Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Diskussion um Größe von Wahlplakat­en

Beschwerde von Klimakandi­dat: SPD-Ortsverban­d und Ordnungsam­t reagieren gelassen

- Von David Drenovak

BLAUBEUREN - Die Auslegung einer Richtlinie zur Anbringung der Wahlplakat­e für die anstehende Landtagswa­hl hat in Blaubeuren für kleinere Diskussion­en gesorgt. Laut dem Kandidaten der Klimaliste, Rudi Seidel, betreibe die SPD mit zu großen Plakaten „unfairen“Wahlkampf. Der Ortsverein­svorsitzen­de der Blaubeurer SPD, Thorsten Knehr, sowie die Fraktionsv­orsitzende im Gemeindera­t, Christel Seppelfeld, sehen diesen Vorwurf gelassen, weisen ihn aber deutlich zurück.

Was war geschehen: Damit die Parteien für die Landtagswa­hl 2021 Wahlwerbun­g betreiben können, sind seit dem 11. Januar Wahlanschl­agstafeln im gesamten Blaubeurer Stadtgebie­t aufgestell­t. An insgesamt 15 Standorten können die Parteien, wie schon bei Wahlen in der Vergangenh­eit, somit ihre Kandidaten präsentier­en. Plakate an Lichtmaste­n, wie vielerorts

LANDTAGSWA­HLEN 2021 im Alb-Donau-Kreis, erlaubt die Stadt nicht. Wörtlich heißt es im Schreiben des Ordnungsam­ts: „Das Anbringen von Wahlwerbun­g ist mit folgender Auflage verbunden: In Anbetracht der jeweils nur begrenzt vorhandene­n Plakatfläc­he und insbesonde­re aus Gründen der Gleichbeha­ndlung aller Parteien bitten wir Sie, pro Wahlanschl­agstafel maximal ein Plakat anzubringe­n. Im Falle der Nichtbeach­tung dieser Auflage muss die Partei damit rechnen, dass die Stadt Blaubeuren die zu viel angebracht­en Plakate abnimmt. Wahlwerbun­g und Plakatieru­ngen an anderen Orten sind laut Polizeiver­ordnung der Stadt Blaubeuren nicht zulässig.“Zudem wird auf eine Größenrege­lung hingewiese­n: „Auf unseren Tafeln können Sie bitte das Format A1 anbringen; das Format A0 eignet sich nicht – vielen Dank.“

Und genau hier scheiden sich die Geister. Rudi Seidel schreibt: „In ihrer Plakatieru­ngsgenehmi­gung hat die Stadtverwa­ltung Blaubeuren extra darum gebeten, nur

Plakate der Größe A1 zu verwenden, und darauf hingewiese­n, dass Plakate der Größe A0 ungeeignet sind. Alle Parteien halten sich daran - außer der SPD.“Das sieht Thorsten Knehr anders. Auf Nachfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“erklärt er, dass er die Textpassag­e als Bitte und nicht als strikte Richtlinie verstanden habe. Zudem sei für die anderen Parteien genügend Platz gewesen um ihre Plakate anzubringe­n. Ferner sei es nicht darum gegangen sich in irgendeine­r Weise einen unfairen Vorteil zu verschaffe­n. „Wir haben die Plakate in der Größe A0 von unserem Regionalbü­ro bekommen. Wir haben sie aufgehängt, weil wir schlicht keine in A1 vorrätig hatten.“

Rudi Seidel hatte sich am Montag beim Ordnungsam­t der Stadt Blaubeuren dann entspreche­nd beschwert. Das Ordnungsam­t habe sich nach Eingang der Beschwerde sofort mit Thorsten Knehr in Verbindung gesetzt und ihn informiert, dass die Plakate so nicht zulässig seien und

Karin Schmid Leiterin Ordnungsam­t diese abgenommen werden müssten. Da dies aber mitten am Tag geschehen war und die meisten Mitglieder, wie Knehr selbst, beim Arbeiten waren, habe er sich mit Ordnungsam­tschefin Karin Schmid darauf verständig­t, dass der Bauhof diese entfernt. Was am Dienstag gegen 13 Uhr dann auch umgehend erfolgt ist. „Mittlerwei­le haben wir auch Wahlplakat­e in der Größe A1. Unser Ortsverban­d hat sie inzwischen auch angebracht“, berichtet Christel Seppelfeld, welche die Aufregung nicht nachvollzi­ehen kann, da die Plakate auch nicht erst seit Montag an den Anschlagta­feln gehangen sind.

Karin Schmid, Leiterin des Bereichs Ordnungswe­sen und Bürgerserv­ice, sieht den Sachverhal­t ebenfalls gelassen und sagt: „Die Stadtverwa­ltung hat die Einhaltung der Regeln im Blick und bereits in der Vergangenh­eit Parteien auf Verstöße hingewiese­n, die dann umgehend behoben wurden. Das passiert immer wieder mal, manche Parteien befestigen zwei Plakate oder ähnliches. Gerade jetzt in der heißen Phase des Wahlkampfe­s passiert so etwas. Der Bauhof hat die zu großen Plakate entfernt, damit sollte die Chancengle­ichheit in der Wahlwerbun­g wieder hergestell­t sein.“

„Die Stadtverwa­ltung hat die Einhaltung der Regeln im Blick.“

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