Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Strom vom Himmel soll durch Westerheim fließen
Gemeinderat billigt fünf Kilometer lange Trassenführung von Hohenstadt zum Umspannwerk Donnstetten
WESTERHEIM - Die Firma Megawatt Gesellschaft für Windenergie mbH mit Sitz in Stuttgart darf auf Hohenstadter Gemarkung drei Windkraftanlagen bauen. Eine Baugenehmigung seitens des Landratsamts Göppingen wie der Gemeinde Hohenstadt liegt seit November 2019 vor. Die Einspeisung des gewonnenen Stroms aus der Windenergie erfolgt allerdings über das Umspannwerk Donnstetten. Für diesen Netzanschluss muss eine Leitung über Westerheimer Gemarkung verlegt werden. Über die geplante Trassenführung hatte der Westerheimer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung zu entscheiden.
Mit den Vorarbeiten für die drei Windkraftanlagen im geplanten Windpark Keltenschanze-Weilerhöhe bei Hohenstadt soll im zweiten Halbjahr 2021 begonnen werden. Die Inbetriebnahme war zunächst für den Herbst 2021 geplant, sie soll nun zum Jahresende 2022 geschehen. Die zu erwartende Jahresproduktion des Windparks liegt nach Angabe von Megawatt bei etwa 32 000 000 kWh. Die Windräder liegen innerhalb des Vorranggebiets GP 26 in den Gewannen Waldstetten und Hellstern bei Hohenstadt in Nähe der bestehenden Windräder. Die drei neuen Anlagen haben eine Nabenhöhe von 164 Metern und eine Gesamthöhe von 229,5 Metern und überschreiten die Maße der bisherigen Anlagen deutlich. Die Entfernung nach Hohenstadt liegt bei 2200 Metern, zu den Aussiedlerhöfen der Weilerhöhe bei 1050 Metern. Die drei Windräder entstehen an der Gemarkungsgrenze zu Westerheim. „Planet energy“, eine hundertprozentige Tochterfirma von „Greenpeace Energy“, und das Albwerk Geislingen sollen die künftigen Betreiber des Windparks sein.
Bürgermeister Hartmut Walz stellte das Projekt der Firma Megawatt und den geplanten Windpark Keltenschanze-Weilerhöhe auf Hohenstadter Gemarkung vor, der auch die Interessen der Gemeinde Westerheim tangiert. Über Westerheimer Gebiet muss eine 5003 Meter lange Leitung vom Standort der Windkraftanlagen zum Umspannwerk Donnstetten verlegt werden, denn der Investor will für den Netzanschluss ein Erdkabelsystem verlegen. Dafür möchte er Grundstücke der Gemeinde Westerheim nutzen, die der Gemeinderat zu genehmigen hatte. Für die Erlaubnis, die Leitung im Boden einlegen zu dürfen, erhält die Gemeinde Westerheim eine jährliche Aufwandsentschädigung von 40 Cent je Meter, also von rund 2000 Euro im Jahr.
Die Trassenführung sei in enger Abstimmung bei Vorortbesichtigungen mit der Gemeindeverwaltung festgelegt worden, informierte Walz das Gremium. Sie verlaufe vor allem auf Gras- und Schotterwegen, ein Teil auch über Privatgrundstücke. Das Gewerbegebiet „Runs“werde nördlich umfahren. Auch eine südliche Umgehung sei geprüft worden, deren Verlauf jedoch mindestens ein Kilometer länger ausgefallen wäre und die auf einer längeren Strecke in Schotterwegen geführt hätte. Es gebe eine gesetzliche Grundlage für das Einspeisen von Strom aus Windkraft, die geduldet werden müsse, erklärte Walz. Dazu gehöre auch eine Leitungsoder Kabeltrasse im Boden.
Es sollte nicht an der Gemeinde Westerheim liegen, dass eine Stromeinspeisung nicht gewährleistet ist, erklärte Bürgermeister Hartmut Walz vor der Aussprache, bei der sich dann Klaus Ascher kritisch äußerte. Ihn störte es, dass es nach Ende der Laufzeit über 30 Jahre keine Rückbau-Verpflichtung seitens der Firma Megawatt gebe und das Erdkabelsystem über die vereinbarte Vertragslaufzeit hinaus im Boden verbleiben darf. „Das geht nicht. Die Firma kann doch nicht einfach die Leitungen im Erdreich ruhen lassen“, sagte Ascher mit dem Hinweis, dass er grundsätzlich nichts gegen die Windkraftanlagen habe. Es gebe Rückbauverpflichtungen für Hochbauten, nicht aber für Leitungen, entgegnete Walz mit dem Hinweis, dass dieser Umstand auch für Landwirte bei einer Hofaufgabe gelte.
Wie tief die Stromleitungen verlegt werden, wollte Pius Kneer wissen und meinte, dass eine Verlegung entlang asphaltierter Wege bei einem schmalen Bankett problematisch werden könne. Bei der Tiefe vertraue er auf die üblichen Vorgaben, nicht ausgeschlossen sei, dass für die Leitung teilweise Stücke des Asphalts heraus gefräst werden müssen, antwortete Walz und betonte: „Es darf nicht sein, dass die Leitung im Bankett klebt.“Vor der Abstimmung über den Leitungsantrag meinte noch der Westerheimer Rathauschef: „Lassen wir den Strom fließen in der Annahme, dass immer ausreichend Wind weht.“Bei der Gegenstimme von Klaus Ascher billigte dann der Gemeinderat die Trassenführung durch Westerheim.
Bereits im Mai 2019 hatten sich Westerheims Räte mit dem Windpark Keltenschanze-Weilerhöhe zu befassen, als es um die Zufahrt zu der Baustelle ging: Denn für den Betrieb und Bau der drei Windkraftanlagen durch die Firma Megawatt aus Stuttgart ist ein Weg über die Westerheimer Gemarkung erforderlich, der zu genehmigen war. Die Zufahrt soll über zwei Waldgrundstücke verlaufen, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden. Der zu bauende Weg auf Westerheimer Gemarkung ist rund 280 Meter lang und 4,5 Meter breit. Am südlichen Ende gibt es eine Ausweitung auf acht Meter.
„Die Firma kann doch nicht einfach die Leitungen im Erdreich ruhen lassen.“
Klaus Ascher zu den Rückbau-Vereinbarungen