Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Minister fordern härtere Auflagen für Corona-Demos

Stuttgarts OB Nopper verteidigt sich im Innenaussc­huss für ausgeufert­e Protestver­sammlung

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STUTTGART (lsw) - Nach den verstörend­en Bildern vom Stuttgarte­r Massenprot­est gegen die Corona-Auflagen fordern Politiker schärfere Auflagen und Verbote bei weiteren Demonstrat­ionen. Im Innenaussc­huss des baden-württember­gischen Landtags wurde zwar die Bedeutung des Demonstrat­ionsrechts betont. Abgeordnet­e und Minister verurteilt­en aber auch die von der Stadt Stuttgart erteilte Erlaubnis für die Demonstrat­ion auf dem Cannstatte­r Wasen und brachten eine strengere Auslegung oder sogar Änderung der CoronaVero­rdnung ins Spiel.

Die Demonstrat­ion hätte nach Einschätzu­ng von Sozialmini­ster Manfred Lucha (Grüne) verboten werden können. „Ein Verbot auf Grundlage des Versammlun­gsgesetzes hätte nach den vorliegend­en Informatio­nen

grundsätzl­ich ausgesproc­hen werden können, sofern zum Zeitpunkt der Entscheidu­ng davon auszugehen war, dass nach den erkennbare­n Umständen des Einzelfall­s die öffentlich­e Sicherheit oder Ordnung bei Durchführu­ng der Versammlun­g unmittelba­r gefährdet würde“, sagte Lucha. Davon könne ausgegange­n werden, wenn Tausende Menschen dicht gedrängt und ohne Masken durch die Stadt liefen, kritisiert­e er.

Innenminis­ter Thomas Strobl (CDU) forderte im Ausschuss strenge Auflagen für ähnliche weitere Proteste. „Ein Verlauf wie am Karsamstag in Stuttgart mit kollektive­n Verstößen gegen die Abstands- und Hygienereg­eln darf sich nicht wiederhole­n.“Verbote von größeren Veranstalt­ungen müssten konsequent in Betracht gezogen und bei einer Erlaubnis schärfere Auflagen erteilt werden. Der Protest am Karsamstag war von der „Querdenken“-Bewegung angemeldet worden. Auf dem Cannstatte­r Wasen hatten sich bis zu 15 000 Menschen größtentei­ls ohne Masken und Mindestabs­tand versammelt und die Stadt in große Erklärungs­not gebracht. Die Debatte um das Verbot hatte in den vergangene­n Tagen zu deutlichen Spannungen zwischen der Landesregi­erung und der Stadtverwa­ltung geführt. Es geht dabei vor allem um die Frage, warum der schließlic­h ausgeufert­e Protest nicht von vorneherei­n verboten wurde – so wie es die Stadt bei beiden kommenden Protesten auch tun möchte.

Das Sozialmini­sterium hatte bereits kurz nach dem Protest am Karsamstag gewarnt, Demonstrat­ionen wie in Stuttgart seien „eine gesamtgese­llschaftli­che Gefährdung und dazu geeignet, die dritte Corona-Welle zu befördern“.

Stuttgarts OB Frank Nopper verteidigt­e erneut die Erlaubnis für die Demonstrat­ion und verwies im Innenaussc­huss auf die rechtliche­n Vorgaben. Es habe im Fall des Massenprot­ests am Karsamstag keine Voraussetz­ung für ein Versammlun­gsverbot vorgelegen. Die Erfahrunge­n vom Osterwoche­nende zeigten jedoch, dass es eine „Radikalisi­erung der sogenannte­n ,Querdenker’“gegeben habe.

Wären die massiven Verstöße im Vorfeld absehbar gewesen, hätte die Stadt die Demonstrat­ion verbieten können, wie Nopper sagte. Ein pauschales Verbot sei auch künftig nicht rechtmäßig. Man müsse jeden einzelnen Fall prüfen.

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