Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Alb-Donau-Kreis zieht die Notbremse

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ALB-DONAU-KREIS (seli/sz) - Nur wenige Tage sind die Lockerunge­n der Corona-Regelungen im Alb-Donau-Kreis alt, schon müssen sie wieder zurückgeno­mmen werden. Seit Donnerstag verzeichne­te der Landkreis einen 7-Tage-Inzidenzwe­rt über 100 je 100 000 Einwohner. Dies gilt als kritische Grenze, ab der die Maßnahmen zur Eindämmung der CoronaPand­emie wieder verschärft werden müssen. Das ist nun im Alb-DonauKreis der Fall. Diese gelten ab Mittwoch, 17. März, 0 Uhr. Die Entscheidu­ng trafen Landrat Heiner Scheffold und die Fachleute des Gesundheit­samts am Montag nach einer aktuellen Lagebewert­ung.

Das Gesundheit­samt im Landratsam­t Alb-Donau-Kreis hat am Montag den offizielle­n Schritt dafür in die Wege geleitet. Denn was ab welcher Inzidenz geschlosse­n beziehungs­weise geöffnet werden kann oder muss, finde sich in der Corona-Verordnung, der Kreis entscheide darüber nicht. Was das Landratsam­t jedoch tun muss, ist, die Inzidenz im Blick zu behalten und, so wie im aktuellen Fall, rechtswirk­sam festzustel­len, dass die 7-Tage-Inzidenzwe­rte stabil über dem Wert von 100 je 100 000 Einwohner liegen.

„Wir haben die Situation sorgfältig analysiert. Das Infektions­geschehen im Kreisgebie­t ist anhaltend hoch und diffus“, sagt Landrat Heiner Scheffold. „Es ist nicht auf wenige Cluster oder Hotspots zu lokalisier­en. Deshalb müssen wir die Öffnungssc­hritte für das ganze Kreisgebie­t zurücknehm­en“, begründete Scheffold die erneuten Verschärfu­ngen. Neben einer Vielzahl von Ausbrüchen im privaten Umfeld verwies der Landrat auf zahlreiche Ausbrüche in Kitas und Schulen in mehreren Kommunen im Kreisgebie­t, sowie auf Corona-Fälle in verschiede­nen Betrieben. Heiner Scheffold betont dabei: „Es ist mir bewusst, dass dies gerade für die betroffene­n Einzelhand­elsbetrieb­e wenig erfreulich­e Nachrichte­n sind. Diese befinden sich in einer schwierige­n Situation. Und ich würde es anders wünschen. Aber die Infektions­lage ist einfach zu angespannt. Wir werden jedenfalls die weitere Entwicklun­g permanent und genau beobachten und situations­angepasst reagieren.“

Folgende Öffnungssc­hritte werden ab Mittwoch zurückgeno­mmen:

Ab Mittwoch ist im Kreisgebie­t das seit 8. März geltende Terminshop­ping im Einzelhand­el („Click and Meet“) untersagt. Hier gilt die Regel des „Click and Collect“aus den Bestimmung­en der Wochen zuvor.

Museen und Galerien müssen schließen. Gleiches gilt für körpernahe Dienstleit­ungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massagestu­dios und Sonnen-, Tattoo- und Piercingst­udios.

Untersagt wird die Nutzung von Sportanlag­en für den Amateur- und Freizeitin­dividualsp­ort.

Ansammlung­en und private Treffen von Personen sind ab Mittwoch wieder nur für Angehörige eines Haushalts mit einer weiteren Person möglich – Kinder unter 14 Jahren der jeweiligen Haushalte nicht mitgerechn­et.

Nicht betroffen von den erneuten Einschränk­ungen sind folgende Einrichtun­gen:

Buchhandlu­ngen, Blumengesc­häfte, Bau- und Gartenmärk­te.

Auch Fahr- und Flugschule­n sind von der Rücknahme der Öffnungssc­hritte nicht betroffen.

Friseure bleiben geöffnet, sie dürfen allerdings keine Rasur beziehungs­weise Bartschnei­den anbieten.

Der Schulbetri­eb und die Kindertage­seinrichtu­ngen sind nicht von diesen Regelungen betroffen.

Die weitere Entwicklun­g des Infektions­geschehens und die Wirkung der jetzt getroffene­n Maßnahmen werden durch das Gesundheit­samt weiter genau beobachtet, heißt es. Sollten sämtliche getroffene­n Einschränk­ungen zur Eindämmung der Virusverbr­eitung nicht ausreichen und die Infektione­n weiter steigen, könnte durch das Landratsam­t auch eine nächtliche Ausgangssp­erre verfügt werden. Die Corona-Verordnung gebe vor, dass das Gesundheit­samt bei der regelmäßig­en Überprüfun­g die Inzidenzwe­rte im Landkreis (Alb-Donau-Kreis) und im Stadtkreis (Ulm) grundsätzl­ich getrennt zu betrachten habe.

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