Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Kleinstparteien gehen in Nellingen leer aus
Nur die FDP kann in der Albgemeinde wirklich Boden gut machen
NELLINGEN - Wie in der Nachbargemeinde südlich der Autobahn A8 ist für die CDU die Welt in Nellingen noch in Ordnung. Mit insgesamt 40,6 Prozent der Stimmen zementiert sie nicht nur ihre Vormachtstellung, sondern kann hier noch von Wahlergebnissen, wie 1996 unter Ministerpräsident Erwin Teufel träumen. Damals erreichte Wahlsieger Nummer zwei in Nellingen, die FDP. übrigens ein annähernd gutes Ergebnis wie in diesem Jahr. Ein weiterer großer Unterschied zu den Entwicklungen im Land ist, dass die Kleinparteien hier sogar Verluste hinnehmen müssen. Mit einer Wahlbeteiligung von 72,14 Prozent (die im Vergleich zu 2016 allerdings ebenfalls um rund fünf Prozent sinkt) liegt Nellingen im Spitzenfeld des Alb-Donau-Kreises.
Bürgermeister Christoph Jung hat das Landesergebnis wenig überrascht, bestätige es doch die Prognosen der Demoskopen. Ausdrücklich bedauert Jung aber die deutlich niedrigere Wahlbeteiligung im Land. „Das Wetter mag eine Rolle gespielt haben, war aber sich nicht das entscheidende Kriterium“, sagt Jung und geht damit auf den unerwartet heftigen Schneefall am Wahltag auf der Alb ein.
Doch die Coronapandemie habe die Verwaltung bei der Umsetzung deutlich mehr gefordert als bei einer Wahl unter normalen Bedingungen, erklärt der Nellinger Schultes. „Es galt, auf die erwartet höhere Zahl der Briefwählerinnen und Briefwähler zu reagieren und für unsere beiden
Wahllokale ein Pandemie-konformes Hygienekonzept zu erarbeiten“, sagt Christoph Jung. Das habe ja auch sehr gut geklappt. Wie sich die speziellen Stimmenwanderungen zwischen den Parteien erklären könnten, darüber möchte Jung nicht spekulieren. „Das ist für jemanden, der erst seit knapp über einem Jahr in der Gemeinde wohnt, schwer zu analysieren“, sagt Nellingens Schultes. Generell zeige das Landesergebnis wohl eine gewisse Haltung in Sachen Corona-Politik des Bundes. Offensichtlich würden viele Wählerinnen und Wähler die geltenden Einschränkungen nicht mehr im selben Maße mittragen wie noch vor einem Jahr.