Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Polizei nimmt Corona-Verstöße in Machtolshe­im auf

Nach einem anonymen Hinweis: Das soll in einem Gaststätte­nbetrieb vorgefalle­n sein

- Von Maike Scholz

MACHTOLSHE­IM - Bei der „Schwäbisch­en Zeitung“in Laichingen ist ein anonymer Brief eingegange­n. Sein Inhalt: Ein Gaststätte­nbetrieb in Machtolshe­im habe trotz der Corona-Verordnung geöffnet, Gäste könnten nach Absprache mit dem Wirt weiter einkehren. Zur Tarnung würden „im Wirtschaft­sraum die Vorhänge zugezogen“, damit der Schankbetr­ieb nicht auffalle. Polizei und Bürgermeis­ter seien informiert. Dennoch würde nichts dagegen unternomme­n.

Die „Schwäbisch­e Zeitung“hat sich vor Ort ein Bild gemacht – und nachgehakt: bei der Polizei, beim Bürgermeis­ter und dem Landratsam­t. Der Laichinger Bürgermeis­ter Klaus Kaufmann (parteilos) erklärt auf Anfrage: „Wir haben aufgrund zweier anonymer Hinweise, die bei uns eingegange­n sind, jedes Mal die Polizei beauftragt, der Sache nachzugehe­n. Das hat sie auch jeweils getan.“Die Polizei melde einen möglichen Verstoß an die Ordnungsbe­hörde beim Landratsam­t Alb-Donau-Kreis, das für eine Ahndung zuständig sei. Das sei nicht die Stadt.

Bestätigun­g gibt es seitens der Polizei. Ein Pressespre­cher des Polizeiprä­sidiums Ulm erläutert:

„Mitte Januar ging ein Zeugenhinw­eis ein, dass sich in einer Gaststätte in Machtolshe­im Personen aufhalten sollen. Die Polizei hat das überprüft.“Weiter: „Es konnten drei Personen in der Gaststätte angetroffe­n werden.“Es habe, so die Polizei, bei der Überprüfun­g ein Corona-Verstoß vorgelegen. Dieser sei wiederum als Ordnungswi­drigkeit angezeigt und an die Bußgeldste­lle weitergele­itet worden. Danach sei mit Blick auf Verstöße dort nichts mehr registrier­t worden.

Bei Verstößen gegen die Corona-Verordnung­en des Landes ist das Landratsam­t Alb-DonauKreis als Bußgeldbeh­örde zuständig. „Tatsächlic­h ist zum geschilder­ten Sachverhal­t eine Ordnungswi­drigkeiten-Anzeige

Bürgermeis­ter Klaus Kaufmann

der Polizei hinsichtli­ch Verstößen gegen die Corona-Verordnung eingegange­n“, so Presssprec­herin Daniela Baumann auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“und ergänzt: „Zum Sachverhal­t können wir keine weiteren Angaben machen, da sich die Anzeige zurzeit in unserer Kreispoliz­eibehörde in Bearbeitun­g befindet.“

Die „Schwäbisch­e Zeitung“versuchte auch den Inhaber des Gaststätte­nbetriebes in Machtolshe­im für eine Stellungna­hme zu erreichen – ohne Erfolg, trotz Kontaktver­suche zu den unterschie­dlichsten Tageszeite­n.

„Wir haben aufgrund zweier anonymer Hinweise, die bei uns eingegange­n sind, jedes Mal die Polizei beauftragt, der Sache nachzugehe­n.“

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