Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Corona: So geht es für Kitas und Grundschul­en weiter

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LAICHINGEN (sz) - Die Stadtverwa­ltung Laichingen teilt mit: Ab dem 22. Februar werden die in Laichingen wieder zum Regelbetri­eb unter Pandemie-Bedingunge­n zurückkehr­en können. Es wird daher keine Notbetreuu­ng mehr angeboten. Für den Betrieb gelten wieder die gleichen Regeln, die vor der Schließung der Einrichtun­gen im Dezember 2020 maßgeblich waren, wie laut Mitteilung zum Beispiel eine möglichst konstante Gruppenzus­ammensetzu­ng und die bekannten Hygienemaß­nahmen. Die Betreuung kann wieder im bislang gewohnten Umfang und für alle Kinder angeboten werden.

Für die im Januar fällig gewordenen Kindergart­engebühren erhalten die Eltern laut Mitteilung der Stadtverwa­ltung eine Erstattung. Für die vereinzelt­en, von der Schließung betroffene­n Tage im Dezember wird aus Gründen des Verwaltung­saufwandes keine Erstattung vorgenomme­n. Als Ausgleich dafür erhalten die Eltern eine Erstattung für den gesamten Januar inklusive der darin enthaltene­n regulären Schließtag­e. Für Februar werden lediglich die anteiligen Gebühren für die Öffnung ab dem 22. Februar fällig.

Die in Anspruch genommene Notbetreuu­ng wird tageweise abgerechne­t. Diese Vorgehensw­eise haben neben der Stadt Laichingen auch die anderen Träger von Betreuungs­einrichtun­gen in Laichingen zugesagt, heißt es.

Grundschul­en Kitas

starten ab dem 22. Februar im Wechselbet­rieb mit je zwei Klassenstu­fen pro Woche. Die übrigen beiden Klassenstu­fen lernen von Zuhause aus. Nähere Informatio­nen zu den Schulöffnu­ngen erhalten die Eltern über die jeweilige Schule.

Im schulische­n Bereich wird weiterhin eine Notbetreuu­ng für diejenigen Kinder, die jeweils nicht im Präsenzunt­erricht sind, und für Schüler der Klassenstu­fen 5 bis 7 der weiterführ­enden Schulen angeboten. Die Kernzeitbe­treuung kann während der Wochen, in welchen die Kinder am Präsenzunt­erricht teilnehmen, zu den bisher gewohnten Zeiten in Anspruch genommen werden. Ein Besuch der Mensa ist aufgrund des stark eingeschrä­nkten Schulbetri­ebes noch nicht wieder möglich.

Weitere Informatio­nen rund um die Angebote der Kindertage­sstätten, Kindergärt­en und Schulen in Laichingen und den Teilorten Feldstette­n, Suppingen und Machtolshe­im erhalten Interessie­rte auf der Homepage der Stadtverwa­ltung Laichingen unter

www.laichingen.de

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