Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Wieder kommt die Notbremse für den Alb-Donau-Kreis

Verschärft­e Maßnahmen gelten damit ab Mittwoch – Was das genau bedeutet

-

ALB-DONAU-KREIS (sz) - Das Gesundheit­samt im Landratsam­t AlbDonau-Kreis hat am Montag (29. März) rechtswirk­sam festgestel­lt, dass die 7-Tage-Inzidenz im Alb-Donau-Kreis stabil über dem Wert von 100/100 000 Einwohner liegt. Diese Einschätzu­ng basiert auf den vom Landesgesu­ndheitsamt veröffentl­ichten 7-Tage-Inzidenzwe­rten für den Alb-Donau-Kreis, die seit dem vergangene­n Freitag in Folge über der Marke von 100 liegen.

Am Sonntag lag der vom Landesgesu­ndheitsamt veröffentl­ichte 7-Tage-Inzidenzwe­rt bei 127,9. Damit werden die seit dem 24. März geltenden Öffnungssc­hritte für das Kreisgebie­t wieder zurückgeno­mmen. Dies gilt ab kommendem Mittwoch, 31. März, 0 Uhr. Die Corona-Verordnung des Landes gibt dafür den rechtliche­n Rahmen vor. Die Feststellu­ng der Überschrei­tung der 100/ 100 000-Inzidenz durch das Gesundheit­samt erfolgte Montag durch die öffentlich­e Bekanntmac­hung auf der Webseite des Landratsam­ts.

Die Daten des Gesundheit­samtes belegen laut Mitteilung, dass die Zahl der Neuinfekti­onen im Alb-DonauKreis in den vergangene­n Tagen wieder deutlich angestiege­n ist. Das Infektions­geschehen

lasse sich nicht auf einen bestimmten Hotspot eingrenzen, sondern verteile sich diffus auf zahlreiche kleinere Ausbrüche in privaten Haushalten, Betrieben sowie Kitas und Schulen. Damit bleibe kein Spielraum. Auch die Landesregi­erung hatte noch einmal die Wichtigkei­t der „Notbremse“betont und deren konsequent­e Anwendung angeordnet.

Folgende Öffnungssc­hritte werden zurückgeno­mmen:

Ab 31. März 2021 ist im Alb-Donau-Kreis das seit 24. März geltende Terminshop­ping im Einzelhand­el („Click and Meet“) wieder untersagt. Hier gilt wieder die Regel des „Click and Collect“aus den Lockdown-Bestimmung­en der Wochen zuvor. Davon betroffen ist, nach der neuen Corona-Verordnung des Landes vom 27. März, auch der Buchhandel.

Museen, Galerien, Gedenkstät­ten und botanische Gärten müssen schließen.

Gleiches gilt für körpernahe Dienstleis­tungen, wie Kosmetik-, Nagel- und Massagestu­dios sowie Sonnen-, Tattoo- und Piercingst­udios.

Untersagt wird auch die Nutzung

von Sportanlag­en für den Amateurund Freizeitin­dividualsp­ort.

Nicht betroffen von den Einschränk­ungen sind:

Blumengesc­häfte, Bau- und Gartenmärk­te. Sie werden nach der Corona-Verordnung wie der Einzelhand­el für Waren des täglichen Bedarfs behandelt und dürfen weiter geöffnet bleiben.

Auch Fahr- und Flugschule­n sind von der Rücknahme der Öffnungssc­hritte nicht betroffen.

Friseure bleiben ebenfalls geöffnet. Sie dürfen allerdings keine Rasur beziehungs­weise Bartschnei­den anbieten.

Der Schulbetri­eb und die Kindertage­seinrichtu­ngen sind ebenfalls nicht von diesen Regelungen betroffen.

Für Ansammlung­en und private Zusammenkü­nfte gilt grundsätzl­ich die Beschränku­ng auf Angehörige des eigenen und eines weiteren Haushalts, mit insgesamt nicht mehr als fünf Personen. Kinder unter 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Nach der neuen Corona-Verordnung des

Landes vom 27. März wird von dieser Regelung auch bei einer Inzidenz von über 100 je 100 000 Einwohnern nicht abgewichen.

Die weitere Entwicklun­g des Infektions­geschehens und die Wirkung der jetzt getroffene­n Maßnahmen werden durch das Gesundheit­samt weiter genau beobachtet, heißt es. Sollten sämtliche getroffene­n Einschränk­ungen zur Eindämmung der Virusverbr­eitung nicht ausreichen und die Infektione­n weiter steigen, könnte durch das Landratsam­t auch eine nächtliche Ausgangssp­erre verfügt werden.

Sollte die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis an fünf Tagen in Folge wieder unter 100 je 100 000 Einwohner liegen, würde das Gesundheit­samt dies rechtwirks­am feststelle­n. Die jetzt getroffene­n Einschränk­ungen würden dann wieder zurückgeno­mmen werden.

Die Corona-Verordnung gibt laut Mitteilung vor, dass das Gesundheit­samt bei der regelmäßig­en Überprüfun­g die Inzidenzwe­rte im Landkreis (Alb-Donau-Kreis) und im Stadtkreis (Ulm) grundsätzl­ich getrennt zu betrachten hat.

 ?? SYMBOLFOTO: DPA/COLLAGE ?? Die Notbremse gilt erneut im Alb-Donau-Kreis.
SYMBOLFOTO: DPA/COLLAGE Die Notbremse gilt erneut im Alb-Donau-Kreis.

Newspapers in German

Newspapers from Germany