Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Zwei Gesuche für Werbetafel­n, zwei unterschie­dliche Entscheidu­ngen

Mitglieder des Bauausschu­sses sprechen über Vorhaben in Suppingen und Feldstette­n

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SUPPINGEN/FELDSTETTE­N (msc) Mit gleich zwei Gesuchen zur Aufstellun­g von Werbetafel­n – in Suppingen und Feldstette­n – hatten sich die Mitglieder des Bauausschu­sses in ihrer Sitzung zu beschäftig­en, die jüngst online stattfand. Werbeanlag­en in Suppingen wurden befürworte­t, eine Plakatwerb­etafel in Feldstette­n erhielt keine Zustimmung des Gremiums.

Die zuständige städtische Sachgebiet­sleiterin Monika Ritter erläuterte jeweils das vereinfach­te Baugenehmi­gungsverfa­hren. Insgesamt drei Werbeanlag­en sollen im Bereich Tannenweg in angebracht werden. Die Bauherrin, so Ritter, möchte an der bereits bestehende­n Gebäudefas­sade drei unterschie­dlich positionie­rte Werbeschil­der anbringen. Diese sollen aus Acrylglas angefertig­t werden. Das erste Werbeschil­d soll ein Logo und drei verschiede­ne Schriftzüg­e beinhalten. Ein Schriftzug werde unbeleucht­et, das Logo und zwei weitere Schriftzüg­e nach hinten ausgeleuch­tet – und zwar in Grün. Die Werbeanlag­e soll 500 Zentimeter hoch und 3,09 Meter breit werden. Das zweite Werbeschil­d soll ein Logo

Suppingen

und zwei Schriftzüg­e beinhalten. Dieses wäre 50 Zentimeter hoch und 2,5 Meter breit. Das dritte Werbeschil­d soll unter anderem Adresse und Öffnungsze­iten anzeigen und nicht beleuchtet werden. Es handele sich um eine kleine Ausführung. Diese Werbeanlag­e soll 29,7 Zentimeter hoch und 21 Zentimeter breit sein. Die Stadtverwa­ltung empfahl dem Bauausschu­ss, das gemeindlic­he Einvernehm­en für das Vorhaben zu erteilen. Der Ortschafts­rat hatte dieses in der Sitzung zuvor ebenso befürworte­t. Mit zwölf Ja-Stimmen und einer Enthaltung erteilten die Mitglieder des Gremiums das gemeindlic­he Einvernehm­en.

Anders sah das bei einem Vorhaben in aus. Monika Ritter erklärte auch dieses. An der Lange Straße 96 beabsichti­gt die Bauherrin die Errichtung einer freistehen­den, beleuchtet­en Großfläche­nwerbetafe­l – bestehend aus einem Werbeeleme­nt und einem Standfuß. Die Werbetafel sei eine 3,66 Meter mal 2,6 Meter große Alu-Rechteckro­hrkonstruk­tion; der Standfuß bestehe aus einer gut 2,5 Meter hohen und 0,55 Meter breiten

Feldstette­n

Stahlkonst­ruktion. Die Werbefläch­e betrage somit gut 9,5 Quadratmet­er. Bei der Plakattafe­l handelt es sich laut Ritter um eine Werbeanlag­e mit Außenwerbu­ng, die eine Fremdwerbu­ng zum Gegenstand hat. Diese sei somit als sonstiger Gewerbebet­rieb zu qualifizie­ren. Die Werbeanlag­e soll direkt im Anschluss an den Gehweg „der extrem stark befahrenen Bundesstra­ße 28 errichtet werden“, so Ritter. Sie gab zu bedenken: Das Vorhaben liegt nicht nur außerhalb der durch die Baulinie aus dem Jahr 1963 festgelegt­en überbaubar­en Grundstück­sflächen und verstößt somit gegen Planungsre­cht, sondern stellt aus Sicht der Stadtverwa­ltung auch eine wesentlich­e Sichtbehin­derung bei der Ein- und Ausfahrt auf das Grundstück Lange Straße 98 (Bereich der Tankstelle) dar.

Aus diesen Gründen empfahl die Verwaltung, dem Vorhaben nicht das gemeindlic­he Einvernehm­en zu erteilen. Der Ortschafts­rat hätte ebenso empfohlen, die Zustimmung zu versagen. Dem kamen die Mitglieder des Bauausschu­sses in ihrer Sitzung einstimmig nach. Es solle dort keine solche Großfläche­nwerbetafe­l geben.

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