Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Wirrwarr um Masken und ihren Schutz
RKI ändert seine Empfehlung für die Kontaktnachverfolgung - Das Landratsamt reagiert
REGION - Wer heute noch ein Stück Stoff, ein Halstuch oder einen Schal als provisorischen Mundschutz nutzen will, der kommt inzwischen nicht mehr allzu weit. Das Tragen von medizinischen Masken ist überall da vorgeschrieben, wo Menschen zusammenkommen. Vor einem Jahr sah das noch ganz anders aus, da reichte auch ein hochgezogenes Halstuch noch im Supermarkt. Dieses Beispiel macht deutlich: Wissenschaftliche Erkenntnisse und Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie sind schnelllebig und werden immer wieder revidiert.
Jüngstes Beispiel des Wirrwarrs um Masken betrifft die mit der Kennung FFP2. Bis vor Kurzem galten Personen, die eine FFP2-Maske trugen, als sie Kontakt mit einem Corona-Infizierten hatten und einen Negativ-Test vorweisen konnten, nicht als die Art von Kontaktperson, die automatisch in Quarantäne gesetzt wird. Doch hier hat das RobertKoch-Institut (RKI) nun seine Empfehlungen geändert.
Das Landratsamt Alb-DonauKreis hat daraufhin sein Vorgehen bei der Kontaktnachverfolgung angepasst. „Zum Umgang mit den neuen Empfehlungen des RKI haben das Gesundheitsamt auch zahlreiche Anfragen von Kommunen erreicht“, sagt Pressesprecher Bernd Weltin. Zwar erwarte das Gesundheitsamt noch die vom Land angekündigten ausführlicheren Anweisungen hierzu, habe aber kurzfristig mit der Erarbeitung einer Handreichung reagiert.
„Die Kriterien des RKI haben empfehlenden Charakter und müssen von den Gesundheitsämtern bei der Einschätzung der jeweiligen Kontaktsituation im Einzelfall angewendet werden. Dazu hat das Gesundheitsamt sehr kurzfristig eine Handreichung erarbeitet, die an alle im Kontaktpersonen-Management arbeitenden Personen und damit auch an die Städte und Gemeinden gesendet wurde“, so Weltin.
Darin wird auch der Umgang mit der vom RKI aufgeführten „wahrscheinlich hohen Konzentration“infektiöser Aerosole in einem Raum und den Folgen für die Einschätzung der Kontaktsituation erläutert.
„Dabei wird in der Einschätzung der Kontaktsituation vor allem die
Lüftungssituation im jeweiligen Raum differenziert betrachtet und in die Bewertung einbezogen. Berücksichtigt wird auch, dass neben der Dauer des Aufenthalts und der Lüftungssituation beispielsweise Kriterien wie lange Sprechzeiten einen Einfluss auf die Aerosolbildung haben können und in die Beurteilung mit einfließen müssen“, so die Erläuterung
des Landratsamts. Diese neue Empfehlung des RKI sorgt für Verunsicherung. Wie sicher sind FFP2Masken denn nun wirklich? Die Meinungen gehen wie bei vielem aktuell auseinander.
„Die FFP2-Masken sind ursprünglich für Arbeiter gedacht gewesen, die viel mit Staub arbeiten müssen, also ursprünglich eigentlich keine medizinischen Masken“, erläutert der Apotheker Dr. Thomas Mack von der gleichnamigen Apotheke, die in Munderkingen, Rottenacker und Ehingen vertreten ist. Untersuchungen hätten aber gezeigt, dass auch Viren damit abgehalten werden. „Ich glaube, dass das RKI diese zusätzliche Verschärfung ausgesprochen hat, weil die Infektionszahlen weiterhin nach oben gehen und man sie nicht im Griff hat. Da wird dann überlegt, wo es irgendwo noch etwas gibt, das man bisher nicht beachtet hat und dadurch die Infektionszahlen sich negativ entwickeln“, betont der Apotheker und fügt an: „ Wenn Sie sich in der Nähe eines Infizierten befinden, dann ist man durch das Tragen einer Maske auf jeden Fall besser geschützt als ohne. Wie hoch der Schutz ist, ob 80 oder 90 Prozent, das ist aber durch Studien noch nicht ganz klar definiert.“
Mit Blick auf die neuen Empfehlungen des RKI scheint die wichtigste Gesundheitsbehörde Deutschlands die Wirkung von FFP2-Masken jedenfalls kritisch zu sehen. Zumindest, wenn es um ihren Gebrauch von Laien geht. Die neue Empfehlung steht also nicht im Widerspruch zu den allgemeinen Empfehlungen. Das RKI schreibt hier auf seiner Webseite: „Der Schutzeffekt der FFP2-Maske ist nur dann gewährleistet, wenn sie durchgehend und dicht sitzend, das heißt passend zur Gesichtsform und abschließend auf der Haut getragen wird.“
Bei der Anwendung durch Laien ist ein Eigenschutz über den Effekt eines korrekt getragenen Mund-Nasenschutzes hinaus daher nicht zwangsläufig gegeben. Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene geht in einer Stellungnahme von Ende März sogar noch weiter: „FFP2Masken sind Hochleistungs-Atemschutzmasken, die für den Arbeitsplatz bestimmt sind. Nur bei korrekter Anwendung übertrifft ihre Wirksamkeit im Allgemeinen jene von chirurgischem Mund-NasenSchutz.“
In der Stellungnahme kritisiert sie deshalb: „Für die Bevölkerung besteht weder die Möglichkeit, die passende Maske auszuwählen, noch erfolgt eine Schulung. Im Allgemeinen werden daher die Masken nicht korrekt getragen und verlieren somit die Schutzwirkung.“