Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Ein Hesse richtet auf der Alb

Matthias Altfelder stammt aus Marburg und spricht Recht am Amtsgerich­t Münsingen

- Von Joachim Lenk

MÜNSINGEN - „Mir gefällt es hier sehr, sehr gut, ich fühle mich hier sehr wohl.“Das sagt Richter am Landgerich­t Matthias Altfelder, der Mitte vergangene­n Jahres ans Amtsgerich­t Münsingen abgeordnet wurde. Vorerst auf zwei Jahre, mit der Option einer Verlängeru­ng. Der 43Jährige, der gebürtig aus Marburg an der Lahn in Mittelhess­en stammt, lebt im Landkreis Tübingen.

Bislang war der Jurist, der Jura und Volkswirts­chaftslehr­e studiert hat, am Landgerich­t Stuttgart und bei der Staatsanwa­ltschaft in Tübingen beschäftig­t. Danach hatte er jeweils zu 50 Prozent eine Stelle am Tübinger Landgerich­t und am Amtsgerich­t in Münsingen. Seit Juni 2020 hat er inzwischen eine 100-Prozent-Stelle auf der Alb.

In Münsingen ist Altfelder für Strafsache­n und Zivilangel­egenheiten, Joachim Stahl, der Direktor des Amtsgerich­ts, für Betreuungs­angelegenh­eiten und Ordnungswi­drigkeiten zuständig.

Der Wechsel nach Münsingen fiel dem Hessen nicht schwer. Zum einen hat sich die Fahrzeit zur Arbeitsste­lle etwas verkürzt, zum anderen wollte er schon immer Zivilrecht machen. Inzwischen weiß er, dass auf der Alb ein „gutes Verhandeln möglich“ist. Dort kennt er inzwischen beinahe alle Rechtsanwä­lte, von denen die meisten sehr kooperativ seien.

Altfelder hatte in den vergangene­n Monaten in erster Linie mit Miet- und Nachbarsch­aftsstreit­igkeiten, nicht bezahlten Rechnungen, Beleidigun­gen, Verkehrsun­fällen, Schimmelge­schichten in Wohnungen,

überstehen­den Hecken und nicht fahrbereit­en Autos, die „ohne Mängel“verkauft wurden, zu tun.

Sein oberstes Ziel dabei ist, dass sich, wenn es irgendwie möglich ist, beide Parteien gütlich einigen und den Streit entschärfe­n. Wenn strafrecht­liche Prozesse auf der Tagesordnu­ng stehen, ist die Thematik natürlich eine andere. Neben den von der Staatsanwa­ltschaft vorgebrach­ten Beweisen kann Altfelder selbst Beweise erheben, Zeugen und Zeuginnen aufrufen oder Sachverstä­ndige heranziehe­n, um Schuld oder Unschuld

der angeklagte­n Person zu ermitteln.

Altfelder hatte es in der Vergangenh­eit immer wieder mal mit Rauschgift­delikten unter Jugendlich­en, mit Ladendiebe­n und Körperverl­etzungen zu tun. Urteile wegen Verstoßes gegen das Gewaltschu­tzgesetz musste der Jurist in der Vergangenh­eit ebenfalls einige fällen. Dabei geht es um die Bekämpfung von Gewalt im Allgemeine­n und häuslicher Gewalt im Besonderen.

Einmal geht es um „Bürger gegen Bürger“(Zivilrecht), das andere Mal um den „Staat gegen Bürger“(Strafrecht). Altfelder liebt die Abwechslun­g im Gerichtsal­ltag, wie er sagt. Dann ist die Stelle am Amtsgerich­t Münsingen ja bestens für ihn geschaffen, mutmaßt der Schreiber dieser Zeilen. Die Chancen, dass der Richter 2022 einer Verlängeru­ng auf eine weitere Abordnung auf zwei Jahre zustimmt, sei dann wohl sehr groß? Bis dahin könne noch viel passieren, antwortet der 43-Jährige, aber es sei tatsächlic­h nicht ausgeschlo­ssen, dass er noch ein paar Jahre länger in Münsingen bleibe.

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FOTO: LENK Richter Matthias Altfelder an seinem Arbeitspla­tz im Münsinger Amtsgerich­t.

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