Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Alb-Donau-Kreis zieht die Notbremse
ALB-DONAU-KREIS (seli/sz) - Nur wenige Tage sind die Lockerungen der Corona-Regelungen im Alb-Donau-Kreis alt, schon müssen sie wieder zurückgenommen werden. Seit Donnerstag verzeichnete der Landkreis einen 7-Tage-Inzidenzwert über 100 je 100 000 Einwohner. Dies gilt als kritische Grenze, ab der die Maßnahmen zur Eindämmung der CoronaPandemie wieder verschärft werden müssen. Das ist nun im Alb-DonauKreis der Fall. Diese gelten ab Mittwoch, 17. März, 0 Uhr. Die Entscheidung trafen Landrat Heiner Scheffold und die Fachleute des Gesundheitsamts am Montag nach einer aktuellen Lagebewertung.
Das Gesundheitsamt im Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat am Montag den offiziellen Schritt dafür in die Wege geleitet. Denn was ab welcher Inzidenz geschlossen beziehungsweise geöffnet werden kann oder muss, finde sich in der Corona-Verordnung, der Kreis entscheide darüber nicht. Was das Landratsamt jedoch tun muss, ist, die Inzidenz im Blick zu behalten und, so wie im aktuellen Fall, rechtswirksam festzustellen, dass die 7-Tage-Inzidenzwerte stabil über dem Wert von 100 je 100 000 Einwohner liegen.
„Wir haben die Situation sorgfältig analysiert. Das Infektionsgeschehen im Kreisgebiet ist anhaltend hoch und diffus“, sagt Landrat Heiner Scheffold. „Es ist nicht auf wenige Cluster oder Hotspots zu lokalisieren. Deshalb müssen wir die Öffnungsschritte für das ganze Kreisgebiet zurücknehmen“, begründete Scheffold die erneuten Verschärfungen. Neben einer Vielzahl von Ausbrüchen im privaten Umfeld verwies der Landrat auf zahlreiche Ausbrüche in Kitas und Schulen in mehreren Kommunen im Kreisgebiet, sowie auf Corona-Fälle in verschiedenen Betrieben. Heiner Scheffold betont dabei: „Es ist mir bewusst, dass dies gerade für die betroffenen Einzelhandelsbetriebe wenig erfreuliche Nachrichten sind. Diese befinden sich in einer schwierigen Situation. Und ich würde es anders wünschen. Aber die Infektionslage ist einfach zu angespannt. Wir werden jedenfalls die weitere Entwicklung permanent und genau beobachten und situationsangepasst reagieren.“
Folgende Öffnungsschritte werden ab Mittwoch zurückgenommen:
Ab Mittwoch ist im Kreisgebiet das seit 8. März geltende Terminshopping im Einzelhandel („Click and Meet“) untersagt. Hier gilt die Regel des „Click and Collect“aus den Bestimmungen der Wochen zuvor.
Museen und Galerien müssen schließen. Gleiches gilt für körpernahe Dienstleitungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massagestudios und Sonnen-, Tattoo- und Piercingstudios.
Untersagt wird die Nutzung von Sportanlagen für den Amateur- und Freizeitindividualsport.
Ansammlungen und private Treffen von Personen sind ab Mittwoch wieder nur für Angehörige eines Haushalts mit einer weiteren Person möglich – Kinder unter 14 Jahren der jeweiligen Haushalte nicht mitgerechnet.
Nicht betroffen von den erneuten Einschränkungen sind folgende Einrichtungen:
Buchhandlungen, Blumengeschäfte, Bau- und Gartenmärkte.
Auch Fahr- und Flugschulen sind von der Rücknahme der Öffnungsschritte nicht betroffen.
Friseure bleiben geöffnet, sie dürfen allerdings keine Rasur beziehungsweise Bartschneiden anbieten.
Der Schulbetrieb und die Kindertageseinrichtungen sind nicht von diesen Regelungen betroffen.
Die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens und die Wirkung der jetzt getroffenen Maßnahmen werden durch das Gesundheitsamt weiter genau beobachtet, heißt es. Sollten sämtliche getroffenen Einschränkungen zur Eindämmung der Virusverbreitung nicht ausreichen und die Infektionen weiter steigen, könnte durch das Landratsamt auch eine nächtliche Ausgangssperre verfügt werden. Die Corona-Verordnung gebe vor, dass das Gesundheitsamt bei der regelmäßigen Überprüfung die Inzidenzwerte im Landkreis (Alb-Donau-Kreis) und im Stadtkreis (Ulm) grundsätzlich getrennt zu betrachten habe.