Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Landkreis reagiert auf Infektionszahlen
LANDKREIS GÖPPINGEN/HOHENSTADT (sz) - Das Landratsamt Göppingen hat am Montag eine Allgemeinverfügung über eine nächtliche Ausgangsbeschränkung im Landkreis Göppingen erlassen. Die Verfügung gilt am zweiten Werktag nach ihrer Veröffentlichung als bekanntgegeben und wird damit am Mittwoch, 14. April, um 0 Uhr wirksam.
Anlass dafür ist laut Mitteilung „die besorgniserregende Ausbreitung des Coronavirus im Landkreis, welche einen kritischen Stand erreicht hat“. Die Entwicklung der 7Tage-Inzidenz in den vergangenen Tagen und Wochen zeige, dass die bislang getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend seien, um die Fallzahlen einzudämmen, heißt es. Während die Inzidenz am 7. April noch bei 110,0 lag, stieg sie innerhalb von zwei Tagen auf 156,5 und erreichte am 11. April einen Wert von 197,2. Auch die Kapazitäten zur Betreuung der COVID-Patienten an den beiden Standorten der Alb-Fils-Kliniken seien aktuell an ihren Grenzen.
Das Gesundheitsamt gehe aufgrund des diffusen Infektionsgeschehens von einer erheblichen Zahl von Infektionen im privaten Bereich aus. Durch die Ausgangsbeschränkung sollen die Mobilität und die nicht essentiell notwendigen Kontakte am späten Abend und in der Nacht beschränkt werden. „Der sprunghafte Anstieg der Fallzahlen sowie die massive Auslastung der Kliniken machen diesen schwerwiegenden Schritt notwendig”, so Landrat Edgar Wolff. Nach dieser Allgemeinverfügung dürfen sich Personen im Landkreis Göppingen zwischen 21 und 5 Uhr nur aus triftigen Gründen außerhalb ihrer Wohnung oder sonstiger Unterkünfte aufhalten. Triftige Gründe sind beispielsweise der Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Inanspruchnahme medizinischer Leistungen oder die Ausübung beruflicher Tätigkeiten. Die Allgemeinverfügung sei zunächst befristet bis zum 19. April und könne verlängert werden.