Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Anwalt prüft Vertrag zum B-30-Aufstieg
Warthauser Räte lassen Kostenbeteiligung überprüfen – Das könnte Folgen haben
WARTHAUSEN (asp) - Warthausen wird den Vertrag zur Kostenbeteiligung an dem geplanten Aufstieg zur B 30 von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Das hat Gemeinderat mit den Stimmen der Freien Wähler (FW) und des Ökologischen Bürgerbündnisses (ÖBB) beschlossen. Einen zusätzlichen Vorschlag der Verwaltung aber lehnten alle Gemeinderäte ab.
Kosten in Höhe von rund 13,6 Millionen Euro könnten auf die Gemeinde Warthausen für die Beteiligung an der Tunnellösung für den B-30-Aufstieg zukommen. So befürchten es die Freien Wähler. Das wäre eine Steigerung von mehr als 400 Prozent gegenüber den ursprünglichen Kosten bei der Vertragsunterzeichnung vor 20 Jahren. Daher hat die Fraktion den Antrag gestellt, den ursprünglichen Vertrag prüfen zu lassen (SZ berichtete).
Franz Schuy (CDU) warnte vor diesem Schritt: „Verträge, die wir geschlossen haben, müssen wir einhalten.“Der große „Nutznießer“des Aufstiegs seien ohnehin die Warthauser Ortsteile Herrlishöfen und Oberhöfen. Außerdem befürchte er, dass auch andere Vertragspartner, das heißt der Landkreis oder die Stadt Biberach, ihre Zusagen ebenfalls juristisch überprüfen lassen könnten.
Sein Fraktionskollege Richard Matzenmiller erinnerte daran, dass sich auch das Land Baden-Württemberg und der Bund an den Kosten beteiligen könnten. Die Entscheidung darüber steht aber noch aus.
Ulrich Geister (FW) erklärte, als Bürger von Oberhöfen befürworte er die Tunnellösung. Allerdings halte er es für wichtig, den Vertrag unter heutigen Gesichtspunkten nochmals unter die Lupe zu nehmen, „ohne irgendjemand zu brüskieren“. „Unsere Aufgabe als Gemeinderat ist es doch, die Geschäftsgrundlage zu prüfen, damit wir sicherer unterwegs sind.“
Hermann Huchler (FW) erinnerte daran, dass die geplante Tunnellösung „zu 100 Prozent über Warthauser Grund geht“, deshalb solle die Gemeinde sich durchaus noch mal dazu äußern dürfen.
Ulrich Geister fügte hinzu, dass es nicht darum ginge, das gesamte Projekt infrage zu stellen. Die beauftragte Kanzlei Wirsing Rechtsanwälte in Stuttgart solle nun prüfen, ob der Vertrag aufgrund der gestiegenen Kosten noch rechtsverbindlich sei, ob die Gemeinde eine Kostendeckelung verlangen und durchsetzen und sogar unter Umständen aus den Planungen aussteigen kann.
Der Kostensatz für die juristische Prüfung des Vertrags wurde mit 240 Euro pro Stunde angegeben. Wann mit einem Ergebnis der Prüfungen zu rechnen ist, ist noch offen.
Einem weiteren Vorschlag der Gemeindeverwaltung erteilte der Rat jedoch eine Absage. In dem Beschlussvorschlag war vorgesehen, dass der Rat der Verwaltung den Auftrag erteilen solle, „Verhandlungen mit den Vertragsbeteiligten durchzuführen“. Dies lehnten die Räte einstimmig ab. Bevor möglicherweise weitere Schritte eingeleitet werden, solle zunächst das Ergebnis der Vertragsprüfung abgewartet werden, so der Tenor im Gemeinderat.