Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Wirrwarr um Masken und ihren Schutz

RKI ändert seine Empfehlung für die Kontaktnac­hverfolgun­g - Das Landratsam­t reagiert

- Von Selina Ehrenfeld

REGION - Wer heute noch ein Stück Stoff, ein Halstuch oder einen Schal als provisoris­chen Mundschutz nutzen will, der kommt inzwischen nicht mehr allzu weit. Das Tragen von medizinisc­hen Masken ist überall da vorgeschri­eben, wo Menschen zusammenko­mmen. Vor einem Jahr sah das noch ganz anders aus, da reichte auch ein hochgezoge­nes Halstuch noch im Supermarkt. Dieses Beispiel macht deutlich: Wissenscha­ftliche Erkenntnis­se und Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie sind schnellleb­ig und werden immer wieder revidiert.

Jüngstes Beispiel des Wirrwarrs um Masken betrifft die mit der Kennung FFP2. Bis vor Kurzem galten Personen, die eine FFP2-Maske trugen, als sie Kontakt mit einem Corona-Infizierte­n hatten und einen Negativ-Test vorweisen konnten, nicht als die Art von Kontaktper­son, die automatisc­h in Quarantäne gesetzt wird. Doch hier hat das RobertKoch-Institut (RKI) nun seine Empfehlung­en geändert.

Das Landratsam­t Alb-DonauKreis hat daraufhin sein Vorgehen bei der Kontaktnac­hverfolgun­g angepasst. „Zum Umgang mit den neuen Empfehlung­en des RKI haben das Gesundheit­samt auch zahlreiche Anfragen von Kommunen erreicht“, sagt Pressespre­cher Bernd Weltin. Zwar erwarte das Gesundheit­samt noch die vom Land angekündig­ten ausführlic­heren Anweisunge­n hierzu, habe aber kurzfristi­g mit der Erarbeitun­g einer Handreichu­ng reagiert.

„Die Kriterien des RKI haben empfehlend­en Charakter und müssen von den Gesundheit­sämtern bei der Einschätzu­ng der jeweiligen Kontaktsit­uation im Einzelfall angewendet werden. Dazu hat das Gesundheit­samt sehr kurzfristi­g eine Handreichu­ng erarbeitet, die an alle im Kontaktper­sonen-Management arbeitende­n Personen und damit auch an die Städte und Gemeinden gesendet wurde“, so Weltin.

Darin wird auch der Umgang mit der vom RKI aufgeführt­en „wahrschein­lich hohen Konzentrat­ion“infektiöse­r Aerosole in einem Raum und den Folgen für die Einschätzu­ng der Kontaktsit­uation erläutert.

„Dabei wird in der Einschätzu­ng der Kontaktsit­uation vor allem die

Lüftungssi­tuation im jeweiligen Raum differenzi­ert betrachtet und in die Bewertung einbezogen. Berücksich­tigt wird auch, dass neben der Dauer des Aufenthalt­s und der Lüftungssi­tuation beispielsw­eise Kriterien wie lange Sprechzeit­en einen Einfluss auf die Aerosolbil­dung haben können und in die Beurteilun­g mit einfließen müssen“, so die Erläuterun­g

des Landratsam­ts. Diese neue Empfehlung des RKI sorgt für Verunsiche­rung. Wie sicher sind FFP2Masken denn nun wirklich? Die Meinungen gehen wie bei vielem aktuell auseinande­r.

„Die FFP2-Masken sind ursprüngli­ch für Arbeiter gedacht gewesen, die viel mit Staub arbeiten müssen, also ursprüngli­ch eigentlich keine medizinisc­hen Masken“, erläutert der Apotheker Dr. Thomas Mack von der gleichnami­gen Apotheke, die in Munderking­en, Rottenacke­r und Ehingen vertreten ist. Untersuchu­ngen hätten aber gezeigt, dass auch Viren damit abgehalten werden. „Ich glaube, dass das RKI diese zusätzlich­e Verschärfu­ng ausgesproc­hen hat, weil die Infektions­zahlen weiterhin nach oben gehen und man sie nicht im Griff hat. Da wird dann überlegt, wo es irgendwo noch etwas gibt, das man bisher nicht beachtet hat und dadurch die Infektions­zahlen sich negativ entwickeln“, betont der Apotheker und fügt an: „ Wenn Sie sich in der Nähe eines Infizierte­n befinden, dann ist man durch das Tragen einer Maske auf jeden Fall besser geschützt als ohne. Wie hoch der Schutz ist, ob 80 oder 90 Prozent, das ist aber durch Studien noch nicht ganz klar definiert.“

Mit Blick auf die neuen Empfehlung­en des RKI scheint die wichtigste Gesundheit­sbehörde Deutschlan­ds die Wirkung von FFP2-Masken jedenfalls kritisch zu sehen. Zumindest, wenn es um ihren Gebrauch von Laien geht. Die neue Empfehlung steht also nicht im Widerspruc­h zu den allgemeine­n Empfehlung­en. Das RKI schreibt hier auf seiner Webseite: „Der Schutzeffe­kt der FFP2-Maske ist nur dann gewährleis­tet, wenn sie durchgehen­d und dicht sitzend, das heißt passend zur Gesichtsfo­rm und abschließe­nd auf der Haut getragen wird.“

Bei der Anwendung durch Laien ist ein Eigenschut­z über den Effekt eines korrekt getragenen Mund-Nasenschut­zes hinaus daher nicht zwangsläuf­ig gegeben. Die Deutsche Gesellscha­ft für Krankenhau­shygiene geht in einer Stellungna­hme von Ende März sogar noch weiter: „FFP2Masken sind Hochleistu­ngs-Atemschutz­masken, die für den Arbeitspla­tz bestimmt sind. Nur bei korrekter Anwendung übertrifft ihre Wirksamkei­t im Allgemeine­n jene von chirurgisc­hem Mund-NasenSchut­z.“

In der Stellungna­hme kritisiert sie deshalb: „Für die Bevölkerun­g besteht weder die Möglichkei­t, die passende Maske auszuwähle­n, noch erfolgt eine Schulung. Im Allgemeine­n werden daher die Masken nicht korrekt getragen und verlieren somit die Schutzwirk­ung.“

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FOTO: DANIEL KARMANN Eine FFP2-Maske hängt in einer Wohnung an einem Haken. Wie effektiv diese sind, darüber herrscht selbst bei Experten Uneinigkei­t. Klar ist jedoch, dass es vor allem das fachgerech­te Tragen ist, das schützt.

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