Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Was folgt nach dem Betrug bei Online-Prüfungen?
NEU-ULM (krom) - Bei einer OnlinePrüfung im vergangenen Jahr an der Hochschule Neu-Ulm (HNU) sollen mehrere Studierende voneinander abgeschrieben haben. Die mutmaßliche Schummelei zog Konsequenzen nach sich: Gleich 35 Studenten waren durchgefallen, acht von ihnen wurden exmatrikuliert. Allerdings gab niemand den Betrug zu. Auch hatten mehrere Betroffene Widerspruch eingelegt – mit Erfolg?
Ende Juli vergangenen Jahres fand besagte Prüfung statt. Es handelte sich um ein „Take-Home-Exam“, die Studierenden konnten den Test also zu Hause ablegen – zweites Semester, Fakultät für Informationsmanagement. Etwa 100 Studierende legten die Prüfung ab. Als die Professoren aber die Arbeiten korrigierten, stellten sie fest, dass in mehr als einem Drittel exakt übereinstimmende Angaben gemacht wurden – und zwar falsche. Die Prüfungskommission sah einen klaren Täuschungsversuch. 35 Klausuren als nicht bestanden bewertet.
Für acht der betroffenen Studierenden stand viel auf dem Spiel: Weil sie die Prüfung bereits zum dritten Mal gemacht hatten, drohte ihnen die Exmatrikulation. Das heißt, sie würden von der Hochschule fliegen, wenn das Ergebnis bestehen bleibt. Laut Prüfungsordnung dürfen Examen maximal drei Mal abgelegt werden.
Insgesamt elf Studierende hätten Widersprüche eingelegt. Stattgegeben wurde aber keinem, da es sich offensichtlich um Täuschungsversuche handelte, wie die Hochschule jetzt Redaktion mitteilt.
Vier der acht Studierenden, die aufgrund des Täuschungsversuchs exmatrikuliert wurden, haben sich zwischenzeitlich für einen anderen Studiengang an der HNU eingeschrieben. Keiner der Studierenden habe Klage eingereicht, die Klagefrist ist abgelaufen.
Wäre es zu einer juristischen Auseinandersetzung gekommen, hätte das Verwaltungsgericht Augsburg entscheiden müssen.