Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Zwei Gesuche für Werbetafeln, zwei unterschiedliche Entscheidungen
Mitglieder des Bauausschusses sprechen über Vorhaben in Suppingen und Feldstetten
SUPPINGEN/FELDSTETTEN (msc) Mit gleich zwei Gesuchen zur Aufstellung von Werbetafeln – in Suppingen und Feldstetten – hatten sich die Mitglieder des Bauausschusses in ihrer Sitzung zu beschäftigen, die jüngst online stattfand. Werbeanlagen in Suppingen wurden befürwortet, eine Plakatwerbetafel in Feldstetten erhielt keine Zustimmung des Gremiums.
Die zuständige städtische Sachgebietsleiterin Monika Ritter erläuterte jeweils das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren. Insgesamt drei Werbeanlagen sollen im Bereich Tannenweg in angebracht werden. Die Bauherrin, so Ritter, möchte an der bereits bestehenden Gebäudefassade drei unterschiedlich positionierte Werbeschilder anbringen. Diese sollen aus Acrylglas angefertigt werden. Das erste Werbeschild soll ein Logo und drei verschiedene Schriftzüge beinhalten. Ein Schriftzug werde unbeleuchtet, das Logo und zwei weitere Schriftzüge nach hinten ausgeleuchtet – und zwar in Grün. Die Werbeanlage soll 500 Zentimeter hoch und 3,09 Meter breit werden. Das zweite Werbeschild soll ein Logo
Suppingen
und zwei Schriftzüge beinhalten. Dieses wäre 50 Zentimeter hoch und 2,5 Meter breit. Das dritte Werbeschild soll unter anderem Adresse und Öffnungszeiten anzeigen und nicht beleuchtet werden. Es handele sich um eine kleine Ausführung. Diese Werbeanlage soll 29,7 Zentimeter hoch und 21 Zentimeter breit sein. Die Stadtverwaltung empfahl dem Bauausschuss, das gemeindliche Einvernehmen für das Vorhaben zu erteilen. Der Ortschaftsrat hatte dieses in der Sitzung zuvor ebenso befürwortet. Mit zwölf Ja-Stimmen und einer Enthaltung erteilten die Mitglieder des Gremiums das gemeindliche Einvernehmen.
Anders sah das bei einem Vorhaben in aus. Monika Ritter erklärte auch dieses. An der Lange Straße 96 beabsichtigt die Bauherrin die Errichtung einer freistehenden, beleuchteten Großflächenwerbetafel – bestehend aus einem Werbeelement und einem Standfuß. Die Werbetafel sei eine 3,66 Meter mal 2,6 Meter große Alu-Rechteckrohrkonstruktion; der Standfuß bestehe aus einer gut 2,5 Meter hohen und 0,55 Meter breiten
Feldstetten
Stahlkonstruktion. Die Werbefläche betrage somit gut 9,5 Quadratmeter. Bei der Plakattafel handelt es sich laut Ritter um eine Werbeanlage mit Außenwerbung, die eine Fremdwerbung zum Gegenstand hat. Diese sei somit als sonstiger Gewerbebetrieb zu qualifizieren. Die Werbeanlage soll direkt im Anschluss an den Gehweg „der extrem stark befahrenen Bundesstraße 28 errichtet werden“, so Ritter. Sie gab zu bedenken: Das Vorhaben liegt nicht nur außerhalb der durch die Baulinie aus dem Jahr 1963 festgelegten überbaubaren Grundstücksflächen und verstößt somit gegen Planungsrecht, sondern stellt aus Sicht der Stadtverwaltung auch eine wesentliche Sichtbehinderung bei der Ein- und Ausfahrt auf das Grundstück Lange Straße 98 (Bereich der Tankstelle) dar.
Aus diesen Gründen empfahl die Verwaltung, dem Vorhaben nicht das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Der Ortschaftsrat hätte ebenso empfohlen, die Zustimmung zu versagen. Dem kamen die Mitglieder des Bauausschusses in ihrer Sitzung einstimmig nach. Es solle dort keine solche Großflächenwerbetafel geben.