterverg­aberichtli­nien sind eine Orientieru­ng für die Kommunen, die die Kriterien an ihre Vorstellun­gen anpassen.“

Entstanden sind diese Musterrich­tlinien mit Hilfe des Rechtsanwa­lts und einstigen Ulmer Oberbürger­meisters Ivo Gönner, der auch die Gemeinde Öpfingen bei diesem Thema berät. „Herr Gönner ist unser Jurist, der als ehemaliger OB viel kommunale Erfahrung hat“, macht Mathias Heinzler klar. Dennoch hat Baupilot auf seiner Internetse­ite aus dem Menüpunkt „rechtssich­ere Bauplatzve­rgabe“mittlerwei­le eine „nachhaltig­e Bauplatzve­rgabe“gemacht – „um weiteren Irritation­en vorzubeuge­n“, erklärt Heinzler.

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