Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Der Heroldstatter Gemeinderat kann jetzt per Video tagen
Gremium ändert die Hauptsatzung, um auch in Notfällen Entscheidungen treffen zu können – Online-Sitzungen sollen die Ausnahme bleiben
HEROLDSTATT (hjs) - Eine Premiere für den Heroldstatter Gemeinderat: Das Gremium hat am Montagabend erstmals in der Berghalle in der Sporthalle getagt, und das aus zweierlei Gründen: wegen der CoronaPandemie und aus Platzgründen. Bürgermeister Michael Weber erwartete zahlreiche Zuhörer und insbesondere Eltern und Erzieherinnen, ging es in der Sitzung doch um Kindergartenangelegenheiten und um den geplanten Anbau ans Kinderhaus. Sie sollten ausreichend Platz in der Sporthalle finden, was der Fall war. Die vergangenen Sitzungen fanden alle im Karl-Ehmann-Saal im Untergeschoss der Berghalle statt.
Bei einem Tagesordnungspunkt ging es um die zukünftigen Sitzungen – insbesondere in der schwierigen Corona-Zeit. Um künftige Sitzungen
in Notfällen zu gewährleisten, wurde die Hauptsatzung der Gemeinde Heroldstatt vom 27. Juli 2015 geändert, was bei einer Enthaltung vollzogen wurde. Hauptamtsleiterin Anja Sauer erläuterte die Sachlage und die Gründe für mögliche neue Wege bei Gemeinderatssitzungen.
Wie sollen wichtige Entscheidungen auf Gemeindeebene gefällt werden, wenn die entsprechenden Gremien
wegen der Corona-Pandemie phasenweise nicht zusammentreten dürfen? Videokonferenzen sind eine Antwort auf diese Frage. Und viele Gemeinden haben bereits im vergangenen Frühjahr auf dieses Instrument zurückgegriffen. Damit man sich dieses Instruments auch künftig rechtssicher im Notfall bedienen kann, müssen jedoch einige Voraussetzungen gegeben sein oder geschaffen werden, zum Beispiel eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung einer Gemeinde.
Der Heroldstatter Gemeinderat will Sitzungen künftig wegen der Pandemie auch mittels Videokonferenzen abhalten können. Dieses Format soll aber die absolute Ausnahme bleiben. Ausgearbeitet werden muss noch, wie Öffentlichkeit und die Bürgerfrageviertelstunde gewährleistet werden sollen. Bislang sei es nicht möglich gewesen, Ratssitzungen digital abzuhalten, wenn wichtige Themen auf der Tagesordnung stehen, erläuterte die Hauptamtsleiterin.
Das habe sich nach einer Änderung der Gemeindeordnung durch den Landtag inzwischen geändert: Liegen schwerwiegende Gründe vor – etwa Naturkatastrophen oder Seuchenschutz –, können die Sitzungen auch per Videoschalte stattfinden. „Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie ist es wichtig, dass kommunale Gremien dennoch handlungsfähig bleiben“, ergänzte Bürgermeister Michael Weber. Sowohl öffentliche als auch nicht-öffentliche Gemeinderatssitzungen können per Videoschalte abgehalten werden. Geheime Wahlen sind in solchen Sitzungen allerdings nicht möglich.