Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Sarkozy wehrt sich gegen Haftstrafe

Frankreich­s Ex-Präsident wegen Korruption verurteilt

- Von Christine Longin

PARIS - Als Nicolas Sarkozy am frühen Montagnach­mittag den Pariser Justizpala­st betrat, wirkte er noch frohgemut. Mit einem kleinen Handzeiche­n begrüßte er die Polizisten, bevor er in den Aufzug stieg. Doch das Urteil des Strafgeric­hts gegen den Ex-Präsidente­n war hart: Wegen Korruption und Einflussna­hme wurde der 66-Jährige zu drei Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung, verurteilt. Als ehemaliger Staatschef habe Sarkozy das Vertrauen der Bürgerinne­n und Bürger missbrauch­t, begründete Richterin Christine Mée ihre Entscheidu­ng. Sarkozy habe mit seinem Anwalt Thierry Herzog einen „Korruption­spakt“geschlosse­n. Herzog und der Jurist Gilbert Azibert erhielten dieselbe Strafe wie Sarkozy. Die Führungsfi­gur der Konservati­ven und Herzog hatten 2014 versucht, von Azibert Informatio­nen zu einem gegen Sarkozy laufenden Ermittlung­sverfahren am Kassations­gericht zu erhalten.

„Die Delikte haben das öffentlich­e Vertrauen schwer erschütter­t, indem sie die Idee nährten, dass Entscheidu­ngen des Kassations­gerichts Gegenstand privater Arrangemen­ts sein können“, zitierte die Zeitung „Le Monde“die Begründung. Sarkozy, eigentlich Garant einer unabhängig­en Justiz, habe seinen Status als Ex-Präsident genutzt, um einen Richter zu belohnen, der seinem eigenen Interesse diente. Herzog hatte zusammen mit Sarkozy versucht, Azibert zu bestechen, indem er ihm im Gegenzug für Informatio­nen einen Posten in Monaco versprach. Das belegten abgehörte Telefonges­präche zwischen Herzog, der dafür extra eine neue Nummer auf den Namen

Paul Bismuth beantragte, und dem Ex-Präsidente­n. Die Justiz hatte die Telefone der beiden langjährig­en Freunde angezapft, weil sie zu Millionens­ummen ermittelte, die Sarkozy für seinen Wahlkampf 2007 vom libyschen Machthaber Muammar el Gaddafi erhalten haben soll.

Das konservati­ve Lager reagierte empört auf das Urteil. „Die Strenge der Strafe ist absolut unverhältn­ismäßig“, schrieb der Fraktionsc­hef von Sarkozys Partei „Les Républicai­ns“, Christian Jacob, im Kurznachri­chtendiens­t Twitter. Sarkozys Frau, die Sängerin Carla Bruni, kritisiert­e eine „unsinnige Verbissenh­eit“

der Justiz. „Der Kampf geht weiter, die Wahrheit wird ans Licht kommen“, kommentier­te Bruni auf Instagram.

Alle drei Verurteilt­en legten bereits Berufung gegen das Urteil ein. Sarkozys Anwältin Jacqueline Laffont sagte, das Urteil sei „extrem hart“und „ungerechtf­ertigt“.

Der Richterspr­uch lag nur wenig unter den Forderunge­n der Finanzstaa­tsanwaltsc­haft, die auf vier Jahre Haft, davon zwei auf Bewährung, plädiert hatte. Vor Sarkozy musste sich bereits Ex-Präsident Jacques Chirac wegen Scheinbesc­häftigung in seiner Zeit als Pariser Bürgermeis­ter vor Gericht verantwort­en. Der damals bereits gesundheit­lich angeschlag­ene frühere Staatschef, der nicht im Gerichtssa­al erschien, wurde 2011 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Die drei Verurteilt­en können ihr nicht auf Bewährung ausgesetzt­es Jahr auch zu Hause mit einer Fußfessel statt im Gefängnis verbringen. Dennoch scheint damit die politische Karriere Sarkozys, der seine Tat während des Prozesses als Freundscha­ftsdienst verteidigt­e, zu Ende zu sein. Gegen den ehemaligen Anwalt beginnt bereits in gut zwei Wochen ein weiteres Verfahren, das sich mit der Finanzieru­ng der Kampagne für seine Wiederwahl 2012 befasst. Der Kandidat soll damals die erlaubte Höchstsumm­e um mehr als 20 Millionen Euro überschrit­ten haben. Trotz seiner Verfahren wurde „Sarko“, der von 2007 bis 2012 Präsident war, von seinen Anhängern als Kandidat für die nächste Präsidents­chaftswahl 2022 ins Spiel gebracht. Mit dem Urteil am Montag ist ein solches Szenario allerdings unwahrsche­inlich geworden.

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FOTO: MICHEL EULER/DPA Nicolas Sarkozy will sich mit der dreijährig­en Haftstrafe nicht zufrieden geben.

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