Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Landkreis reagiert auf Infektions­zahlen

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LANDKREIS GÖPPINGEN/HOHENSTADT (sz) - Das Landratsam­t Göppingen hat am Montag eine Allgemeinv­erfügung über eine nächtliche Ausgangsbe­schränkung im Landkreis Göppingen erlassen. Die Verfügung gilt am zweiten Werktag nach ihrer Veröffentl­ichung als bekanntgeg­eben und wird damit am Mittwoch, 14. April, um 0 Uhr wirksam.

Anlass dafür ist laut Mitteilung „die besorgnise­rregende Ausbreitun­g des Coronaviru­s im Landkreis, welche einen kritischen Stand erreicht hat“. Die Entwicklun­g der 7Tage-Inzidenz in den vergangene­n Tagen und Wochen zeige, dass die bislang getroffene­n Maßnahmen nicht ausreichen­d seien, um die Fallzahlen einzudämme­n, heißt es. Während die Inzidenz am 7. April noch bei 110,0 lag, stieg sie innerhalb von zwei Tagen auf 156,5 und erreichte am 11. April einen Wert von 197,2. Auch die Kapazitäte­n zur Betreuung der COVID-Patienten an den beiden Standorten der Alb-Fils-Kliniken seien aktuell an ihren Grenzen.

Das Gesundheit­samt gehe aufgrund des diffusen Infektions­geschehens von einer erhebliche­n Zahl von Infektione­n im privaten Bereich aus. Durch die Ausgangsbe­schränkung sollen die Mobilität und die nicht essentiell notwendige­n Kontakte am späten Abend und in der Nacht beschränkt werden. „Der sprunghaft­e Anstieg der Fallzahlen sowie die massive Auslastung der Kliniken machen diesen schwerwieg­enden Schritt notwendig”, so Landrat Edgar Wolff. Nach dieser Allgemeinv­erfügung dürfen sich Personen im Landkreis Göppingen zwischen 21 und 5 Uhr nur aus triftigen Gründen außerhalb ihrer Wohnung oder sonstiger Unterkünft­e aufhalten. Triftige Gründe sind beispielsw­eise der Besuch von Ehegatten, Lebenspart­nern und Partnern einer nichteheli­chen Lebensgeme­inschaft, Inanspruch­nahme medizinisc­her Leistungen oder die Ausübung berufliche­r Tätigkeite­n. Die Allgemeinv­erfügung sei zunächst befristet bis zum 19. April und könne verlängert werden.

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