Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Bald Ausgangsbeschränkungen auch für den Landkreis?
Inzidenzwert des Stadtkreises Ulm seit mehreren Tagen bei 150 – Alb-Donau-Kreis noch etwas niedriger
ALB-DONAU-KREIS (seli) - Seit einigen Tagen befindet sich der Inzidenzwert für den Landkreis deutlich über 100. Bereits zweimal musste die Notbremse seit Anfang März gezogen werden, weil der Wert diese Marke überschritt, Maßnahmen mussten verschärft werden. Eine Entspannung der Situation ist nicht in Sicht, auch Lockerungen scheinen aktuell in weiter Ferne.
Im Gegenteil: Während für den benachbarten Landkreis Neu-Ulm bereits eine Ausgangsbeschränkung gilt, gilt sie für den Stadtkreis Ulm ab Dienstagnacht. Kommt diese Maßnahme bald auch für den Alb-Donau-Kreis? Bernd Weltin, Sprecher des Landratsamts, gibt fürs Erste Entwarnung: „Wir beobachten das Infektionsgeschehen im Landkreis sehr genau. Im Alb-Donau-Kreis sind wir aktuell, was den Inzidenzwert angeht, aber noch deutlich unter dem Richtwert, der für die Ausgangsbeschränkungen vorgegeben wurde.“ Das Landesgesundheitsamt wies für Sonntag für den Alb-Donau-Kreis einen Wert von 124,3 pro 100 000 Einwohner aus. Jedoch, so Weltin, könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch im Kreis bald die Maßnahme ergriffen wird, dass es für das Verlassen des Hauses zwischen 21 und 5 Uhr einen triftigen Grund geben muss und sonst untersagt ist. Doch warum scheint diese Maßnahme plötzlich so selbstverständlich zu greifen, wenn doch erst vor wenigen Wochen davon die Rede war, dass dies nur als äußerstes und letztes Mittel für die Eindämmung der Pandemie herangezogen wird? Bernd Weltin stellt klar, dass genau das aktuell der Fall sei und deshalb auch der Orientierungswert von 150 Infizierten pro 100 000 Einwohner pro Woche vom Sozialministerium festgelegt worden sei.
„In der Corona-Verordnung des Landes ist das klar definiert, dass wenn alle anderen Mittel nicht reichen, um das Infektionsgeschehen weiter einzudämmen und auch die Maßnahmen, die ab einer Inzidenz von 100 nicht die gewünschte Wirkung erzielen, nicht greifen, Ausgangsbeschränkungen eingeführt werden sollen.“
Als Landratsamt sei man dabei auch klar angehalten, diese Maßnahmen anzuwenden.