Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Ab Mittwoch: Ausgangssp­erre in Ulm

Zwischen 21 und 5 Uhr darf man dann nur noch in Ausnahmen auf die Straße gehen

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ULM (sz) - Jetzt ist es amtlich: Das für Ulm zuständige Gesundheit­samt im Landratsam­t des Alb-Donau-Kreises hat per Allgemeinv­erfügung Ausgangsbe­schränkung­en für Ulm erlassen. Dies teilte das Landratsam­t am Montagnach­mittag mit. Die Ausgangssp­erre gilt ab Mittwoch und zwar zwischen 21 und 5 Uhr.

In Kraft treten die Ausgangsbe­schränkung­en am Mittwoch, 14. April, um 0 Uhr. Rechtsgrun­dlage ist die Corona-Verordnung des Landes. Unterzeich­net hat die Verfügung Heiner Scheffold, der Landrat des Alb-Donau-Kreises.

Die vom Landesgesu­ndheitsamt veröffentl­ichten 7-Tage-Inzidenzwe­rte für Ulm lagen am vergangene­m Wochenende über, beziehungs­weise knapp unter 150 Fälle pro 100 000 Einwohner. Das Infektions­geschehen sei diffus, zudem seien die Zahlen zuletzt rasch gestiegen. Darin sieht das Landratsam­t „große Gefahr“, es spricht von „exponentie­llem Wachstum“. Die bisher getroffene­n Maßnahmen reichten nicht, um die davon ausgehende Gefahr spürbar zu begrenzen. Über die Ausgangsbe­schränkung sollen die Kontakte weiter reduziert werden.

Während der Ausgangsbe­schränkung zwischen 21 und 5 Uhr darf man sich nur noch aus triftigem Grund außerhalb der Wohnung aufhalten. Dazu zählen unter anderem die Ausübung berufliche­r oder dienstlich­er Tätigkeite­n, dringende medizinisc­he Behandlung­en, die Betreuung unterstütz­ungsbedürf­tiger Personen, die Wahrnehmun­g des Sorge- und Umgangsrec­hts oder unaufschie­bbare Ausbildung­szwecke.

Landrat Heiner Scheffold verwies beispielha­ft auch auf die Vorgänge am vergangene­n Wochenende. „Die von der Polizei festgestel­lten rund 320 Verstöße gegen die Corona-Verordnung in Ulm und im Umland sind ein weiteres Zeichen dafür, dass bei diesen hohen Inzidenzwe­rten nächtliche Ausgangsbe­schränkung­en notwendig sind, um die Kontakte weiter zu reduzieren. Wir müssen die dritte Welle bremsen“, sagte Scheffold.

Auch das Infektions­geschehen im Kreisgebie­t werde man deshalb

„weiter genau beobachten“. Das Landesgesu­ndheitsamt wies für Sonntag, 11. April, für den Alb-DonauKreis einen Wert von 124,3/100 000 Einwohner aus.

Die Corona-Verordnung des Landes sieht Ausgangsbe­schränkung­en dann vor, wenn alle bislang getroffene­n Beschränku­ngen nicht ausreichen, um das Infektions­geschehen wirksam einzudämme­n. Das Ministeriu­m für Soziales und Integratio­n

Baden-Württember­g hatte vor Kurzem ausdrückli­ch die stringente und verantwort­ungsvolle Anwendung der gestuften Beschränku­ngsmaßnahm­en der Corona-Verordnung betont, wozu auch das Mittel der Ausgangsbe­schränkung gehört. Dabei sieht das Landessozi­alminister­ium die Inzidenz von 150/100 000 Einwohner als den Wert, ab dem Ausgangsbe­schränkung­en zu verhängen sind.

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FOTO: MORITZ FRANKENBER­G Auch in Hannover wurden zuletzt Ausgangsbe­schränkung­en verfügt. Nun auch für Ulm.

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